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geographie artikel (Interpretation und charakterisierung)

Verstädterung

Innere sicherheit



3.1 Grundsätze unserer Politik zur Stärkung der Inneren Sicherheit
Die anwachsende Kriminalität und die zunehmende Gewalt in unserer Gesellschaft muß uns mit großer Sorge erfüllen. 6,7 Millionen Straftaten wurden 1993 in Deutschland registriert. Die Polizeilichen Kriminalstatistiken weisen in manchen Sparten dramatische Steigerungsraten aus. Dies gilt - nicht nur, aber vor allem - im Bereich der Eigentumsdelikte, die den Bürger im Alltag besonders betreffen. Dabei handelt es sich oftmals um Erscheinungsformen Organisierter Kriminalität.
Viele Mitbürgerinnen und Mitbürger fühlen sich angesichts dieser Entwicklung verunsichert, bedroht und gefährdet. Sie erwarten zu Recht, daß der Staat alles daran setzt, um Kriminalität und Gewalt nachhaltig entgegenzutreten.
Die CDU tritt ein für eine konsequente Politik zum Schutz des Bürgers und für eine wehrhafte Demokratie. Nur ein starker Staat kann eine Ordnung, die Freiheit und persönliche Sicherheit gibt, schützen und aufrechterhalten. Deshalb sind Freiheit des Bürgers und Autorität des Staates keine Gegensätze, sie bedingen einander. Die Wahrung des inneren Friedens ist kein Selbstzweck, sondern Grundlage menschlichen Zusammenlebens in jeder Gemeinschaft und unabdingbare Voraussetzung für Freiheit und Entfaltung der Bürger. Nur der Staat, der sich gegen die Bedrohung des inneren Friedens entschlossen zur Wehr setzt und Gesetzesbrecher konsequent zur Verantwortung zieht, wird vom Vertrauen seiner Bürger getragen.
Wir bekennen uns zum staatlichen Gewaltmonopol. Es gehört zu den Grundlagen eines demokratischen Rechtsstaates. Das Gewaltmonopol des Staates bedeutet nicht staatliche Allmacht, sondern schützt gerade die Schwächeren in der Gesellschaft und ist Voraussetzung für die Rechtssicherheit des Bürgers.
Der Staat muß die geltenden Gesetze konsequent durchsetzen. Andernfalls nimmt das Rechtsbewußtsein Schaden. Die Rechtsordnung ist für alle gleichermaßen verbindlich. Davon darf es keine Ausnahme geben. Die demokratisch legitimierte und rechtlich verfaßte Staatsgewalt und die sie ausübenden staatlichen Organe dürfen weder konkurrierende Macht noch rechtsfreie Räume dulden.
Wir unterstützen Polizei und Justiz im Kampf gegen das Verbrechen nachhaltig. Sie müssen über die zur Bewältigung ihrer schwierigen Aufgaben notwendigen Rechtsgrundlagen sowie über eine angemessene, aufgabengerechte personelle und sachliche Ausstattung verfügen können.
Angesichts der wachsenden Herausforderungen hält die CDU verstärktes Handeln für notwendig, um Sicherheit und Freiheit der Bürger wirksam zu schützen. Der 4. Parteitag der CDU Deutschlands im September 1993 in Berlin hat deshalb mit dem Beschluß \"Kriminalität entschlossen bekämpfen - Innere Sicherheit stärken\" ein Programm verabschiedet, in dem wir unsere Vorschläge und Forderungen zur Bekämpfung der Massenkriminalität, der Organisierten Kriminalität, des Extremismus und der Gewaltkriminalität, der Rauschgiftkriminalität sowie zur Stärkung der Polizei dargelegt haben. Auf dieser Grundlage hat Bundesinnenminister Manfred Kanther dann anschließend ein \"Sicherheitspaket \'94\" vorgelegt.
Die Regierungskoalition hat im Februar 1994 den Entwurf eines \"Verbrechensbekämpfungsgesetzes 1994\" vorgelegt. Dieses umfangreiche Maßnahmenpaket wurde am 20. Mai 1994 vom Deutschen Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen von SPD, Grünen und PDS verabschiedet. Nach dem Einlenken der SPD im Vermittlungsausschuß konnte das Gesetz am 1. Dezember 1994 in Kraft treten.
Für die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie für die Strafverfolgung sind nach der verfassungsmäßigen Aufgabenverteilung des Grundgesetzes in erster Linie die Bundesländer zuständig. Gleichwohl sieht sich die Bundesregierung hier in einer gesamtstaatlichen Verantwortung. Sie steht mit den Innenministerien und den Sicherheitsbehörden der Bundesländer in enger Verbindung, koordiniert die Bemühungen der Bundesländer und unterstützt sie mit Zuwendungen für die Ausrüstung der Polizei oder - wenn dies jeweils aus der Sicht eines Bundeslandes erforderlich ist - mit der Entsendung der Beamten des Bundesgrenzschutzes. Ein Schwerpunkt der Hilfe liegt derzeit in der Unterstützung des Aufbaus der Sicherheitsbehörden der neuen Bundesländer.
Die Bekämpfung der Kriminalität ist aber nicht nur Aufgabe des Staates, sondern der ganzen Gesellschaft. Alleine mit den Mitteln der Polizei und der Justiz kann diese Herausforderung nicht bewältigt werden. So unersetzbar Polizei und Justiz bei der Unterbindung und Verfolgung von Kriminalität sind, so wenig kann die Polizei allein Straftaten vorbeugen oder gar kriminelle Laufbahnen verhindern.
Alle Anstrengungen zur Kriminalitätsbekämpfung können letztlich nur in dem Maße erfolgreich sein, in dem sie von der Gesellschaft mitgetragen und unterstützt werden. Hier tragen Elternhaus, Erzieher, Kirchen, Verbände und Vereine ebenso Verantwortung, wie auch jeder einzelne aufgerufen ist zu Wachsamkeit und Gemeinsinn.
3.2 Bekämpfung der Massenkriminalität
Wohnungseinbrüche, Kfz-Diebstähle und Ladendiebstähle, Straßenraub und Vandalismus in öffentlichen Einrichtungen sind derart zur Erfahrung vieler Menschen geworden, daß das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung in erheblichem Maß betroffen ist. Eine Besserung der Verhältnisse kann nicht dadurch erreicht werden, daß Tatbestände der Massenkriminalität der strafrechtlichen Sanktion entzogen werden. Der Rechtsstaat muß sicherstellen, daß auch häufige Verletzungen von Rechtsgütern geahndet werden.
Viele Aspekte gehören zusammen, um die Abwehr der Massenkriminalität zu verbessern:
Das Anwachsen der Massenkriminalität spiegelt einen gesellschaftlichen Werteverlust wider. Achtung vor Leib und Leben, fremdem Hab und Gut, Solidarität mit den Mitmenschen, Rechts- und Unrechtsbewußtsein haben abgenommen. Ohne einen allgemein gültigen und eingehaltenen Konsens über Recht und Ordnung kommt keine Gesellschaft aus. Es ist daher dringend geboten, die Akzeptanz des rechtsstaatlichen Werte- und Normengefüges zu verbessern.
Die Gültigkeit unserer bewährten Grundwerte, die Verbundenheit und das Verantwortungsgefühl gegenüber Familie, Gesellschaft und Staat sowie die Achtung auch der ungeschriebenen sozialen und ethischen Verhaltensregeln haben langfristig einen erheblichen hemmenden Einfluß auf die Kriminalitätsentwicklung. Es ist daher erforderlich, mit der nötigen Bewußtseinsbildung schon bei der Erziehung durch Elternhaus und Schule zu beginnen.
Eine verantwortungsvolle Erziehung durch die Eltern ist die wirksamste Art der Kriminalitätsvorbeugung. Die Erziehungsfähigkeit der Eltern muß deshalb unterstützt werden. Die Familie als Keimzelle der Gesellschaft ist weiterhin nachhaltig zu fördern.
In den Schulen und in der Lehrerausbildung müssen verstärkt wieder jene Werte vermittelt werden, die Grundlage unserer Rechts- und Gesellschaftsordnung sind. Die Erziehungsaufgabe der Schulen erstreckt sich auch auf die Entwicklung des Rechtsbewußtseins.
Einer Bagatellisierung von Rechtsverstößen ist schon im Elternhaus, in der Schule und in der Jugendarbeit entschieden entgegenzuwirken. Notwendig ist das klare Bewußtsein, daß auch kleinere Delikte Unrecht sind und zu Recht bestraft werden.
Berufliche Ausbildungsdefizite und Arbeitslosigkeit können die Anfälligkeit gegenüber kriminellen Einflüssen erhöhen. Die Förderung der beruflichen Bildung und die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit sind daher auch unter dem Gesichtspunkt der Kriminalitätsvorbeugung wichtig.
Die Erfahrung zeigt, daß junge Menschen, die einer sinnvollen Freizeitgestaltung z.B. in den Jugend- und Sportverbänden nachgehen, erheblich weniger für Kriminalität oder anderes, sozial abweichendes Verhalten anfällig sind als andere. Die Förderung sinnvoller Freizeitgestaltung liegt daher auch im Interesse der Kriminalitätsvorbeugung.
Die CDU tritt dafür ein, die Präsenz der Polizei auf Straßen und Plätzen - insbeson-dere in Ballungsräumen - deutlich zu verstärken. Die Beamten müssen von sicher-heitsfremden Tätigkeiten und reiner Verwaltungsarbeit so weit wie möglich entlastet werden.
Die CDU tritt für eine konsequente Strafverfolgung ein. Eine Entkriminalisierung sogenannter \"Bagatelldelikte\" sowie einen pauschalen oder an Wertgrenzen orientierten Gebrauch der strafprozessualen Vorschriften über Einstellung wegen Geringfügigkeit lehnen wir ab.
Strafe muß der Tat grundsätzlich schneller auf dem Fuße folgen. Deshalb müssen alle Möglichkeiten zur Beschleunigung des Strafverfahrens und zur Straffung des Verfahrensablaufs genutzt werden.
Insbesondere im Bereich der sogenannten \"Bagatellkriminalität\" bis hin zu mittelschweren Verfehlungen muß das Strafverfahren generell beschleunigt werden. Möglichkeiten hierzu sind u.a. die technische Zusammenführung aller Register, die die für die Beurteilung von Tat und Täter erforderlichen Daten verwalten (Bundeszentralregister, Verkehrszentralregister, Führerscheinregister), die Einführung eines bundesweiten Strafverfahrensregisters zwecks Vermeidung von Parallelverfahren verschiedener Ermittlungsbehörden gegen denselben Beschuldigten, die Vereinfachung des Beweisrechts, insbesondere die Beschränkung des Beweisantragsrechts in einem bestimmten Verfahrensstadium, sowie die Verbesserung der Möglichkeit der Ablehnung von Beweisanträgen (Prozeßverschleppung). Der strafgerichtliche Instanzenweg soll bei \"Bagatelldelikten\" auf eine Instanz reduziert werden.
Das Beschleunigte Verfahren der Strafprozeßordnung muß in viel stärkerem Maße genutzt werden. Eine Beschränkung auf bestimmte Straftatbestände sollte nicht vorgenommen werden. Die Vorschrift der StPO, wonach eine gerichtliche Entscheidung, das Beschleunigte Verfahren nicht durchzuführen, unanfechtbar ist, soll ersatzlos entfallen, um für die Staatsanwaltschaft bessere Möglichkeiten zur Durchführung des Beschleunigten Verfahrens zu schaffen.
Dasselbe gilt insbesondere bei der Strafverfolgung von Jugendlichen. Im Vereinfachten Jugendverfahren muß ebenfalls eine Beschwerdemöglichkeit gegen eine das Vereinfachte Verfahren ablehnende Gerichtsentscheidung möglich sein.
Wer mit 18 Jahren volljährig ist, muß auch für seine Straftaten die Verantwortung tragen. Deshalb tritt die CDU für eine Änderung des Jugendgerichtsgesetzes ein, die sicherstellt, daß Täter ab 18 Jahren nur bei Vorliegen besonderer Gründe nach dem Jugendstrafrecht bestraft werden und daß auch bei der Anwendung des Jugendstrafrechts neben dem Erziehungsgedanken die Verantwortung für die Schuld stärker berücksichtigt wird.
Alle an der Bekämpfung der Massenkriminalität beteiligten und interessierten Stellen müssen ihre Kooperation verstärken und ihre Maßnahmen so weit wie möglich koordinieren. Dies gilt in erster Linie für die kommunale Ebene, da hier die Problembereiche und Lösungsmöglichkeiten am besten erkannt und aufeinander abgestimmt werden können. Familien und Schulen, Vereine, Verkehrsbetriebe, in der Sozialarbeit tätige Institutionen, kommunale Behörden und die lokale Wirtschaft sind hier besonders gefordert. Sie sollen gemeinsam mit Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten in entsprechende Aktionen eingebunden werden.
Es ist dringend erforderlich, die vorbeugende Kriminalitätsbekämpfung in Einrichtungen des öffentlichen Personennahverkehrs zu verstärken, damit insbesondere Frauen und ältere Menschen die Sicherheit haben, zu jeder Tages- und Nachtzeit in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf Bahnhöfen und an Haltestellen nicht bedroht zu werden.
Im Kampf gegen die wachsende Kfz-Diebstahlkriminalität müssen die Automobilindustrie und die Versicherungswirtschaft im Hinblick auf eine Verbesserung der Sicherungssysteme stärker in die Verantwortung genommen werden, ggf. auch durch gesetzliche Maßnahmen.
* Bankgewerbe und Wohnungswirtschaft sind gefordert, durch die praktische Anwendung modernster Sicherungstechniken für eine deutliche Verringerung der Tatgelegenheiten Sorge zu tragen.
* Die Kommunen können einen wichtigen Beitrag zur Verbrechensverhütung leisten, indem sie bei der Entwicklung städtebaulicher Konzepte anonyme Wohnstrukturen vermeiden und ausreichende Sicherungsmaßnahmen an relevanten Punkten und Objekten vornehmen. So können eine optimale Ausleuchtung von Unterführungen, Fußgängerzonen und öffentlichen Grünanlagen sowie die Einrichtung von Frauenparkplätzen in Parkhäusern die Sicherheit erheblich erhöhen. Polizei und Sicherheitsbehörden sollen deshalb bei entsprechenden Maßnahmen als Träger öffentlicher Belange zwingend angehört werden und mittels gutachterlicher Stellungnahmen für verbesserte Sicherheitsstandards sorgen.
* Der weitaus größte Teil der in Deutschland lebenden Ausländer achtet die Gesetze und verhält sich rechtstreu. Dennoch gibt der zunehmende Anteil ausländischer Straftäter an der Kriminalitätsentwicklung Anlaß zur Sorge. Er belastet das gute Miteinander von Deutschen und bei uns lebenden Ausländern. Es ist deshalb dringend geboten, daß gegen ausländische Straftäter unter voller Anwendung und Ausschöpfung der Ausweisungsvorschriften des Ausländerrechts vorgegangen wird. Wer das Aufenthaltsrecht für kriminelle Machenschaften mißbraucht, hat es verwirkt.
Eine rechtskräftige Verurteilung von Ausländern wegen eines Kapitalverbrechens oder der Teilnahme an Organisierter Kriminalität sind regelmäßig Grund zur Abschiebung nach Strafverbüßung. Um die Rauschgiftszene auszutrocknen, müssen Drogendelikte von Ausländern in jedem Fall zur Abschiebung führen.
Die Kapazitäten der Ausländerbehörden für Ausweisungen und Abschiebungen sind zu erhöhen. Eine zentrale Organisation der Abschiebungen auf Länder- bzw. Regierungsbezirksebene ist diesbezüglich sinnvoll.
Operative Maßnahmen, Vernehmungen und Milieuermittlungen können wegen der Sprachbarriere oder infolge ungenügender Kenntnis ethnischer Besonderheiten häufig nicht im erforderlichen Umfang betrieben werden. Zur Bekämpfung und Verhinderung von Ausländerkriminalität kann es deshalb hilfreich sein, in Deutschland geborene oder aufgewachsene Ausländer in die Polizei aufzunehmen. Dies ist auch ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Integration.
Darüber hinaus sollen in Wohnbezirken mit hohem Ausländeranteil für bestimmte Ausländergruppen bei den Polizeidienststellen Vertrauensbeamte eingesetzt werden. Diese sind Ansprechpartner und können in Zusammenarbeit mit den Ausländerbeauftragten der Gemeinden Informations- und Aufklärungsveranstaltungen sowie zielgruppenorientierte Präventionsprogramme durchführen.
3.3 Bekämpfung der Organisierten Kriminalität
Die Organisierte Kriminalität, d.h. die Begehung von Straftaten durch straff geführte, hierarchisch klar gegliederte und arbeitsteilig agierende unternehmensähnliche Organisationen, die die einfachen Strukturen traditioneller Bandenkriminalität weit hinter sich gelassen haben, hat inzwischen auch viele Bereiche der sog. \"Massenkriminalität\" erfaßt. So wird ein erheblicher Teil der in den Kriminalstatistiken noch als Einzeltaten ausgewiesenen Wohnungseinbrüche, der Kfz-Diebstähle und -Verschiebungen, der Falschgeld-, Scheck- und Kreditkartendelikte sowie des Taschendiebstahls durch Gruppierungen des organisierten Verbrechens begangen.
Betätigungsfeld dieser Syndikate professioneller Straftäter sind auch Deliktsbereiche wie die Wirtschaftskriminalität und zunehmend auch die Umweltkriminalität, wo hohe kriminelle Gewinne zu erzielen sind. Der volkswirtschaftliche Schaden, der durch diese Delikte entsteht, ist beträchtlich. Schwere, häufig grenzüberschreitende Umweltdelikte, wie z.B. die illegale Entsorgung giftiger Stoffe oder der unerlaubte Handel mit Kernbrennelementen, gefährden Leben und Gesundheit vieler Menschen im In- und Ausland.
Daneben ist auch in den typischen Aktionsfeldern der Organisierten Kriminalität (Schutzgelderpressung, Prostitution, illegaler Menschenhandel, Rauschgifthandel, illegales Glücksspiel u.ä.) ein starker Anstieg der Straftaten zu verzeichnen. Insbesondere der illegale Handel mit Betäubungsmitteln hat einen Grad der Professionalität und Internationalisierung erreicht, daß von einer \"neuen Dimension\" des organisierten Verbrechens gesprochen werden muß.
Die systematische Markterschließung durch die Drogenkartelle und die zur Bedarfsdeckung jederzeit in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehenden großen Mengen von Betäubungsmitteln in immer reinerer Qualität haben darüber hinaus zu einem starken Anstieg der Beschaffungskriminalität geführt. Rauschgiftsüchtige decken ihren Finanzbedarf weitestgehend durch Straftaten im Bereich der Massenkriminalität. So ist festgestellt worden, daß jeder zweite Diebstahl von oder aus Kraftfahrzeugen, mehr als jeder dritte Einbruch in Gebäude sowie mehr als jeder fünfte Raub von Rauschgiftsüchtigen zur Finanzierung ihres Drogenkonsums verübt wird.
3.3.1 Das Gesetz zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und das Geldwäschegesetz
Am 22. September 1992 ist ein Gesetz zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (OrgKG), insbesondere des Rauschgifthandels, in Kraft getreten.
Das Gesetz sieht u.a. vor, daß
- für Mitglieder von Drogenbanden und für schwere Rauschgiftkriminalität die Strafen verschärft werden,
- die Vermögensstrafe und ein erweiterter Verfall von Vermögensgegenständen eingeführt werden,
- der Straftatbestand der \"Geldwäsche\" eingeführt wird,
- zur Erleichterung der Verfolgung der Einsatz verdeckter Ermittler und technischer Überwachungsinstrumente sowie die Rasterfahndung und die polizeiliche Beobachtung ermöglicht werden,

- der Zeugenschutz verbessert wird.
Das Gesetz ist eine notwendige Reaktion auf die ständig zunehmende Organisierte Kriminalität, die zu einer schwerwiegenden Herausforderung für Staat und Gesellschaft geworden ist. Das Gesetz gibt die Möglichkeit, den durch die Straftat erwirtschafteten Gewinn abzuschöpfen und damit die illegale Bereicherung und zugleich das Investitionskapital für künftige Straftaten zu entziehen. Es setzt bei dem Gewinnstreben als Triebfeder der Organisierten Kriminalität an und bietet damit eine gute Grundlage für eine wirksame Verbrechensbekämpfung.
Am 29. November 1993 ist das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz) in Kraft getreten. Dieses Gesetz stellt einen weiteren Schritt zur Umsetzung des Nationalen Rauschgiftbekämpfungsplanes dar. Das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten soll erleichtert, Geldwäsche erschwert und das Erkennen von Strukturen Organisierter Kriminalität ermöglicht werden. Hierzu werden Banken und Gewerbetreibende verpflichtet, bei größeren Finanztransaktionen insbesondere den Namen des Kunden festzustellen und bei Geldwäscheverdacht die Strafverfolgungsbehörden zu unterrichten.
Damit werden vorbereitende Ermittlungen zur Feststellung des Geldwäschetatbestandes sowie der erzielten Gewinne und Vermögen ermöglicht. Mit den vorgesehenen Pflichten für Banken und andere Gewerbetreibende zur Identifizierung ihrer Kunden sowie mit den darin verankerten Melde- und Aufzeichnungspflichten schließt dieses Gesetz in Verbindung mit dem OrgKG eine vorhandene Lücke bei der wirksamen Bekämpfung der international Organisierten Kriminalität. Es enthält ein erfolgversprechendes Instrumentarium zur Feststellung illegaler Finanztransaktionen.
3.3.2 Weitere gesetzgeberische und organisatorische Maßnahmen zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität
Mit dem Gesetz zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der Organisierten Kriminalität (OrgKG) und dem Geldwäschegesetz sind wichtige Maßnahmen im Kampf gegen das Organisierte Verbrechen getroffen worden. Ihnen müssen weitere Schritte folgen:
* Das Geldwäschegesetz muß in regelmäßigen Abständen auf seine Wirksamkeit hin überprüft werden. Dies gilt insbesondere für die Schwellenwerte für die Identifizierungspflicht sowie für die Frist für die Überprüfung von Anzeigen wegen Geldwäscheverdachts durch die Polizei/Staatsanwaltschaft.
* Die CDU tritt dafür ein, den Anwendungsbereich des Straftatbestandes der Geldwäsche auch auf Beträge auszudehnen, die durch Betrug, Untreue, Urkundenfälschung, Geldfälschungsdelikte, Bandendiebstahl oder gewerbsmäßige Hehlerei erlangt wurden. Der Anwendungsbereich der Vermögensstrafe soll auf Geldfälschung, Menschenhandel und Zuhälterei, Geldwäsche und Glücksspiel nicht nur in bandenmäßiger, sondern auch in gewerbsmäßiger Form erweitert werden.
Das Geldwäschegesetz muß auf weitere Formen der Vermögensanlagen, die von der Organisierten Kriminalität genutzt werden, ausgedehnt werden.
* Die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität kann nur dann Erfolg haben, wenn es gelingt, Hindernisse bei Ermittlungen und bei der Beweisführung zu beseitigen. Der Zeugenschutz in Gerichtsverfahren muß verbessert werden. Dies ist insbesondere durch organisatorische und zeitliche Abtrennung der Vernehmung des gefährdeten Zeugen unter Ausschluß von Angeklagten und Verteidigern, die gesetzliche Normierung des Zeugenschutzauftrages im Bundeskriminalamtgesetz sowie die Einführung einer Kronzeugenregelung zu erreichen.
* Die CDU erachtet es für dringend notwendig, die rechtlichen Voraussetzungen zum Einsatz technischer Mittel zu schaffen, damit Verbrecher auch in Wohnungen abgehört und deren Gespräche aufgezeichnet werden können. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung, um die besonders schwer zu ermittelnden Formen der Organisierten Kriminalität wirkungsvoll bekämpfen zu können.
In den USA und in zahlreichen europäischen Nachbarländern ist der Einsatz akustischer und/oder optischer Mittel bei der Fahndung zulässig. Nur mit ihrer Hilfe sind dort Erfolge gegen kriminelle Organisationen möglich. Der Verzicht auf den Einsatz technischer Fahndungsmittel zum Abhören und zur Dokumentation konspirativer Gespräche zwischen Straftätern in Wohnungen, Hotelzimmern, Gaststätten usw. würde zu fahndungsfreien Zonen führen, die die Aufklärung und Verhütung schwerster Straftaten vereiteln oder wesentlich erschweren.
* Ferner befürwortet die CDU die Erweiterung der Einsatzmöglichkeiten für Rasterfahndungen und der Befugnisse verdeckter Ermittler. Ihnen müssen begrenzte, milieubedingte Normverletzungen gesetzlich zugestanden werden. Ansonsten ist die Einschleusung verdeckter Ermittler in Gruppierungen der Organisierten Kriminialität und der Aufbau geeigneter Legenden zu ihrer Abdeckung kaum möglich.
* Die Internationalisierung der Organisierten Kriminalität setzt dem Einsatz deutscher verdeckter Ermittler zunehmend Grenzen. Um gegen ethnisch abgeschlossene Tätergruppierungen besser vorgehen zu können, ist der Einsatz verdeckter Ermittler nicht-deutscher Herkunft erforderlich.
* Der § 261 StGB (Geldwäsche) soll in den Straftatenkatalog des 100a StPO aufgenommen werden, damit der Fernmeldeverkehr eines Tatverdächtigen überwacht werden kann. Ferner treten wir dafür ein, daß die Strafverfolgungsbehörden im Rahmen der Geldwäsche zur kontrollierten Weiterleitung von \"schmutzigen Geldern\" befugt werden, um auch die verdeckt arbeitenden Organisatoren der Geldwäsche identifizieren und überführen zu können.
* Die CDU befürwortet eine Beweislastumkehr bei sichergestellten Vermögenswerten, um eine Einziehung auch der Vermögenswerte zu gewährleisten, deren legale Herkunft der Straftäter nicht nachweisen kann. Mißbrauchsmöglichkeiten des strafprozessualen Beweisantragsrechts müssen beseitigt werden.
* Um Terrorismus und Organisierte Kriminalität wirksam bekämpfen zu können, sind die Schaffung von Rechtsgrundlagen für Initiativermittlungen des Bundeskriminalamtes und die Zuweisung originärer Zuständigkeiten im Rahmen der Terrorismusbekämpfung und der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität notwendig.
* Ferner müssen Erkenntnisse zum illegalen Drogen- und Waffenhandel sowie zum illegalen Technologietransfer, die den Nachrichtendiensten bei der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs nach dem G-10-Gesetz zugeflossen sind, an die Strafverfolgungsbehörden übermittelt werden können.
* Neben der weiteren Verbesserung des rechtlichen Instrumentariums (z.B. Erweiterung des Untersuchungshaftrechtes wegen Wiederholungsgefahr um die Straftatbestände \"Förderung der Prostitution\", \"Menschenhandel\" und \"Zuhälterei\") bedarf es auch einer Weiterentwicklung der bisherigen Ermittlungskonzepte gegen die Organisierte Kriminalität und - ergänzend hierzu - einer Verbesserung der Organisation bei den Strafverfolgungsbehörden.
Gegen die Organisierte Kriminalität muß verdeckt und schon im Vorfeld, d.h. ohne daß wie bisher ein konkreter Tatverdacht vorzuliegen hat, ermittelt werden können. Da bisher ein polizeiliches Gesamtkonzept zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität noch nicht vorliegt, sollen die Innen- und Justizminister des Bundes und der Länder unverzüglich eine \"Ständige Arbeitsgruppe Organisierte Kriminalität\" einrichten, die unmittelbar der Innen- und der Justizministerkonferenz unterstellt ist. Diese Arbeitsgruppe soll sich aus Experten der Bundes- und Länderpolizeien, der Nachrichtendienste, aus Staatsanwälten und Richtern zusammensetzen und konkrete Vorschläge zur Ermittlungsmethodik, Verbesserung der polizeilichen Organisation sowie der Zusammenarbeit von Polizeien, Zoll, Steuerfahndung u.ä. erarbeiten. Die Arbeitsgruppe soll auch ständig überprüfen, wie die neuen Gesetze gegen die Organisierte Kriminalität sich in der Praxis bewähren und ggf. Vorschläge zu deren Verbesserung vorlegen.
Die Organisation der Länderpolizeien muß mit dem Ziel einer Bündelung der bisher getrennten Zuständigkeiten (z.B. Kommissariate für Rauschgiftkriminalität, Wirtschaftsvergehen, Kapitalverbrechen) durch Bildung bundeseinheitlich aufgebauter Spezialdienststellen zur Bekämpfung von Organisierter Kriminalität flächendeckend gestrafft werden. Das Bundeskriminalamt hat bereits durch die Errichtung einer derartigen Fachabteilung einen ersten Beitrag geleistet. Auch bei den Staatsanwaltschaften ist in allen Ländern die Bildung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften - wie bereits auf dem Gebiet der Wirtschaftskriminalität geschehen - erforderlich. Die Verbesserung der polizeilichen Organisationsstruktur ist eines der wichtigsten Aufgabenfelder für die einzurichtende Arbeitsgruppe.
* Im Hinblick auf die konspirativen, in vielen Punkten professionellen Nachrichtendiensten vergleichbaren Arbeitsmethoden der Organisierten Kriminalität und die Erfahrungen unserer Abwehrdienste auf dem Gebiet der der Polizei noch weitgehend fremden Vorfeldbeobachtung tritt die CDU für die Beteiligung des Verfassungsschutzes bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität durch Beobachtung der Strukturen und der Entwicklung ein. In Paragraph 3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes ist der Aufgabenbereich des Bundesamtes für Verfassungsschutz entsprechend zu erweitern.
Insbesondere im Rahmen internationaler Zusammenarbeit eröffnen sich dabei neue Erkenntnismöglichkeiten, da bei unseren Partnern (u.a. USA, Italien, Niederlande) auch die Inlandsnachrichtendienste mit der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität befaßt sind und insoweit die internationale Kooperation auch auf das Vorfeld der Strafverfolgung ausgedehnt werden könnte.
3.4 Extremismus und Gewaltkriminalität

3.4.1 Gewalt
Die Zahl der Gewaltdelikte ist in den vergangenen Jahren bedrohlich angestiegen. Damit geht eine zunehmende Brutalisierung einher. Nur eine wehrhafte Demokratie, die das Gewaltmonopol des Staates als Voraussetzung für Rechtssicherheit, Freiheit und Entfaltung des Bürgers verteidigt, vermag dieser Entwicklung wirksam entgegenzutreten.
Gewalt und Rechtsbruch dürfen in einem freiheitlichen Rechtsstaat keine Mittel zur Durchsetzung eines angestrebten Zieles sein. Jedem Versuch, Gewalt gegen Personen und Sachen zu verharmlosen, Unrecht zu leugnen und Straftaten zu beschönigen, erteilt die CDU eine entschiedene Absage.
Es ist vorrangige Aufgabe, durch Erziehung, Vorbild und Medieneinwirkung Gewalt einzudämmen und aus dem Alltag zu verdrängen. Konflikte müssen gewaltfrei ausgetragen und gelöst werden.

3.4.1.1 Medien und Gewalt
Bei der Eindämmung von Gewalt kommt nicht zuletzt den Medien eine große Verantwortung zu. Die Welle der Gewalt, die in den Medien dargeboten wird und die besonders in den Fernsehprogrammen eine breite Wirkung entfaltet, ist er-schreckend. Sie hinterläßt gerade bei Kindern und Jugendlichen erhebliche negative Eindrücke. Aggressive Darstellungen verändern Werte, Normen und Einstellungen zu Aggressionen, lassen gegen Gewalt abstumpfen, stellen Gewalt als legitime Problemlösungsmittel dar und regen zur Nachahmung an.
Die Gefahr, daß insbesondere das Fernsehen bei der Berichterstattung über Gewalttaten \"negative Helden\" schafft, ist groß. Es regt zur Imitation an, wenn Gewalttätern eine unverhältnismäßig breite und spektakuläre Präsenz in den Medien eingeräumt wird.
Gewaltdarstellungen insbesondere in Film und Fernsehen führen zu Gewöhnung und damit langfristig zu einer Verrohung der Gesellschaft. Die CDU fordert deshalb eine drastische Einschränkung der Gewaltdarstellung vor allem im Fernsehen und auf Videos.
Die CDU steht zu der verfassungsmäßig garantierten Freiheit von Presse, Funk und Fernsehen. Die Medien müssen sich aber ihrer Verantwortung bewußt sein und eine wirkungsvolle freiwillige Selbstkontrolle ausüben.
Die CDU tritt dafür ein, zu einer \"Konvention der Verantwortlichkeit\" aller gestaltenden Kräfte im Medienbereich zu kommen. Ziel muß es sein, sich auf einen wirksamen, allgemein anerkannten Verhaltenskodex zu einigen, durch den der billigend in Kauf genommenen Gefährdung von Jugend und Gesellschaft durch Gewalt in den Medien ein Riegel vorgeschoben wird. Die \"Konvention der Verantwortlichkeit\" sollte ein Abkommen der Fernsehveranstalter und Produzenten sein, in dem die Grenzen der Darstellung von Gewalt und Sexualität im Fernsehen festgelegt sind und damit eine freiwillige Selbstbeschränkung erfolgt.
Analog zum Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, sollte auch für den Medienbereich ein hochrangig besetztes Gremium eingerichtet werden. Es soll die Aufgabe haben, die Entwicklung in öffentlich-rechtlichen sowie in privaten Fernsehprogrammen zu beurteilen und regelmäßig einen Bericht mit Handlungs-Empfehlungen vorzulegen.
Die CDU tritt dafür ein, daß der Straftatbestand der Gewaltverherrlichung konsequent auch auf Gewaltdarstellungen, insbesondere auf Videos und sonstigen visuellen Medien, angewendet wird. Darüber hinaus sind die gesetzlichen Grundlagen zu verbessern, um junge Menschen vor gewaltverherrlichenden Darstellungen schützen zu können.
3.4.1.2 Verschärfung des Straf- und Strafprozeßrechts bei Gewaltdelikten
Das Strafmaß bei Gewaltdelikten ist - im Vergleich zu anderen Straftaten - zu niedrig. Die Höchststrafen für schwere Körperverletzung, d.h. für Gewaltanwendung, die zu einem schwerwiegenden dauernden Körperschaden beim Opfer führt, oder die Mißhandlung von Kindern, beträgt derzeit fünf Jahre - nicht mehr als beim einfachen Diebstahl. Die CDU tritt deshalb dafür ein, daß die Mindest- und Höchststrafen für das gesamte Spektrum der Gewaltdelikte - vom Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, schwerer Brandstiftung, Mißhandlung und sexuellem Mißbrauch von Kindern, dem Landfriedensbruch bis hin zu Körperverletzung und Raub - angehoben werden.
Gewalt trifft vielfach gerade die Schwächeren in der Gesellschaft. Deshalb sollen Gewaltdelikte gegen bestimmte Opfer wie Kinder, alte und behinderte Mitmenschen als besonders schwerer Fall mit der Konsequenz eines höheren Strafrahmens qualifiziert werden. Gleiches gilt im Falle der Ausnutzung von Hilfsbereitschaft.
Die CDU tritt dafür ein, die Haftgründe der Strafprozeßordnung auf Fälle gemeingefährlicher oder anderer schwerer Gewalttaten zu erweitern. Wer einen anderen schwer mißhandelt oder schwere Brandstiftung begeht, muß sofort in Untersuchungshaft genommen werden können, auch wenn keine Flucht- oder Verdunkelungsgefahr besteht. Der zusätzliche Haftgrund muß künftig außer für Mord und Totschlag auch für andere gemeingefährliche Verbrechen (z.B. schwere Brandstiftung) und Körperverletzungs-Verbrechen Anwendung finden.
3.4.2 Bekämpfung des gewalttätigen politischen Extremismus
Nach wie vor richten politische Extremisten von links und von rechts ihre Bestrebungen gegen unsere freiheitlich demokratische Grundordnung. Mit großer Sorge beobachten wir insbesondere gewalttätige Ausschreitungen, auch die zunehmend brutale Auseinandersetzung zwischen rechts- und linksextremistischen Organisationen. Die Zunahme von ausländerfeindlichen Straftaten bedroht das friedliche Zusammenleben und schädigt das internationale Ansehen der Bundesrepublik Deutschland. Die CDU verurteilt entschieden die Übergriffe auf ausländische Mitbürger und deren Unterkünfte. Sie sind eine Herausforderung für unsere Demokratie und ein Angriff auf unsere Rechts- und Werteordnung. Wir verurteilen gleichermaßen gewalttätige Auseinandersetzungen ausländischer Gruppierungen in Deutschland untereinander und Übergriffe auf Deutsche.
Feige Anschläge und gewalttätige Ausschreitungen müssen mit allen rechtsstaatlichen Mitteln bekämpft werden. Gewalttäter müssen konsequent dingfest gemacht und umgehend zu harten Strafen verurteilt werden.
3.4.2.1 Maßnahmen der Bundesregierung zur Bekämpfung des gewalttätigen politischen Extremismus
In jüngster Zeit haben politischer Extremismus und fremdenfeindliche Gewalt eine neue Dimension erhalten. Von Deutschland aus gingen schlimme Bilder um die Welt: Rechtsextremistische Chaoten ermordeten friedliche Bürger, warfen Brandsätze gegen Häuser, in denen Ausländer leben, und richteten Verwüstungen auf jüdischen Friedhöfen und Gedenkstätten an. Für diese und jede andere Art von Gewalt gibt es keine Rechtfertigung. Diejenigen, die glauben, daß man über ein Klima der Einschüchterung, der Furcht und der Angst unser Land verändern könne, täuschen sich. Die Bundesrepublik Deutschland ist und bleibt eine wehrhafte Demokratie, die die Werte der Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität sowie die uneingeschränkte Achtung der Menschenrechte entschlossen verteidigen wird.
Nur der Staat verfügt über das Gewaltmonopol. Dieses Grundprinzip unserer demokratisch-rechtsstaatlichen Ordnung darf nicht angetastet werden, und wer dies versucht, muß die ganze Härte des Gesetzes zu spüren bekommen. Polizei, Justiz und alle Bürger unseres Landes müssen jetzt gemeinsam und entschlossen jeder Form von Gewalt entgegentreten. Hier ist nicht nur der Bund gefordert, sondern dies ist vor allem eine Aufgabe der dafür zuständigen Bundesländer.
Auch der Föderalismus steht hier auf dem Prüfstand. Wer zuständig ist, der hat auch die Pflicht zum Handeln und darf nicht untätig sein. Die Bundesregierung wird das Notwendige hierzu beitragen.
So hat sie eine \"Offensive gegen Gewalt und Fremdenfeindlichkeit\" beschlossen. Unter Leitung des Chefs des Bundeskanzleramtes haben die Ressorts erarbeitet, welche zusätzlichen Maßnahmen dem Bund möglich sind, und wie sie gebündelt werden können.
Ein erster Zwischenbericht wurde im Februar 1993 vorgelegt. Er enthält eine Vielzahl von präventiven und repressiven Maßnahmen, die durchgeführt und in Angriff genommen worden sind im Kampf gegen die Gewalt. Da auch hier wesentliche Bereiche in der Zuständigkeit der Länder liegen, hat der Chef des Bundeskanzleramtes bei den Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder ihre Beteiligung an der Offensive angeregt. Die Länder sind dieser Aufforderung gefolgt, so daß im Januar 1994 eine Fortschreibung des Berichts vorgelegt werden konnte, der auch die Maßnahmen der Länder gegen Gewalt und Fremdenfeindlichkeit aufzeigt. Als weitere Maßnahme haben die Innenminister des Bundes und der Länder in einem Sofortprogramm eine groß angelegte Aufklärungskampagne gegen Extremismus und Ausländerfeindlichkeit durchgeführt.
Der Bundesinnenminister hat rechtsextremistische Organisationen, die \"Nationale Front\", die \"Deutsche Alternative\", die \"Nationale Offensive\" und die \"Wiking-Jugend e.V.\", wegen verfassungsfeindlicher Bestrebungen verboten. Ein Verbotsantrag gegen die \"Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei\" (FAP) ist beim Bundesverfassungsgericht gestellt. Weitere Verbote werden geprüft.
Außerdem hat die Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragt festzustellen, daß zwei besonders aktive Funktionäre dieser Gruppen ihre Grundrechte verwirkt haben und daß ihnen deshalb die öffentliche Meinungsäußerung, öffentliche Auftritte und der Zusammenschluß mit Gleichgesinnten verboten sind.
Auf Anregung des Bundesinnenministers ist eine Informationsgruppe \"Rechtsextremismus\" eingerichtet worden, der Vertreter von Verfassungsschutz, Kriminalpolizei und Justiz des Bundes und der Länder angehören. Zweck dieser Gruppe ist ein verbesserter Informationsaustausch über rechtsextremistische Bestrebungen, damit auf der Grundlage der Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden rechtzeitig Straftaten, insbesondere Gewalttaten aus dem extremistischen Bereich verhindert werden können.
Im Straf- und Strafprozeßrecht stehen wir vor der Frage wichtiger Gesetzesänderungen. Wo das gegenwärtig geltende Recht nicht ausreicht, muß es verändert werden. Eine Reihe gezielter Maßnahmen zur besseren Bekämpfung enthält das \"Verbrechensbekämpfungsgesetz 1994\".
3.4.2.2 Weitere gesetzgeberische Maßnahmen zur Bekämpfung des gewalttätigen politischen Extremismus
* Gegen Straftäter, die der Begehung einer politisch motivierten Straftat mit Gewaltanwendung dringend verdächtigt werden, muß zukünftig bei Wiederholungsgefahr in weit größerem Maße als bisher durch den Haftrichter Untersuchungshaft angeordnet werden können. In § 112a Abs. 1 Nr. 2 StPO sollte das Wort \"schwerwiegend\" durch die Worte \"nicht nur unerheblich\" ersetzt werden. Der Straftatenkatalog sollte umfassend erweitert werden, insbesondere um die Tatbestände Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, schwere Brandstiftung, Landfriedensbruch, Volksverhetzung.
Die in § 112a StPO geregelte Voraussetzung für die Annahme einer Wiederholungsgefahr, \"daß der Beschuldigte innerhalb der letzten fünf Jahre wegen einer Straftat gleicher Art rechtskräftig zu Freiheitsstrafe verurteilt worden ist\", soll ersatzlos gestrichen werden.
* Allen Bestrebungen, durch Änderungen des Straftatbestandes der Nötigung die Störung friedlicher Versammlungen oder die Blockade des Straßenverkehrs, öffentlicher Einrichtungen u.ä. straffrei zu stellen, erteilt die CDU eine Absage. Die Grenzen zwischen der strafwürdigen Verletzung der Rechte Dritter durch Nötigung und der verfassungsgemäßen Wahrnehmung der Versammlungs- und Meinungsfreiheit dürfen nicht verwischt werden.
* Wer bei Demonstrationen Gewalttätern Gelegenheit gibt, aus der schützenden Anonymität einer Menschenmenge heraus zu operieren, begeht selbst vorwerfbares Unrecht. Die CDU tritt deshalb dafür ein, den Tatbestand des Landfriedensbruchs so zu novellieren, daß sich auch derjenige strafbar macht, der sich im Falle von Gewalttätigkeiten und Bedrohungen aus einer Menschenmenge heraus nicht aus ihr entfernt oder sich ihr anschließt, obwohl die Polizei dazu aufgefordert hat, auseinanderzugehen.
* Um die unmittelbar bevorstehende Begehung oder die Fortsetzung einer Straftat, insbesondere im Rahmen gewalttätiger Ausschreitungen, zu unterbinden, muß die Polizei potentielle Gewalttäter vorbeugend in Gewahrsam nehmen können. Die bereits teilweise bestehenden, in der Praxis bewährten landesgesetzlichen Regelungen sollen daher in die Polizeigesetze aller Länder sowie des Bundes übernommen werden.
* Der Verfassungsschutz in Bund und Ländern ist wichtiger Bestandteil der Inneren Sicherheit. Er darf nicht geschwächt werden. Er muß vielmehr voll einsatzbereit und leistungsfähig sein und muß die Unterstützung erhalten, die er zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben benötigt.
Die CDU tritt dafür ein, dem Verfassungsschutz durch Gesetz die Möglichkeit einzuräumen, durch Abhörmaßnahmen über das Entstehen krimineller Vereinigungen, über die Vorbereitung volksverhetzender Aufrufe und die Aufstachelung zum Rassenhaß schon im Planungsstadium zielgerichtet Informationen zu beschaffen.
Der Informationsaustausch zwischen Verfassungsschutz, Polizei und Justiz muß verbessert werden.
* Die CDU tritt dafür ein, die Tarnungsmöglichkeiten extremistischer in- und ausländischer Organisationen dadurch zu beschneiden, daß sie sich Aktivitäten ihrer Mitglieder zurechnen lassen müssen. Ferner sollen Verbote politischer Betätigung nicht nur gegen Einzelpersonen, sondern auch gegen derartige Vereinigungen ausgesprochen werden können.
* Um Rechtsdefizite beim Vollzug von Vereinsverboten zu beseitigen, muß eine Rechtsgrundlage zur Nutzung von beschlagnahmtem Material zu Beweiszwecken geschaffen werden, auch zu Beweiszwecken in Strafverfahren gegen Mitglieder des Vereins.
* Der Straftatbestand der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen muß so erweitert werden, daß auch die Verwendung von Kennzeichen, die den bereits verbotenen ähnlich sind, geahndet werden kann.
3.5 Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität
Die Rauschgiftkriminalität ist die zentrale wirtschaftliche Basis des organisierten Verbrechens. Die Rauschgiftsituation hat sich in den letzten Jahren weltweit weiter verschärft. In der Bundesrepublik Deutschland hat diese Entwicklung in den letzten beiden Jahren jeweils mehr als 2.000 Tote gefordert. Die Zahl der Erstkonsumenten ist erheblich angestiegen. Trotz hoher Sicherstellungsmengen ist eine Entspannung in der Rauschgiftsituation nicht absehbar.
Für eine wirksame Bewältigung der Drogenproblematik brauchen wir die Zusammenarbeit aller gesellschaftlichen Kräfte in unserem Land - bei der Aufklärung, der Beratung, der Rehabilitation und bei der Schaffung von erheblich mehr Therapieplätzen in Ländern und Gemeinden für die intensive Betreuung der Rauschgiftsüchtigen.
Eine wirksame Vorbeugung gegen Drogenmißbrauch ist nur möglich, wenn das Ausmaß des Drogenproblems und die davon ausgehende Gefahr für jeden einzelnen nicht verharmlost wird. Die Forderung nach einer Freigabe von sogenannten \"weichen Drogen\" lehnt die CDU entschieden ab. Sie ist geeignet, die großen Gefahren des Drogenkonsums zu verharmlosen, die Hemmschwelle bei potentiellen Drogenkonsumenten herabzusetzen, unsere gesamte Prävention unglaubwürdig und damit unwirksam werden zu lassen.
Eine Freigabe von sogenannten \"weichen Drogen\" würde mit Sicherheit zu einer Konsumsteigerung auch bei den harten Drogen führen. Die leichte Verfügbarkeit von Drogen in der Bundesrepublik Deutschland würde zwangsläufig auf einen \"Drogentourismus\" hinauslaufen. Es wäre mit einer steigenden Anzahl Drogenabhängiger zu rechnen. Beschaffungskriminalität und Folgekriminalität würden sprunghaft steigen. Bei einer Freigabe würde darüber hinaus die notwendige Beschränkung der Abgabe von Rauschgift zum Herausbilden neuer Schwarzmärkte und illegaler Handelsstrukturen führen.
Die CDU tritt deshalb dafür ein, nicht die resignative Flucht in die \"Legalisierung\" anzutreten, sondern den Kampf gegen die Drogen, gegen die Drogenbosse und -kartelle noch konsequenter und systematischer zu führen.
3.5.1 Maßnahmen der Bundesregierung zur Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität
Die Bundesregierung hat den 1990 beschlossenen Rauschgiftbekämpfungsplan in ihrem Zuständigkeitsbereich konsequent umgesetzt:
Sie hat einen Drogenbeauftragten bestellt, der die Aktivitäten der Bundesregierung bei der Rauschgiftbekämpfung zusammenführt und die Zusammenarbeit mit anderen Stellen im nationalen und internationalen Raum fördert.
Beim Bundeskriminalamt ist eine Zentralstelle zur Erfassung der internationalen Organisierten Kriminalität eingerichtet worden.
- Auf Initiative der Bundesregierung wird eine europäische kriminalpolizeiliche Zentralstelle (Europol) zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, insbesondere der Rauschgiftkriminalität, aufgebaut.
- In 25 Ländern der Erde helfen Beamte des Bundeskriminalamtes beim Kampf gegen Drogenanbau und Drogenhandel.
- Die Bundesregierung unterstützt den Aufbau effektiver Polizeien insbesondere in den Ländern Mittel- und Osteuropas.
- Die von der Bundesregierung initiierte freiwillige Selbstverpflichtung der chemischen Industrie und des Chemiehandels (Monitoringsystem) gegen die Abzweigung von Chemikalien, die zur illegalen Drogenherstellung benutzt werden könnten, wurde bundesweit umgesetzt und auf zusätzliche Substanzen erweitert.
- Aufgrund einer entsprechenden EU-Verordnung wird die Ausfuhr bestimmter Chemikalien, die häufig zur unerlaubten Drogenherstellung gebraucht werden, durch das Bundesgesundheitsamt und die Zollbehörden kontrolliert. In Umsetzung entsprechender EU-Richtlinien hat die Bundesregierung weitere chemische Stoffe den internationalen Kontrollmaßnahmen gegen die Abzweigung zur illegalen Drogenherstellung unterstellt.
- Die Entwicklungszusammenarbeit mit den Anbau-, Erzeuger- und Transitländern zur Reduzierung des Rauschgiftangebots wurden intensiviert. Dabei stehen Maßnahmen zur Anbausubstitution im Vordergrund.
Zur Verbesserung der Rauschgiftbekämpfung dient auch das Gesetz vom 23. Juli 1992, mit dem die Strafprozeßordnung um ein Zeugnisverweigerungsrecht für Mitarbeiter von staatlichen oder staatlich anerkannten Drogenberatungsstellen ergänzt und der Beschlagnahmeschutz ausgedehnt wird.
3.5.2 Weitere gesetzgeberische Maßnahmen zur Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität
Gegen Drogendealer muß härter vorgegangen werden. Die CDU tritt deshalb dafür ein, bei bandenmäßiger Betäubungsmittelkriminalität in besonders schweren Fällen eine lebenslange Freiheitsstrafe einzuführen. Ferner befürworten wir ein strengeres Haftrecht für Drogenkriminelle.
Die CDU tritt dafür ein, einen besonderen Straftatbestand des Mitführens von Waffen beim Begehen von Betäubungsmittelstraftaten einzuführen. Gleiches gilt für das Einsetzen von Kindern beim Betäubungsmittelhandel.
Der Ausnahmetatbestand der \"geringen Menge\" nach dem Betäubungsmittelgesetz soll für professionelle Kleindealer abgeschafft und auf Drogenabhängige beschränkt werden. Dadurch kann die Strategie der Drogenhändler durchkreuzt werden, lediglich \"geringe Mengen\" mitzuführen. In diesen Fällen sind konsequent schnellrichterliche Verfahren durchzuführen, wie sie in der Strafprozeßordnung vorgesehen sind.
Darüber hinaus soll ein Straftatbestand der Abzweigung von Chemikalien zum Zwecke der illegalen Betäubungsmittelherstellung eingeführt werden.
3.6 Polizeien

3.6.1 Polizei
Die Polizei gehört zu den tragenden Säulen unseres Gemeinwesens. Sie ist Garant der Inneren Sicherheit. Tagtäglich ergreift die Polizei Partei für das Recht und gegen das Unrecht, für den inneren Frieden und gegen Selbstjustiz, für die Freiheit des einzelnen und gegen Gewalt. Auch der Polizist ist \"Bürger in Uniform\".
Die CDU steht zur Polizei. Wer Innere Sicherheit will, muß sich zur Polizei und ihren Aufgaben bekennen. Sie verdient unser aller Vertrauen, Dank, Anerkennung und Unterstützung. Die CDU fordert alle Verantwortlichen in Politik und Gesellschaft dazu auf, den Stellenwert des Polizeiberufes in unserem Gemeinwesen aufzuwerten, der Polizei den Rücken zu stärken und häufiger deutlich zu machen, daß die Polizisten ihren Dienst zum Schutz jedes einzelnen und zum Wohl unseres Gemeinwesens versehen. Dazu gehört auch eine respektvolle Behandlung des Polizisten als Zeuge vor Gericht.
Die Polizei kann ihre schwierige Aufgabe nur bewältigen, wenn sie personell, rechtlich und logistisch dafür hinreichend gerüstet ist. Attraktivität und Rahmenbedingungen des Polizeiberufes einschließlich des Dienstes im Bundesgrenzschutz müssen verbessert werden. Dazu gehören u.a. eine leistungsgerechte Bezahlung, eine moderne Laufbahnstruktur, eine aufgabenorientierte Aus- und Fortbildung, moderne Organisationsstrukturen mit dem Ziel größerer Bürgernähe und Effizienz, eine ständige Verbesserung der personellen und sächlichen Ausstattung sowie eine Intensivierung der Nachwuchswerbung.
Die CDU tritt für eine \"Sonderlaufbahn Polizei\" ein, die den besonderen Strukturen des Polizeidienstes gerecht wird. Als Vorstufe hierzu befürworten wir eine deutliche Anhebung des Anteils gehobenen Polizeivollzugsdienstes an den Stellenplänen.
Unabhängig von der Notwendigkeit einer generellen Personalaufstockung der Polizei gilt es angesichts der wachsenden Kriminalität, im Zuge einer aufgabenkritischen Überprüfung der Polizeiarbeit durch Aufgabenbereinigung und Aufgabenumschichtung in möglichst großem Umfang das Personal der Polizei umzuorganisieren. Die Polizeibeamten müssen von Aufgaben, die nicht unmittelbar sicherheitsrelevant sind, insbesondere von reinen Verwaltungstätigkeiten, so weit wie möglich entlastet werden. Dadurch können zusätzliche Kräfte für die Kriminalitätsvorbeugung und Strafverfolgung gewonnen werden.
Die polizeiliche Präsenz in der Öffentlichkeit muß insbesondere in Ballungsräumen deutlich erhöht werden. Die sichtbare Präsenz der Polizei auf Straßen und Plätzen ist das wichtigste Mittel, um potentielle Straftäter abzuschrecken und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu stärken. Der Polizist soll den Bürgern des von ihm betreuten Wohnviertels als vertrauter Ansprechpartner und Helfer zur Verfügung stehen.
Zur Unterstützung und Entlastung der Vollzugspolizei befürwortet die CDU die Einführung eines freiwilligen Polizeidienstes, in den Männer und Frauen aufgenommen werden. Im freiwilligen Polizeidienst unterstützen die Bürger ehrenamtlich die Arbeit der Polizei und leisten einen besonderen Beitrag zur Gewährleistung der Inneren Sicherheit sowie zur Entlastung von hauptberuflichen Polizeibeamten. Die Verpflichtung insbesondere von jungen Menschen wird gefördert, einen Beitrag für die Gemeinschaft zu leisten.
Dieser ehrenamtliche Polizeidienst besteht aus Personen, die sich freiwillig für die Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben zur Verfügung stellen und nach Weisung der Vollzugspolizei arbeiten. Er kann eingesetzt werden zur Sicherung von Gebäuden und Anlagen, zur Sicherung, Regelung und Überwachung des Straßenverkehrs und zum Streifendienst.
In den freiwilligen Polizeidienst kann jeder aufgenommen werden, der über die erforderliche Eignung verfügt. Die Interessenten erhalten eine Grundausbildung und sind zur regelmäßigen Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen verpflichtet. Sie tragen Dienstkleidung und erhalten auf Antrag Ersatz für Verdienstausfall und notwendige Auslagen.
Die Dienstzeit im freiwilligen Polizeidienst ist auf den Wehr- bzw. Ersatzdienst anzurechnen.
3.6.2 Bundesgrenzschutz
Mit dem Wegfall der Binnengrenzen in Europa sind dem Bundesgrenzschutz zusätzliche neue Aufgaben zugewachsen. Neben der aktiven Unterstützung der Polizeien insbesondere in den neuen Bundesländern bei Großeinsätzen hat der Bundesgrenzschutz die Aufgabe der Bahnpolizei übernommen. Die Bundesländer können zur Entlastung ihrer Polizei für andere Schutzaufgaben den Bereich der Luftsicherheit auf den Bundesgrenzschutz übertragen.
Mit der Wiedervereinigung Deutschlands sind die Grenzen mit Polen und der Tschechischen Republik zur Außengrenze der EU und der Schengener Vertragsstaaten geworden. Sie werden verstärkt von internationalen Verbrecherorganisationen zum Waren- und Menschenschmuggel mißbraucht. Hier hat vor allem die organisierte grenzüberschreitende Kriminalität erheblich zugenommen, wie insbesondere die illegale Zuwanderung, die Schleuserkriminalität, die internationalen Kfz-Verschiebungen und die Rauschgift- und Falschgeldkriminalität zeigen. Die Grenzsicherheit hat daher für den Stellenwert der Inneren Sicherheit eine besondere Bedeutung gewonnen.
Die Bundesregierung hat auf die gestiegenen Anforderungen reagiert durch eine erhebliche personelle Verstärkung des Bundesgrenzschutzes. So wurde das Personal des Bundesgrenzschutzes an den Ostgrenzen seit 1992 um mehr als 3.000 auf nunmehr rd. 4.600 Einsatzkräfte erhöht. Dazu zählen auch rd. 1.300 Angestellte mit auf drei Jahre befristeten Arbeitsverträgen, die als sogenannte \"grenzpolizeiliche Unterstützungskräfte\" zur kurzfristigen Deckung des Personalbedarfs an den Ostgrenzen in den Bundesgrenzschutz eingestellt wurden. Diese Kräfte unterstützen die Polizeivollzugsbeamten bei der Überwachung der \"Grünen\" Grenze, bei der Kontrolle des grenzüberschreitenden Reiseverkehrs sowie in der Innenverwaltung. Die Bewerber für diese zusätzlich eingerichteten Stellen kommen aus dem grenznahen Raum der neuen Bundesländer.
Darüber hinaus wurden alleine im Jahr 1993 3.140 Polizeianwärter und im Jahr 1994 nochmals 3.700 Polizeianwärter in den Polizeivollzugsdienst des Bundesgrenzschutzes neu eingestellt. Der Bundesgrenzschutz wird damit 1996 erstmals in seiner Geschichte planmäßig über rd. 29.000 Polizeivollzugsbeamte verfügen und dann alle Stellen besetzt haben.
Zur effektiven Grenzüberwachung, insbesondere zur Verhinderung illegaler Grenzübertritte, wurden neben organisatorischen Verbesserungen auch verstärkt moderne Wärmebildtechnik eingesetzt. Der Einsatz dieser Mittel geschieht im vollem Einvernehmen mit unseren östlichen Nachbarstaaten und erweist sich als wirksames Instrument zur Bekämpfung des Schleuserunwesens sowie zur Erhöhung der Sicherheit der Bevölkerung im grenznahen Raum.
Am 1. November 1994 ist das neue Bundesgrenzschutzgesetz in Kraft getreten. Es versetzt den BGS in die Lage, seine Aufgaben noch wirksamer als bisher zu erfüllen; die z.T. neu geregelten Befugnisse erlauben dem BGS noch effizientere Grenzkontrollen und gezieltere Maßnahmen im Kampf gegen illegale Zuwanderung und Schleuserkriminalität. So ist z.B. die Identitätsfeststellung und erkennungsdienstliche Behandlung im Grenzgebiet bis hin zu einer Tiefe von 30 km zulässig. Dies ermöglicht dem BGS auch gegen Schlepper und Illegale vorzugehen, die nicht unmittelbar an der Grenze gestellt, sondern z.B. erst auf den Zufahrtsstraßen im Hinterland angetroffen werden. Weiterhin ist der Einsatz von automatischen Bildaufnahmegeräten an der Grenze sowie eine erleichterte Betretensbefugnis von Wohnungen vorgesehen, die erfahrungsgemäß von Schleppern oder Personen ohne Aufenthaltserlaubnis als Treffpunkt genutzt werden. Zur Bekämpfung extremistischer oder gewalttätiger Ausschreitungen dient der im Gesetz vorgesehene Unterbindungsgewahrsam bis zu vier Tagen. Dadurch kann die Fortsetzung eines Landfriedensbruchs oder einer gemeinschaftlich begangenen Nötigung verhindert werden.

3.6.3 Europol
Verbrecherringe und Drogenkartelle haben sich immer stärker international organisiert und operieren heutzutage grenzüberschreitend. Sie können nicht mehr mit national begrenzten Methoden bekämpft werden. Bundeskanzler Helmut Kohl hat in Maastricht durchgesetzt, daß ein europäisches Kriminalamt Europol aufgebaut wird.
Mit Europol wird ein europäisches Kriminalamt aufgebaut, das die Bekämpfung des Organisierten Verbrechens und der Drogenmafia über Grenzen hinweg durch Informationsaustausch sichert. Schwerpunktaufgabe in der ersten Phase ist die Bekämpfung des internationalen Drogenhandels durch den Aufbau von Informationsdateien, die Herstellung von Lagebildern, die Ausarbeitung von Vorbeugungsstrategien und die Unterstützung der nationalen Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden.
Der weitere Aufbau von Europol muß Zug um Zug voranschreiten: Die Polizeibehörde der Gemeinschaft soll mit exekutiven Befugnissen ausgestattet sein und insbesondere alle Formen der international Organisierten Kriminalität bekämpfen. Die Angehörigen der zu schaffenden EUROPOL sollten einen einheitlichen EU-Ausbildungsstandard haben. Dabei ist eine besondere Einheit zur Bekämpfung des illegalen Drogenhandels zu schaffen. Damit die Ausübung hoheitlicher Befugnisse von EUROPOL rechtsstaatlicher Kontrolle unterliegt, muß das Europäische Polizeiamt der Exekutivverantwortung der EU-Kommission und der parlamentarischen Verantwortung des Europäischen Parlaments unterstellt werden.
EUROPOL soll neben der eigenständigen internationalen Verbrechensbekämpfung auch zentrale Service- und Koordinationsaufgaben für die nationalen Sicherheitsbehörden erbringen. Vor allem in den Bereichen Kriminaltechnik, Forschung, Erkennungsdienst und Informations- und Datenverwaltung kann das Europäische Polizeiamt die Arbeit der Polizeien der Mitgliedsstaaten wirkungsvoll unterstützen. Durch die Einrichtung von EUROPOL-Außenstellen bei den nationalen Polizeibehörden wird die europaweite Zusammenarbeit zum Schutz der Inneren Sicherheit wirkungsvoll unterstützt. Eine engere Zusammenarbeit bei der gemeinsamen Verbrechensbekämpfung ist über die Europäische Union hinaus auch durch Verträge mit den osteuropäischen Staaten notwendig.
3.7 Verbrechensbekämpfungsgesetz 1994
Das von den Fraktionen der CDU/CSU sowie FDP vorgelegte und unter intensiver Mitwirkung der Bundesministerien der Justiz sowie des Innern erarbeitete Verbrechensbekämpfungsgesetz ist nach eingehenden parlamentarischen Beratungen am 1. Dezember 1994 in Kraft getreten. Nachdem es am 20. Mai 1994 mit den Stimmen der Koalition - gegen die Stimmen der SPD - im Bundestag verabschiedet worden war, hatte die SPD das Gesetz am 10. Juni 1994 im Bundesrat erneut abgelehnt und mit ihrer Stimmen-Mehrheit blockiert. Nach dem Einlenken der SPD im Vermittlungsausschuß konnte das Gesetz dann in Kraft treten.
Das Gesetz soll der besseren Bekämpfung der Massenkriminalität, der Organisierten Kriminalität, des Extremismus und fremdenfeindlicher Gewalt dienen. Nicht zuletzt geht es aber auch darum, die Durchführung von Strafverfahren zu verbessern, sie insbesondere zu beschleunigen. Schließlich sollen die Belange der Opfer von Straftaten stärker berücksichtigt werden.
Aus den vorgeschlagenen Regelungen ist hervorzuheben:
- Gewalttätigkeit und Brutalität gegen Menschen haben zugenommen. Deshalb soll der Regelstrafrahmen bei \"einfacher\" Körperverletzung von Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren auf Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren erhöht werden. Auch mit den bei den qualifizierten Körperverletzungsdelikten vorgesehenen Verschärfungen des Strafrahmens wird dem verfassungsrechtlichen Rang des Rechtsguts der körperlichen Unversehrtheit Rechnung getragen und der strafrechtliche Schutz vor tätlichen Angriffen erheblich verbessert.
- Die Kronzeugenregelung soll - ausgehend von dem geltenden Recht - befristet auf Täter aus dem Bereich der Organisierten Kriminalität ausgedehnt werden.
- Das beschleunigte Strafverfahren soll fortentwickelt werden, insbesondere durch Erleichterungen bei der Durchführung der Beweisaufnahme.
- Die Verhängung der Untersuchungshaft bei schwersten Delikten soll unter erleichterten Voraussetzungen möglich sein. Den Gerichten soll es dadurch ermöglicht werden, bei Wiederholungsgefahr auch dann Untersuchungshaft zu verhängen, wenn der Täter nicht schon vorher einschlägig rechtskräftig verurteilt worden war.
- Zur besseren Bekämpfung rechtsextremistischer und fremdenfeindlicher Propaganda soll künftig auch das Verwenden solcher Kennzeichen strafbar sein, die Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zum Verwechseln ähnlich sehen. Das wird z.B. für Kennzeichen gelten, die nationalsozialistischen Fahnen, Abzeichen, Uniformstücken oder Grußformen zum Verwechseln ähnlich sind. Der Export von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen wird unter Strafe gestellt.
- Die Straftatbestände der Volksverhetzung und der Aufstachelung zum Rassenhaß werden erweitert und in der Anwendung erleichtert. Dies gilt insbesondere für die Leugnung der nationalsozialistischen Massenmorde (sogenannte Auschwitz-Lüge).
- Der Katalog der Straftaten, die als Vortaten bei der Geldwäsche anzusehen sind, soll um Vermögens-, Urkunden- und Bestechungsdelikte erweitert werden.
- Ein zentrales staatsanwaltschaftliches Informationssystem soll geschaffen werden, damit sich die Staatsanwaltschaften schnell und zentral über anhängige Ermittlungsverfahren insbesondere gegen überörtlich agierende Straftäter unterrichten können. Damit kann insbesondere reisenden Gewalttätern besser begegnet werden.
- Außerdem sollen die Vorschriften über die Ausweisung straffällig gewordener Ausländer, insbesondere von Rauschgifthändlern sowie die Strafvorschriften gegen das professionelle Schlepperunwesen verschärft werden.
- Durch Änderungen des Gesetzes zu Art. 10 Grundgesetz sollen die Möglichkeiten zur Post- und Telefonkontrolle gegenüber Mitgliedern von Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten mit extremistischer Zielsetzung gerichtet sind, erweitert werden. Die Befugnisse des Bundesnachrichtendienstes, die die Überwachung internationaler Fernmeldeverkehrsbeziehungen gestatten, werden auf internationale Aktivitäten in den Bereichen Terrorismus, Drogenhandel, sensitive Exporte, Geldfälschung und Geldwäsche erweitert. Entsprechende Erkenntnisse dürfen zukünftig an die zuständigen Behörden weitergeleitet werden.
Das Verbrechensbekämpfungsgesetz ist ein außerordentlich wichtiger Schritt in der erfolgreichen Politik der Bundesregierung zur Stärkung der Inneren Sicherheit.

 
 

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