5.1 Römische Verträge
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Die "Römischen Verträge" sind die am 25. März 1957 in Rom unterzeichneten und am 1. Januar 1958 in Kraft getretenen Gründungsverträge der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), der wichtigsten Teilorganisation der Europäischen Gemeinschaften. Gründungsmitglieder der EWG waren: Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande. 1973 traten Dänemark, Großbritannien und Irland bei. Griechenland wurde 1981, Spanien und Portugal 1986, Finnland, Österreich und Schweden 1995 in die Gemeinschaft aufgenommen.
Bis heute gültige Ziele des Vertragswerkes sind: die Beseitigung von Handelshemmnissen zwischen den Mitgliedstaaten (Zollunion); eine gemeinsame Verkehrs- und Agrarpolitik; freier Waren-, Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehr sowie die Freizügigkeit von Arbeitnehmern.
5.2 Vertrag von Maastricht (Vertrag über die Europäische Union)
Die Bezeichnung "Vertrag von Maastricht" (eigentlich Vertrag über die Europäische Union, kurz EU-Vertrag) ist die populäre Beschreibung für jenen Vertrag, dem die zwölf Regierungschefs der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (heute Europäische Union, EU) im Dezember 1991 in der niederländischen Stadt Maastricht zustimmten. Er wurde am 7. Februar 1992 unterzeichnet. Der Vertrag von Maastricht bildet die Grundlage für eine gemeinsame europäische Außen- und Geldpolitik. So wurde etwa die gemeinsame europäische Währung Euro beschlossen und der Aufnahme Österreichs, Schwedens und Finnlands zugestimmt. Zusätzlich ist bis 1999 die Errichtung einer Europäischen Zentralbank (EZB) in Frankfurt vorgesehen. Insgesamt spiegelt sich im Vertrag von Maastricht die Absicht der Europäischen Union wider, die Wirtschafts- und Währungsgemeinschaft der zwölf Staaten weiter auszubauen und gemeinsame Anstrengungen in der Sicherheits-, Sozial- und Umweltpolitik zu unternehmen. Bevor der Vertrag in Kraft treten konnte, mußte er zunächst in allen Mitgliedstaaten ratifiziert werden.
Hinsichtlich des organisatorischen Rahmens der Europäischen Union bedeutet Maastricht eine starke Erweiterung gegenüber den Römischen Verträgen. Die Ratifizierung des Vertrags führte zu zahlreichen Diskussionen innerhalb der EU-Mitgliedstaaten. Insbesondere Dänemark und Großbritannien äußerten 1992 starke Bedenken, die nationale Kontrolle über ihre Geldpolitik aufzugeben. In Dänemark stimmte die Bevölkerung bei einem Referendum zunächst gegen den Maastrichter Vertrag, später dann dafür. Auch wurde eine mögliche Vormachtstellung des wiedervereinigten Deutschlands von einigen Staaten kritisch betrachtet. Daher verschob man die Verwirklichung der Währungsunion auf einen späteren Zeitpunkt. Auch wurde Großbritannien und Dänemark die Möglichkeit eingeräumt, an einigen Aspekten des Einigungsprozesses nicht teilnehmen zu müssen. Im März 1996 wurde mit einem Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der EU in Turin die "Maastricht II"-Konferenz eröffnet, die bis Mitte 1997 die notwendige Ergänzung und Reform des Maastrichter Vertrages abgeschlossen haben soll.
5.3 Der Vertrag von Amsterdam
Das Ziel dieses Vertrages ist die Vorbereitung von einer Europäischen Union mit 25 Mitgliedstaaten.
Der Amsterdamer Vertrag beinhaltet nicht alle Ziele und Vorstellungen, die in den Verhandlungen diskutiert wurden. So wurde z.B. die Reform der Institutionen, die notwendig ist, um neue Mitgliedstaaten aufzunehmen, nur unzureichend festgehalten. Es gab aber auch Fortschritte bei der Weiterentwicklung der Europäischen Union. Europäische Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit wurden beschlossen. In der EU gibt es derzeit ca. 18 Millionen Arbeitslose (Stand: November 1998). Dieses Problem kann nur auf europäischer Ebene gemeinsam gelöst werden.
Die Rechte der Unionsbürger wurden gestärkt. Perspektiven für eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik wurden ausgearbeitet. Die 15 Mitgliedstaaten der Europäischen Union sprechen noch immer nicht mit einer Stimme. Die traumatischen Erfahrungen, die der Bürgerkrieg in Jugoslawien mit sich brachte, führte zu der verstärkten Einsicht, daß eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik notwendig ist.
Das Mitspracherecht des Europäischen Parlaments (EP) wurde ausgebaut. Mit dem neuen Vertrag wird das EP stärker in den komplizierten Entscheidungsprozeß der EU einbezogen.
Das Zusatzprotokoll zum Amsterdamer Vertrag, die Agenda 2000, sieht eine Erweiterung der EU vor.
Die Agenda 2000 beinhaltet die Perspektiven für die gemeinsame Agrar- und Strukturpolitik, den zukünftigen Finanzrahmen der Union und institutionelle Fragen vor dem Hintergrund einer erweiterten Union.
Der Vertrag wurde im Juni 1997 vom Europäischen Rat angenommen.
5.4 Das Schengener Abkommen
Das 1985 in Schengen (Luxemburg) beschlossene Abkommen, über den kontrollfreien Grenzverkehr (Personen und Güter) sowie über eine gemeinsame Sicherheits- und Asylpolitik, sieht den schrittweisen Abbau von Kontrollen an den Binnengrenzen der EU-Länder vor. Ebenso sollen die Behandlung von Asylanträgen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Polizei und der Schutz der Außengrenzen gemeinsam geregelt werden. Die Kontrollen an den Binnengrenzen wurden durch innerstaatliche und länderübergreifende Sicherheitsmaßnahmen ersetzt. Die Personenkontrolle an den Außengrenzen wurde verschärft, die polizeiliche Zusammenarbeit durch ein zentralcomputergestütztes Fahndungs- und Informationssystem (Schengener Informationssystem, SIS) erweitert und effektiver gestaltet. Weiters ist die Polizei dazu berechtigt, Straftäter im Nachbarland in "Nacheile" kurzzeitig weiter zu verfolgen. Einreisevisa für Bürger aus Nicht-EU-Staaten gelten in allen Signatarstaaten (unterzeichnenden Staaten). Der "Eintrittsstaat" erhält die Zuständigkeit für die Entscheidung über den Aufnahmeantrag eines Asylbewerbers (um Mehrfachanträge zu verhindern). Das Schengener Abkommen war als Vorstufe für die Verwirklichung des europäischen Binnenmarktes 1993 gedacht und sollte als bedeutender Schritt zum vereinten Europa gelten. Wegen schleppender Ratifizierungsverfahren und Sicherheitsbedenken einzelner Staaten trat es jedoch erst am 26. März 1995 in Kraft (zwischen Deutschland und Frankreich zunächst "probeweise"). Verschiedene Signatarstaaten behalten sich Personenkontrollen zunächst vor. Das Schengener Abkommen ist noch nicht Teil der Europäischen Union, da nicht alle 15 Mitgliedstaaten dem Abkommen beigetreten sind. (Stand Feber 1999) |