Wie bereits beim ersten Versuch - dem Werner-Plan (1969 erstmals Überlegungen zur WWU) - zur Einführung einer WWU in Europa, bedient sich die EU eines Dreistufenplans, mit fixen Übergangsfristen. Diese drei Stufen sind im Vertrag von Maastricht festgeschrieben.
2.1 Die Erste Stufe - Ingangsetzen der WWU
Die erste Stufe zur Verwirklichung der WWU begann am 1. Juli 1990 mit der vollständigen Liberalisierung des Kapitalverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten und endete mit 31. Dezember 1993.
1991 Abschluß des Maastrichter Vertrags.
Neben der Beseitigung aller materiellen, technischen und steuerlichen Schranken im innergemeinschaftlichen Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital (Vollendung des Binnenmarktes) wurde in dieser Phase auch eine verstärkte Koordinierung der Wirtschafts-, Finanz-, Wechselkurs- und Geldpolitiken unter den Mitgliedern verfolgt, um eine dauerhafte wirtschaftliche Konvergenz und Preisstabilität zu schaffen. Das sind die Voraussetzungen für die Verwirklichung der WWU.
2.2 Die Zweite Stufe - Vorbereitungen
Mit dem 1. Jänner 1994 sind die EU-Mitgliedsstaaten automatisch in die zweite Stufe der WWU eingetreten. Diese zweite Stufe führt den Grundsatz weiter, die wirtschaftliche, fiskalische und monetäre Konvergenz der Mitgliedsstaaten auf der Basis größtmöglicher Preisstabilität zu stärken, wie in der ersten Stufe bereits festgelegt wurde.
. Sicherstellen der wirtschaftlichen Stabilität (Beurteilung anhand der Konvergenzkriterien)
Konvergenzkriterien:
1. Gesamtverschuldung max. 60% des BIP
2. öffentliche Neuverschuldung max. 3% des BIP
3. Inflationsrate max. 1,5% über dem Durchschnitt der drei preisstabilsten Länder (derzeit darf die 3%-Marke nicht überschritten werden)
4. langfristiger Zinssatz max. 2% über dem Durchschnitt der drei preisstabilsten Länder (derzeit höchstens 8,1%)
5. Teilnahme am Wechselkursmechanismus des EWS und das Einhalten der Bandbreiten für Wechselkursschwankungen seit mind. 2 Jahren (wird von allen Länder mit Ausnahme von Griechenland, Großbritannien und Schweden erfüllt)
Abbildung 1: Lage der Erfüllung der Konvergenzkriterien [1]
. Eine entscheidende Neuerung stellt jedoch das Europäische Währungsinstitut (EWI) mit Sitz in Frankfurt dar. Mitglieder des EWI sind alle Zentralbanken der EU-Mitgliedsstaaten. Da die Geldpolitik auch in der zweiten Stufe im Verantwortungsbereich der Mitgliedsstaaten verbleibt, nimmt das EWI noch keine monetären Steuerungsfunktionen wahr. Seine Aufgaben liegen bei der Vorbereitung der Errichtung des Europäischen Systems der Zentralbanken, der Stärkung der Kooperation der Zentralbanken der Mitgliedsstaaten, Stärkung der geldpolitischen Kooperation und der Überwachung des EWS (Europ. Währungssystems).
. Einheitswährung erhält den Namen "Euro".
. Festlegung des technischen Szenarios für die Einführung des Euro und des Zeitplans für den voraussichtlichen Übergang zur Einheitswährung
(1999- 2002).
. Festlegung des rechtlichen, organisatorischen und logistischen Rahmens der EZB und des ESZB
. Festlegung der teilnehmenden Länder durch den Europäischen Rat im Frühjahr 1998.
. Endgültige Vorbereitung der EZB und des ESZB
2.3 Die Dritte Stufe - Tatsächlicher Beginn der WWU
Die dritte und letzte Stufe der WWU wird gemäß der derzeitigen Planung am 1. Jänner 1999 beginnen.
Phase A (1999 bis 2001):
. Unwiderrufliche Fixierung der Wechselkurse der teilnehmenden Währungen.
. Die EZB übernimmt die Geldpolitik (EWI wird abgelöst).
. Der Euro kann bereits als Buchgeld verwendet werden.
Phase B (1. Halbjahr 2002):
. Spätestens Anfang 2002: Ausgabe von Euro-Münzen und Euro-Banknoten.
. Spätesten Mitte 2002: Der Euro wird alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel; restliche Schilling-Münzen und -Banknoten können auch danach bei der Österreichischen Nationalbank umgetauscht werden. [1], [6], [8]
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