Den Namen führt man auf das keltische Belgae zurück, welches 57 v. Chr. von den Römern unterworfen wurde.
Im 5. Jahrhundert wurde es das Kernstück des Reichs der salischen Franken und 843 im Vertrag von Verdun zwischen Westfranken und Ostfranken aufgeteilt. So entstanden Flandern und das Herzogtum Niederlothringen (später Brabant und Hegenau).
Erst im 15. Jahrhundert wurde das Land wieder geeint und kam als Erbe Marias von Burgund wieder zum Reich. Dort verblieb es seit 1556 als spanische Niederlande, ab 1715 als österreichische Niederlande bis 1797.
Von 1797 bis 1815 war es französisch und wurde durch den Wiener Kongreß mit Luxemburg und den Niederlanden zum Königreich der Vereinigten Niederlande.
Die belgische Unabhängigkeit wurde durch den Brüsseler Aufstand vom 25.8.1830 eingeleitet und niederländische Versuche, Belgien zurückzuerobern, blieben erfolglos.
1831 wurde eine Verfassung eingeführt und Leopold I. von Sachsen-Coburg zum König gewählt. Die Londoner Konferenz von 1831 bescheinigte die Unabhängigkeit und garantierte die Neutralität Belgiens.
1839 anerkannten auch die Niederlande diese Bedingungen.
König Leopold II. erwarb 1885 als Privatbesitz (!) den Kongo, der dann 1908 als Kolonie von Belgien übernommen wurde. Während es zu Anfang des Jahrhunderts wieder zu einer allmählichen Annäherung an Frankreich und England gekommen war, kehrte König Albert I. wieder zur absoluten Neutralität zurück.
Dennoch marschierten 1914 die Deutschen in Belgien ein. Der immer schon schwelende, aber durch Sprachgesetze geregelte, Gegensatz zwischen der flämischen und der wallonischen Bevölkerungsgruppe, wurde durch die deutsche Besatzung wieder verschärft. Im Versailler-Vertrag wurden Belgien die preußischen Kreise Eupen-Malmedy und das Mandat über Ruanda und Urundi zugesprochen. Die Neutralität wurde aufgehoben und durch eine Militärkonvention ersetzt. 1922-1923 beteiligte sich Belgien an der Besetzung des Ruhrgebietes.
König Leopold III. (1934-51) versuchte gerade zu einer Politik der bewaffneten Neutralität zurückzukehren, als die Truppen des nationalsozialistischen Hitlerdeutschlands im Mai 1940 Belgien überfielen. Der König geriet in Kriegsgefangenschaft und wurde interniert. Im Juli 1944 wurde die deutsche Militär-
verwaltung durch die Zivilverwaltung des NS-Gauleiters Grohe abgelöst.
Im Sept. 1944 wurde Belgien nach der Landung der alliierten Truppen in der Normandie befreit.
König Leopold III. wurde vor allem von den Wallonen als Kollaborateur verpöhnt und ging zugunsten seines Bruders Charles ins Exil.
Sowohl während des 1. als auch während des 2. Weltkrieges hatten sich die deutschen Besatzer jeweils erfolgreich die Mitarbeit flämischer Gruppen gesichert. Dieses wurde natürlich nach den Kriegen von den Wallonen mit besonderer Härte und Unnachsichtigkeit kritisiert. In diesem Zusammenhang ist auch der Exilgang des Königs zu betrachten.
Die Gesamtheit des belgischen Volkes jedoch rief den König in einer großen Volksabstimmung 1950 wieder auf den Thron nach Brüssel zurück.
Doch kurze Zeit später mußte Leopold III. auf Druck der Sozialisten seinem Sohn Baudouin den Thron überlassen. Leopold dankte am 16.7.1950 ab.
Bereits 1948 hatte sich Belgien mit Luxemburg und den Niederlanden zu einer Zollunion zusammengeschlossen (Benelux) und trat der WEU, 1949 dem Atlantikpakt und 1952 der Montanunion und 1957 der EWG bei.
1960 gewährte Belgien dem Volk von Kongo und 1962 denen von Ruanda und Urundi die Unabhängigkeit. In den jeweils flämisch oder wallonisch besiedelten Gebieten war Mitte der 30er Jahre per Gesetz die absolute Einsprachigkeit eingeführt worden; d.h. die wallonischen Gebiete hatten die französische und die flämischen Gebiete die flämische Sprache für sich festgeschrieben.
1964 mußten die Grenzen der Sprachgebiete neu gezogen werden, nur Brüssel blieb zweisprachig.
Von 1974 bis 1978 war Leo Tindemanns Ministerpräsident.
Um den Sprachen- und Volksgruppenkonflikt beizulegen, wurde 1979 eine
Föderalisierung des Landes beschlossen, die bis 1982 in der Verfassung verankert werden sollte.
1988/89 wurde dann eine Verfassungsreform durchgeführt, die in drei Abschnitten vollzogen werden sollte. Danach sollen die drei Landesteile Flandern, Brüssel und Wallonien eine innere Autonomie erhalten und nur noch in Außen- und Verteidigungsfragen an die Brüsseler Zentralregierung gebunden sein.
Seit 1979 ist Wilfried Martens Regierungschef Belgiens. Der Rechtsanwalt wurde am 19.04.1936 in Sleidinge geboren und wurde 1972 Vorsitzender der Christlichen Volkspartei. Mit Ausnahme von April bis Dezember 1981 ist Martens seit 1979 im Amt.
Seit 1988 regiert er mit einem Koalitionskabinett aus CVP, Volksunion und Sozialisten.
Seit 1989 ist Belgien ein Bundesstaat
Staatsform: Parlamentarische Monarchie
Staatsoberhaupt König Abert II seit 9.8.1993
Exekutivgewalt, Befehlshaber der Streitkräfte, verkündet Gesetze, hat das Recht die Kammern des Parlaments einzuberufen, zu vertagen und aufzulösen.
Nationale Ebene:
Parlament: Besteht aus Abgeordnetenkammer und dem Senat.
Abgeordnetenkammer (212 Mgl.) werden direkt nach Verhältniswahl auf 4 Jahre gewählt.
Die 183 Mitglieder des Senates werden teils durch direkt Wahl vom Volk, teils von Provenzialräten, teils durch gewählte Senatoren koopiert.
Regierungschef: Jean Luc Dehaene seit 1992
Gemeinschaftsebene:
1.) Flämische Gemeinschaft
2.) Französische Gemeinschaft
3.) Deutschsprachige Gemeinschaft
Für kulturelle und personenebezogene Angelegenheiten zuständig (Gesundheit, Soziales, Jugend ....).
Regionenebene:
1.) Flämische Region
2.) Wallonische Region
3.) Brüsseler Region
Für gebietsbezogene Aufgaben, wie Bodennutzung, Umwelt, Wirtschaftsförderung, Beschäftigungspolitik) zuständig.
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