Die Lagerung von Flüssigkeiten oder von verflüssigten Gasen erfolgt in stehenden oder liegenden, zylindrischen (niedriger Dampfdruck) oder kugelförmigen (hoher Dampfdruck) ortsfesten Behältern aus Stahl (evtl. mit Auskleidung aus Kunststoff, Emaille,...) oder Stahlbeton. In beweglichen Emballagen (Fässer, Flaschen,...) abgefüllte Flüssigkeiten gelten als Stückgüter.
Ortsfeste Lagerbehälter bezeichnet man als Tanks, ihr Standort kann oberirdisch, unterirdisch, im Freien oder in Gebäuden sein. Sie kommen als liegende o. stehende, ein- o. doppelwandige Stahlbehälter mit einem Volumen von 10 - 100 000 m3 Inhalt zum Einsatz. Kugelbehälter bis
5000 m3 dienen bevorzugt der Flüssiggaslagerung. Die Zufuhr des Lagergutes erfolgt mit Pumpen, Druckfördereinrichtungen oder durch Ausnutzung der Schwerkraft. Spezialausführungen sind heiz- oder kühlbar.
Um Mensch und Umwelt vor Schäden zu bewahren, sind bei der Lagerung von gefährlichen, d.h. brennbaren, leichtsiedenden, giftigen, ätzenden u.s.w. Flüssigkeiten besondere Sicherheitsmaßnahmen zu beachten:
. exakte Beschilderung der Behälter
. Füllstandsmeßgeräte, Überfüllsicherungen, Auffangräume
. Entlüftungsleitungen müssen mit Sorptionseinrichtungen ausgerüstet sein
. Anbringen von Feueralarm- und Feuerlöscheinrichtungen und Flammenrückschlagsicherung
. explosionssichere elektrische Installation
. geerdete Lagerbehälter und Rohrleitungen
. Schutzstreifen zw. Lagerbehältern und angrenzenden Anlagen
Die Einordnung in Gefahrenklassen erfolgt nach der Mischbarkeit mit Wasser und dem Flammpunkt:
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