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geographie artikel (Interpretation und charakterisierung)

Die situation der asylbewerber in regensburg seit 1993



1. Die Entwicklung der Asylbewerberzahlen in Regensburg

1993 erreichte die Anzahl der Asylbewerber mit einer Anzahl von 1207 einen Höchststand in Regensburg. 1992 lag er noch bei 1022. Seit 1993 nimmt die Zahl der Asylbewerber ständig ab (1993: 1175, 1995:1086, 1996:1010, 1997:910, 1998:794), im Jahr 1999 lag sie bei 708. Die folgende Grafik zeigt zusammenfassend die Anzahl der Asylbewerber, deren weiteres Schicksal und deren Unterbringung



2. Die Lebensbedingungen und ihre rechtlichen Grundlagen

Im nachfolgenden Teil soll dargestellt werden, wie die von Amts wegen vorgegebenen Lebensbedingungen der Asylbewerber in Regensburg, sowie deren rechtliche Grundlagen sind.

2a Die Wohnbedingungen und ihre rechtlichen Grundlagen

Die Unterbringung von Asylbewerbern ist gesetzlich genau geregelt. Seit den 80er Jahren werden Asylbewerber in Gemeinschaftsunterkünften (GU) untergebracht. Laut Asylbewerberaufnahmegesetz vom 8. Juli 1998, Art. 1a werden Asylbewerber von der jeweiligen Regierung in "Aufnahmeeinrichtungen im Sinne des §44 des Asylverfahrengesetzes" untergebracht. Eine solche Aufnahmestelle gibt es im Regierungsbezirk Oberpfalz nicht. Für diesen Fall schreibt Artikel 2, Absatz 1 fest: "Die Personen [...] , die nicht verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, sollen in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften gemäß § 53 Abs. 1 Satz 1 des Asylverfahrensgesetzes untergebracht werden." Deren Träger ist der Freistaat Bayern, zuständig ist jedoch die jeweilige Regierung. Desweiteren werden Regierungsaufnahmestellen (RAST) betrieben, in denen Asylbewerber bis zu Umquartierung in GUs untergebracht sind. In Ausnahmefällen, zum Beispiel bei Asylbewerbern die mit einem privat wohnenden Asylberechtigten verheiratet sind, oder bei einem schwerbehinderten Kind ist auch eine Privatwohnung erlaubt. Die Entscheidung darüber fällt jedoch die Ausländerbehörde.
Zur Situation in Regensburg: Momentan gibt es in Regensburg drei Gemeinschaftsunterkünfte sowie die einzige RAST der Oberpfalz. Im Zeitraum 1993 - 1999 gab es in Regensburg insgesamt zehn GUs, wegen des Rückgangs der Asylbewerberzahlen wurden jedoch sieben geschlossen. Übrig blieben die GU in der Alten Straubinger Str. 7, die seit 1986 und damit am längsten besteht, die GU in der Siemensstraße 1a-1d, die ab Februar 1990 besteht, und die GU in der Landshuterstr.49, die ab 1.1.1998 besteht. Im gleichen Gebäude wie die GU in der Landshuter Str. ist auch die RAST mit ihren Beamten untergebracht.
Während das Haus in der Landshuter Str.49,wahrscheinlich auch wegen der Anwesenheit der RAST im gleichen Gebäude, in gutem Zustand zu sein scheint, erwecken die Häuser in der Siemensstraße und besonders das in der Alten Straubinger Str. den Eindruck baufällig zu sein. Um sich ein Bild von den Häusern machen zu können, befinden sich im Anhang Fotografien (Bilder 3,4,5,6,7) der Häuser, Stand November 1999.
Auch im Inneren der Häuser ist der Unterschied zwischen dem Gebäude in der Landshuter Str. und den anderen beiden Gebäuden zu sehen. Als Vergleich sind im Anhang ein Bild der Sanitäranlagen in der Landshuter Str. und der Raum mit den Waschmaschinen in der Alten Straubinger Str. zu sehen (Bilder 8 und 9). Zu erwähnen ist hier jedoch, dass sich die arbeitsfähigen Asylbewerber in Regensburg 20 Stunden in der Woche mit um das Haus zu kümmern haben. Sie müssen zum Beispiel das Haus innen (Zimmer, Gänge, usw.) putzen, wozu sie im Rahmen des Satzes 3 des § 5 AsylbLG verpflichtet sind. Zu der höheren Sauberkeit in der Landshuter Str. trägt wohl auch bei, dass hier mehr Familien wohnen, während in den beiden anderen GUs mehr Einzelpersonen untergebracht sind.
Die Unterbringung regelt die Regierung. Nach Auskunft der Regierung erhält jeder Asylbewerber in einer GU pro Kopf 5m², Kleinkinder je 2,5 m² "reine Wohnfläche", was ungefähr der Wohnfläche in den Kasernen der Bundeswehr entspricht. "Reine Wohnfläche" bedeutet, dass hier Küche und Sanitäranlagen nicht eingerechnet sind. Küche und Sanitäreinlagen gibt es pro Stock als Gemeinschaftsanlagen und werden von allen benutzt. In den Zimmern sind wegen der Brandgefahr keine Küche oder entsprechende Küchengeräte (z.B. Herd, Kochplatte,..) erlaubt Personen, die in der GU leben und Geldverdienen (z.B. Asylberechtigte ohne eigene Wohnung) sind verpflichtet als Haushaltvorstand 300DM, pro weiteren Haushaltsangehörigen 150 DM für das Leben in der GU zu zahlen. Bei der Zimmerverteilung werden Familien nicht getrennt, sondern bewohnen allein ein oder mehrere Zimmer. Alleinstehende werden nach Möglichkeit nach Nationen in gleiche Zimmer eingeteilt.
Bei Einzug erhalten die Asylbewerber eine einmalige Erstausstattung mit Geschirr und Bettwäsche. Später müssen sie sich bei Bedarf Haushaltssachen selber besorgen.
In jeder GU gibt es mindestens einen Hausmeister, der dort neben der Hausverwaltung auch für Ordnung sorgen muss. Zu seinen wichtigen Aufgaben zählt, die tägliche Postausgabe sowie die Ausgabe von Hygieneartikel und die Essensausgabe. Die Hygieneartikel werden alle zwei Wochen ausgegeben, die Essensausgabe findet 2 mal pro Woche statt, wobei einmal ein Essenspaket für 3 Tage und einmal ein Paket für 4 Tage ausgegeben wird. Die Asylbewerber können hier zwischen 12 verschiedenen Essenspaketen wählen, die unter anderem nach religiösen Gesichtspunkten zusammengestellt wurden. Die Zusammenstellung der Pakete richtet sich auch nach den Richtlinien der deutschen Gesellschaft für Ernährung, so dass pro Person 2100 Kalorien vorgesehen sind. Für Babys und Schwangere gibt es besondere bzw. zusätzliche Nahrung. Das gelieferte Obst richtet sich nach den jahreszeitlichen Bedingungen. Das Essen liefern deutsche Firmen und wird von der Lebensmittelkontrolle geprüft.

2b Die soziale Versorgung und ihre rechtlichen Grundlagen.
Während in Punkt 2a bereits die Versorgung mit Wohnraum, Essen und Hygieneartikel dargestellt wurde, wird im folgenden Punkt auf weitere, für uns oft selbstverständliche soziale Leistungen, wie Arztbesuch, Taschengeld oder ähnliches eingegangen. Diese Leistungen werden durch das AsylbLG geregelt, welches 1993 in Kraft trat, und die Asylbewerber aus der regulären Sozialhilfe ausschloss. Die Leistungen des AsylbLG liegen nach dem ersten Regensburger Armutsbericht "in Umfang und Qualität noch weiter unter denen der Sozialhilfe. Man kann in diesem Fall von einer Sozialhilfe zweiter Klasse sprechen.[...] Bei der Versorgung der Asylbewerber scheint weniger das Ziel einer menschenwürdigen sozialen Grundsicherung im Vordergrund zu stehen, als vielmehr das Bestreben, die Zahl der Asylbewerber und Bürgerkriegsflüchtlinge in Deutschland durch finanziellen Druck, der sich unweigerlich für die Leistungsempfänger ergibt, zu senken." Der Verfasser des Armutsbericht kommt zu diesem Schluss, da viele Leistungen, die Sozialhilfeempfänger erhalten, Asylbewerbern nicht mehr gewährt werden und die Leistungen für diese um mindestens 25% unter den Leistungen der Sozialhilfe liegen . Dies obwohl die Sozialhilfe helfen soll ein menschenwürdiges Leben zu führen (§1 des Bundessozialhilfegesetzes), und für alle Menschen die gleiche Vorstellung eines menschenwürdigen Lebens gelten sollte. Dieses Gesetz galt ursprünglich nur in den ersten 12 Monaten des Aufenthaltes, seit 1997 gilt es für drei Jahre. Danach erhalten Asylbewerber die normale Sozialhilfe. Bei der Verlängerung auf 3 Jahre gab es zum Nachteil vieler Asylbewerber keine Übergangsregelung.
Neben den Leistungen, die Asylbewerber in der GU erhalten, haben sie auch auf weitere Leistungen Anspruch, die sie beim Sozialamt extra beantragen müssen: Taschengeld, in unterschiedlicher Höhe, Krankenhilfe, Bekleidung sowie vereinzelt "sonstige Leistungen"
Das Taschengeld sowie die Sachleistungen hängen davon ab, ob der Asylbewerber arbeitet und wo er wohnt. Ein nicht arbeitender Asylbewerber, der in einer GU lebt, erhält bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 40 DM, danach 80 DM Taschengeld sowie Sachleistungen. Wenn er arbeitet, in der GU lebt, und bis 500 DM verdient, erhält er kein Taschengeld mehr und als Sachleistung in der GU nur noch das Essen. Dieses fällt ab 500 DM Verdienst auch weg. Bei Einkommen und Vermögen sind die Asylbewerber dazu verpflichtet, für sich und die Familienangehörigen zu versorgen, bzw. die Kosten für die Versorgung zu erstatten. Bevor das AsylbLG in Kraft tritt, muss auch jedes Einkommen oder Vermögen aufgebraucht sein.
Privat wohnende Personen erhalten die in folgender Tabelle dargestellten Grundleistungen, sowie Bekleidung und Miete gezahlt.

Grundleistungen für privat wohnende Asylbewerber

Haushaltsvorst. ab 15 Jahre -14 Jahre -7Jahre

Ernährung 260.- 246.- 246.- 175.-
Gesundheits- und Körperpflege 14.- 14.- 14.- 5.-

Verbrauchsgüter des Haushaltes 36.-
Taschengeld 80.- 80.- 40.- 40.-

insgesamt 390.- 340.- 300.- 220.-
Vom Taschengeld müssen für das Verfahren notwendige Papiere übersetzt werden, sowie ein Anwalt bezahlt werden.
Bekleidung wird sowohl an privat als auch an in einer GU wohnende Asylbewerber in Wertgutscheinen ausgegeben. Ärztliche Behandlung darf höchstens einmal pro Quartal erfolgen. Hierbei dürfen nur Fachärzte für Allgemeinmedizin, praktische Ärzte, Ärzte ohne Facharztbezeichnung und Internisten und Kinderärzte ohne Schwerpunktbezeichnung des Fachgebiets, besucht werden. Der Arzt darf nur akute Erkrankungen und Schmerzzustände behandeln, chronische Erkrankungen sowie direkte Folterfolgen werden nur bedingt erfasst . Zu diesen Leistungen können "sonstige Leistungen", wie Geld für Möbel beim Einzug in eine Privatwohnung oder Geld für Schulsachen kommen. Diese Leistungen sind "als Sachleistungen, bei Vorliegen besonderer Umstände als Geldleistungen zu gewähren."
Verpflichtet sind arbeitsfähige Asylbewerber in Regensburg nach dem AsylbLG nur zum Helfen in den GUs (vgl. 2a), die Arbeit im Recyclinghof der Stadt Regensburg ist freiwillig. Vergütet wird sowohl diese Arbeit, als auch die im Heim, mit einer Aufwandsentschädigung von 2 DM nach §5, Abs.2 des AsylbLG.

2c Die Arbeitsbedingungen und ihre rechtlichen Grundlagen

Arbeit hat nicht nur etwas mit dem finanziellen Wohlstand einer Person zu tun, sondern wirkt auch stark auf das psychische Wohlbefinden. Dies ist eine inzwischen allgemein anerkannte Meinung. Gerade auch deswegen ist die Möglichkeit zu arbeiten stark mit der persönlichen Lebenssituation eines Asylbewerbers verbunden.
Ein heute in Regensburg lebender Asylbewerber, der nach dem 15.5.1997 eingereist ist, hat keine Chance eine Arbeitsstelle und damit eine legale Arbeit zu erhalten. Mit einer Weisung des Bundesarbeitsministers wurde die Erteilung einer Arbeitserlaubnisse angesichts der Arbeitslage für alle nach dem 15.5.1997 eingereisten Flüchtlinge verboten. Auch heute "ist es notwendig, den Arbeitsmarkt nicht zusätzlich zu belasten und der Beschäftigung inländischer Arbeitsuchender mit uneingeschränkten Arbeitszugangsrecht absoluten Vorgang einzuräumen", wie ein Beamter des Bundesarbeitsministeriums hierzu mitteilte. Falls jedoch ein Asylbewerber vor dem 15.5.1997 eingereist ist, kann er unter bestimmten Voraussetzungen nach 4 Jahren Wartezeit eine Arbeitserlaubnis erhalten. Diese Arbeitserlaubnis ist an "eine bestimmte berufliche Tätigkeit in einem bestimmten Betrieb" gebunden. Dabei wird die Lage und die Entwicklung des deutschen Arbeitsmarktes sowie die Verhältnisse des einzelnen Falles berücksichtigt. Praktisch muss der Asylbewerber, bevor er einen Antrag auf eine Arbeitserlaubnis stellt, erst einen Arbeitgeber finden, der bereit ist ihn zu beschäftigen. Danach wird 6 Wochen geprüft, ob ein Deutscher oder ein Ausländer aus den EU Mitgliedsstaaten, die bevorrechtigte Arbeitsberechtigte sind, diese Stelle erhalten können. Erst wenn diese nicht zur Verfügung stehen kann die Arbeitserlaubnis erteilt werden.
Rechtliche Grundlagen für diese Regelungen sind das Sozialgesetzbuch III, §285, die Verordnung über Ausnahmeregelungen für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis an neueinreisende ausländische Arbeitnehmer (Anwerbestoppausnahmeverordnung - ASAV), sowie die Verordnung über die Arbeitsgenehmigung für ausländische Arbeitnehmer (Arbeitsgenehmigungsverordnung - ArGV), beide vom 17. September 1998, je veröffentlicht im BGBl 1998 Teil1, Nr.64
Durch diese Regelungen ist auch die Aufnahme von Arbeit für die vor 15.7.1997 eingereisten Asylbewerber sehr erschwert worden, Asylbewerber sind also vom Arbeitsmarkt so gut wie ausgeschlossen.

3. Organisationen in Regensburg, die sich mit Asylbewerbern beschäftigen

In Regensburg gibt es viele nichtamtliche Institutionen und Organisationen aus den verschiedensten gesellschaftlichen Bereichen, die sich mit dem Thema Asyl und Asylbewerbern beschäftigen. Da sie Asylbewerbern in den unterschiedlichsten Anliegen zur Seite stehen, prägen sie das Leben der Asylbewerber stark mit. Im Rahmen der Facharbeit wurde versucht all diese lokalen Gruppen zu finden, etwas über Sie, meist durch ein persönliches Gespräch, zu erfahren, und sie im folgenden mit ihrer Arbeit vorzustellen. Die Reihenfolge der Darstellungen geschieht im Alphabet, da es auf Grund der sehr unterschiedlichen Tätigkeiten der Gruppen sehr schwierig ist, sie nach Themengebieten zu ordnen.

amnesty international (ai) ist in Regensburg mit einem Asylarbeitskreis vertreten. Er ist der einzige Asylarbeitskreis der Menschenrechtsorganisation in der gesamten Oberpfalz und wurde 1994 gegründet. Momentan fünf Leute betreuen "Flüchtlinge, die in Deutschland Schutz vor Folter und Verfolgung in ihrer Heimat suchen". Die Asylbewerber schreiben meist in Abschiebehaft, also nachdem das erste Asylverfahren abgeschlossen ist, an amnesty international. Der Asylarbeitskreis versucht dann, durch das Vermitteln und die Bezahlung eines Rechtsanwaltes, sowie in dem man sich Gutachten zur Lage eines Landes von der ai Zentrale in Bonn erstellen lässt, im Sinne des Asylbewerbers positiv auf das weitere Verfahren zu wirken. Die Angehörigen des Arbeitskreises gehören zu den Personen, die den Asylbewerber im Gefängnis besuchen können, ohne das dies auf seine Besuchszeit angerechnet wird.

Die Stelle des Beauftragten für Asylbewerber und Aussiedler des Regensburger Dekanats der evangelisch - lutherischen Kirche gibt es erst seit wenigen Jahren und ist momentan mit Pfarrer Harro Renner besetzt. Seine Tätigkeit ist sehr unterschiedlich. Ein Schwerpunkt ist die konkrete Einzelfallhilfe, die sich in der Begleitung der Asylbewerber zum Ausländeramt, in der Teilnahme an Gerichtsverfahren, wo er teilweise Asylbewerber vertritt, sowie in den Besuchen in der Abschiebungshaft zeigt. Auch versucht Pfarrer Renner durch Mahnwachen das Bewusstsein der Regensburger zu schärfen. Die Öffentlichkeitsarbeit ist auch bei der Verteilung von Geschenken für Kinder in den Asylbewerberwohnheimen wichtig, die seit 1997 alljährlich an Weihnachten und Ostern stattfindet. Außerdem arbeitet er mit anderen Organisationen, wie zum Beispiel CRETO zusammen.

Die Beratungsstelle für ausländische Flüchtlinge des Diakonischen Werkes Regensburg ist mit 1 ½ Arbeitsplätzen besetzt und bietet in den verschiedensten Anliegen Beratung und Hilfe. Diese Anliegen umfassen die rechtliche Hilfe, Fragen der Sozialhilfe, Fragen der freiwilligen Rückwanderung und Weiterwanderung genauso wie die Suche nach geeigneten Schulen, Kindergartenplätzen oder nach Gebrauchsgegenständen wie Kleidung oder Möbel. Auch bei gesundheitlichen oder psychischen Problemen bietet die Beratungsstelle ihre Hilfe an. Um menschliche Kontakte zu fördern werden von der Stelle seit Jahren deutsche Ehrenamtliche betreut, die Flüchtlinge besuchen. Die Beratungsstelle, die seit 1987 besteht, wird fast nur von Asylbewerbern genutzt und ist 5 Tage die Woche erreichbar.

In der Beratungsstelle für Flüchtlinge des Caritasverband Regensburg steht ein Arbeitsplatz für die Arbeit mit Flüchtlingen und damit mit Asylbewerbern in verschiedenen Bereichen zur Verfügung. So wird eine allgemeine Sozialberatung zu den verschiedensten Bereichen angeboten. Dies kann alle Lebensbereiche mit Ausnahme der Rechtsberatung betreffen. Außerdem bietet die Flüchtlingsberatungsstelle, der ein halber Arbeitsplatz zur Verfügung steht, Deutschkurse an. Die andere Hälfte des Arbeitsplatzes wird der Weiterwanderungsberatung gewidmet.
Die aus Ehrenamtlichen bestehende Bürgeriniative Asyl, bekannt unter dem Kürzel BI Asyl, steht inzwischen schon im 14. Jahr ihrer Arbeit. In ihr haben sich Regensburger Bürger zusammengeschlossen um das Bewusstsein in Bezug auf Flüchtlinge und das Asylrecht zu schärfen. Denn, so schreiben sie in der Festbroschüre zum 10. Gründungsjahrestag: "Unser Auffassung nach ist der Umgang eines Staates mit seinen Minderheiten - mit Ausländern und Flüchtlingen - ein Indikator dafür, wie es um dessen Rechtsstaatlichkeit und den Zustand bestellt ist." So wollen sie gegen die momentane Situation im Asylrecht vor allem durch Öffentlichkeitsarbeit kämpfen. Vereinzelt findet auch individuelle Beratung von Ausländern statt.

CRETO, das "comite des refugies togolais a Oberpfalz" (deutsch: "Komitee der togoischen Flüchtlinge in der Oberpfalz") ist eine in der Oberpfalzweite Organisation. In ihr haben sich togoische Oppositionelle zusammengeschlossen, um fern der Heimat für ein demokratisches Togo zu kämpfen. Seit über 4 Jahren versucht CRETO durch Presseerklärungen und Flugblätter, Protestmärschen sowie den Treffen mit Schwestervereinigungen und politischen Parteien der Opposition Togos die Diktatur aufzuzeigen und sich gegen die Regierung in Togo sowie gegen die Abschiebungen von Togolesen zu wehren. CRETO arbeitet hierbei mit anderen Regensburger Organisationen wie der BI Asyl, der Regensburger Flüchtlingsarbeit oder dem Asylbeauftragten des Dekanats zusammen. Bedrohlich für die Existenz CRETOs wird die angestiegene Zahl der Ablehnung der Asylanträge der Mitglieder. So sind von anfangs 500 Mitgliedern 1999 nur noch 10% übrig.

Auch der Farbkreis ist eine in Regensburg wohl einzigartige Institution. Seit 1983 bietet er in "offenen Werkstätten" Kindern und Erwachsenen die Möglichkeit mit Holz, Ton und Farben zu arbeiten. Da immer mehr Asylbewerberkinder kamen, konzentrierte er sich seit 1987 mit auf die Arbeit mit diesen. Für eine Hausaufgabenbetreuung stellte ihm die Regierung in der GU Alte Straubinger drei Räume zur Verfügung. 3-4 mal in der Woche bietet der von der Stadt finanziell geförderte Farbkreis außerdem Freizeitangebote außer Haus an, einmal die Woche ist die Werkstätte im alten Eisstadion geöffnet. Die Angebote sind für alle Kinder ohne Einschränkung offen. Auch zu Familien hält der Farbkreis Kontakt und versucht diese mit Mobiliar, bei Ämtergängen oder manchmal auch finanziell zu unterstützen. Personell ist der Farbkreis mit einer ½ Stelle ausgestattet, die von einem Zivi, derzeit 2 Ehrenamtlichen, und manchmal auch einem Praktikanten unterstützt wird. Finanziell steht hinter dem Farbkreis neben der Stadt der gleichnamige Farbkreis e.V..

Der Internationale Kultur- und Solidaritätsverein, kurz IKS, ist ein Zusammenschluss von Deutschen, vor allem oppositionellen Türken, und Flüchtlingen. Er möchte die Verständigung zwischen den Nationen fördern. Dies geschieht vor allem in kulturellen und politischen Veranstaltungen. Der Verein hat momentan um die 70 Mitglieder und besteht seit über 3 Jahren. In seinen Räumen in der Kreuzgasse bietet er der Beratungsstelle der Regensburger Flüchtlingsarbeit e.V. Platz.

Der Regensburger Flüchtlingsarbeit e.V. wurde 1995 von Personen gegründet, die sich in der Flüchtlingsarbeit engagieren. Er bietet eine Beratungsstelle in den Räumen des IKS an, die zweimal die Woche je zwei Stunden besetzt ist. In der Beratungsstelle werden zum einen Bescheide des BAFL und Urteile dem Flüchtling verständlich gemacht, zum anderen wird zum Beispiel durch Begleitgänge eine Hilfestellung im Umgang mit Behörden angeboten. Außerdem versucht diese bei der Bewältigung persönlicher und psychischer Probleme zu helfen. Im Jahr 1999 gab es 450 Beratungsgespräche. Die Beratungsstelle bietet außerdem Informationsmaterial zu asylrelevanten Themen. Der Trägerverein selbst versucht ehrenamtliche Mitarbeiter für eine Flüchtlingsbetreuung zu gewinnen und zu unterstützten. Er ist Mitglied im paritätischen Wohlfahrtsverband und arbeitet eng mit Organisationen wie die BI Asyl, ai oder der Beratungsstelle des Diakonischen Werkes zusammen.

4. Ablehnung des Asylantrags: Auswirkungen für Asylbewerber in Regensburg

Das Ziel eines jeden Asylbewerbers, nämlich die Anerkennung des Asylantrages, endet nur zu oft mit der Ablehnung dessen. Auf die Konsequenzen der Ablehnung soll im folgenden nur in zwei Punkten kurz eingegangen werden.
Zum einen in Punkto Abschiebung (s. 4a), besonders in Punkto Abschiebungshaft, da im Regensburger Gefängnis auch Abschiebehäftlinge inhaftiert sind. Zum anderen soll mit einer Liste derjenigen Asylbewerber, die sich aus Angst vor Rückkehr in die Heimat das Leben nahmen, aufgezeigt werden, welche Verzweiflungstaten auch nur die konkrete Angst vor der Rückkehr hervorrufen kann (s. 4b). Die folgenden Angaben zu Zahlen und Lebensumständen wurden, soweit nicht anders angegeben, mir von den jeweiligen Beamten auf Grund meiner Nachfrage schriftlich mitgeteilt.

4a Regensburg - Ein Ort mit Abschiebegefängnis

Unter Abschiebung versteht man "die zwangsweise Durchsetzung einer Ausreisepflicht" . Diese tritt ein, wenn eine "vollziehbare Ausreisepflicht" vorhanden, erhebliche Verdachtsmomente bestehen, dass diese aber nicht vollzogen wird oder "die Notwendigkeit einer Überwachung aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" gegeben ist. Eine Abschiebung muss vorher in den meisten Fällen mit Fristsetzung angedroht werden. Aus verschiedenen Gründen kann über den abzuschiebenden Ausländer mit richterlicher Anordnung Abschiebungshaft verhängt werden. Vorbereitungshaft wird die Abschiebungshaft genannt, wenn über die Ausweisung nicht sofort entschieden kann und "die Abschiebung ohne die Inhaftnahme wesentlich erschwert oder vereitelt würde". In Sicherungshaft darf der Ausländer genommen werden, wenn er a) unerlaubt eingereist ist, b) er sich in irgendeiner Weise der Abschiebung entzogen hat oder c) der Verdacht besteht, dass er sich der Abschiebung entziehen will.
In Bayern saßen zum 31.3.1999 414 Abschiebehäftlinge ein, wobei dies seit 1994 ein Mittelmaß zu sein scheint. Auch in Regensburg sitzen Abschiebehäftlinge ein, die momentane Anzahl wurde nicht mitgeteilt.. Sie werden in der "Augustenburg", der Regensburger Justizvollzugsanstalt, durchschnittlich 6-8 Wochen verwahrt. Gesetzlich ist eine Haft bis zu 18 Monaten erlaubt. Untergebracht werden sie, wie alle anderen Gefangenen, in Zwei- und Viermann-Hafträumen. Hierbei wird versucht Möglichkeiten zur Verständigung zu bieten. Allgemeinen Verständigungsprobleme, zum Beispiel mit den Vollzugsbeamten gibt es nach deren Erfahrung weniger, da Abschiebehäftlinge sich schon länger in Deutschland aufhalten. Besuche dürfen Abschiebehäftlinge, wie die anderen Strafgefangenen auch, von drei Familienangehörigen und Freunden im Monat erhalten. Personen im sogenannten "Betreuerstatus" wie Rechtsanwälten, Seelsorgern und die Mitglieder des Asylarbeitskreises von ai werden auf diese Besuchszeit nicht angerechnet. Im normalen Gefängnisleben gibt es noch einige Besonderheiten, die nur für sie gelten: Abschiebehäftlinge dürfen Privatkleidung tragen, für sie besteht keine Arbeitspflicht und ihr Guthaben auf dem Gefangenenkonto unterliegt keinem Pfändungsschutz. Sonst herrscht eine prinzipielle Gleichbehandlung im Vergleich zu den anderen Häftlingen.
Ein Aufenthalt in der Abschiebungshaft kann einem Ausländer im wahrsten Sinne des Wortes teuer zu stehen kosten. Auf Grund der § 82 und 83 des Ausländergesetzes in Verbindung mit dem Verwaltungskostengesetz, werden einem Ausländer alle Abschiebungskosten berechnet. Dies sind sowohl Kosten für den Aufenthalt in der Abschiebehaft (112,02 DM), das Flugticket, eine Kilometerpauschale (ein Kilometer a DM 0,53) wie auch Personalkosten für die abschiebenden Beamten (eine Stunde je Beamter a 76,00 DM). Nach Möglichkeit wird jedoch nicht der Ausländer, sondern ein illegaler Arbeitgeber oder ein Schlepper mit den Kosten belastet. Alle Zahlen sind einer Rechnung, die auch im Anhang vorhanden ist, entnommen. Aus datenrechtlichen Gründen mussten relevante Daten geschwärzt werden.

4b Selbstmord als Tat der Verzweiflung - auch in Regensburg
Seit 1993 haben sich in Deutschland über 52 Menschen aus Angst vor der Abschiebung das Leben genommen. 18 Todesfälle gab es zwischen 1993 und 1998 in Bayern. Davon 4 in Regensburg. Die JVA gab, obwohl auch in ihr ein Selbstmord stattfand, auf Anfrage mit Hinweis auf den Datenschutz keine Auskunft. Dennoch verweißt sie daraufhin, dass immer wieder Suizidversuche und vollendete Selbstmorde vorkommen, obwohl es entsprechende Hilfsangebote gäbe. Die nachfolgenden Angaben zu den Todesfällen in Regensburg sind so aus dem Hreft "Unter dem Schatten deiner Flügel finde ich Zuflucht - Solidarität mit dem Kirchenasyl" des Ökumenischen Kirchenasylnetzes Bayern entnommen:

Am 10.12.1993 erhängte sich Emanuel Ehi (Osazuwa Omah), 34 Jahre alt, aus Nigeria stammend in der JVA Regensburg.

Am 10.02.1995 ertränkte sich Yohannes Alemu, 28 Jahre alt, aus Äthopien stammend, in Regensburg

Am 19.05.1995 erhängte sich Jaswant Singh, 33 Jahre alt, aus Indien stammend, im Bezirkskrankenhaus Regensburg

Am 04.02.1997 erhängte sich Ivan Zamecznik, 35 Jahre alt, aus Kroatien stammend, 5 Tage vor seinem Ausreisetermin in Regensburg. Er hinterließ Frau und 3 Kinder.

Auch im Jahr 2000 gab es in Deutschland schon Selbstmorde von abgelehnten Asylbewerbern.

 
 

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