In den meisten Staaten waren um 1500 Landesherren - Könige, Her-zöge,
Fürsten oder wie ihre Titel auch immer lauteten - an der Macht
und sorgten für Recht und Sicherheit in ihrem Untertanengebiet. Die
Gesellschaft war in verschiedene soziale Schichten gegliedert. Am
besten gestellt war das Patriziat - der Adel. Das Stadtbürgertum um-fasste
gut verdienende Händler und Handwerker. Die zahlreichen
Bauern bildeten selbst einen Stand.
Die Ständevertreter trafen sich mit dem Landesherren an Versammlun-gen.
Ohne die Ständevertretung konnte der Landesherr z.B. keine neuen
Gesetze erlassen oder neue Steuern erheben.
Im 16. und vor allem im 17. Jahrhundert versuchten die Landesherren
immer wieder die Macht der Stände zu minimieren oder sogar aufzu-heben,
um zu absoluten Monarchen aufzusteigen.
Um dies zu erreichen, bildeten die Landesherren ständige Heere, bau-ten
ihren Verwaltungsapparat aus, führten regelmässige Steuern ein
und liessen sich meist eine prunkvolle Residenz erbauen.
Um den Widerstand des Adels zu brechen, gewährten ihnen die Lan-desherren
Privilegien wie eine weitgehende Steuerbefreiung oder die
Reservierung von Offiziersposten. Aber vor allem auf regionaler Ebe-ne
waren die Landesherren noch auf die Mitarbeit des Adels angewie-sen.
Auf diese Weise blieb die Ständeordnung unter der absoluten
Monarchie durchaus erhalten, nur wurde sie durch den Glanz des
Hofes überdeckt. Daher sollte man die Macht absolutistischer Herr-scher
nicht mit der Machtfülle moderner Diktatoren verwechseln.
Der Absolutismus ergriff zuerst Spanien, dann Frankreich, wo seit 1614
die Ständevertretung nicht mehr einberufen wurde. Von Frankreich
aus griff der Absolutismus auf die meisten europäischen Monarchien
über, so dass man die zweite Hälfte des 17. Jahrhunderts als Epoche
des Absolutismus bezeichnen kann.
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