Die Rechtsgundlagen
Allgemeine Österreichische Spediteurbedingungen (AÖSp)
Die Pflichten des Spediteurs
1. Sorgfaltspflicht
2. Pflicht zur rechtzeitigen Durchführung der Beförderung
3. Die Haftung des Spediteurs
. Der Umfang der Haftung
Nach dem HGB haftet der Spediteur voll für die Erfüllung seiner Pflicht. Dh. er müsste jeden Schaden voll ersetzen, sofern ihn oder seine Arbeitskräfte dabei ein Verschulden trifft.
Durch AÖSp wird die gesetzliche Haftung eingeschränkt:
- Die Haftung wird auf Höchstsummen beschränkt
- Der Spediteur haftet nur als Spediteur und nicht für Verschulden anderer
- Der Spediteur haftet nicht, wenn
- bei wertvollen Gütern die Wertangabe unterlassen wurde;
- die Güter mangelhaft verpackt waren;
- der Schaden durch Diebstahl od. Raub entstand;
. Die Ergänzung der Haftung durch die Speditionsversicherung
Die Speditionsversicherung ist eine Haftpflichtversicherung.
Der Auftraggeber wird bei jedem Speditionsauftrag automatisch versichert.
Nur durch die Speditionsversicherung ist es möglich,
- die Speditionsprovision relativ niedrig zu halten;
- Spediteure auch für risikoreichere Aufträge zu finden
- dem Auftraggeber den Schadenersatz auch bei wertvollen Gütern zu garantieren
4. Die Rechte des Spediteurs
. Anspruch auf die tatsächlichen Ausgaben und auf Provision
Der Spediteur darf dem Auftraggeber keine höheren Spesen (vor allem Frachtkosten) verrechnen, als ihm selbst entstanden sind.
Für seine Leistungen hat der Spediteur Anspruch auf eine Provision.
Die wirtschaftliche Bedeutung der Spedition
Für den internationalen und interkontinentalen Verkehr ist der Spediteur unbedingt erforderlich.
Die Inanspruchnahme der Dienste eines Spediteurs kann folgende Vorteile bringen:
. Zeit- und Kostenersparnis
. Ausnützung von Versandvorteilen
. Sichere Kalkulationsgrundlage
. Erleichterung der betrieblichen Disposition beim Handel
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