Die Wirtschaftsordnung ist ein Teil der gesamten gesellschaftlichen Ordnung eines Staatswesen. Sie schließt primär rechtliche, aber auch gesellschaftliche Aspekte ein.
Jede Wirtschaftsordnung ist durch die vorhandene Rechtsordnung, wie z.B. durch das bürgerliche Recht bzw. Handelsrecht charakterisiert. Änderungen wirtschaftlich bedeutender Normen beeinflussen auch die Wirtschaftsordnung sowie die Handlungen der Wirtschaftssubjekte, indem sie diese ermöglichen oder unterbinden.
Wirtschaftsordnungen unterscheiden sich im Aufbau voneinander. Sie sind das Ergebnis verschiedener gesellschaftlicher Auffassungen, die bestimmte den Wirtschaftslauf regelnde Institutionen hervorbringen.
Wirtschaftssysteme sind theoretische Ordnungsmodelle mit einheitlichen Koordinationsprinzipien bzw. Strukturmerkmalen. Wirtschaftsverfassung ist die Summe aller wirtschaftliche relevanten Rechtsregeln eines Staatsgebietes.
Allen Wirtschaftsordnungen gemeinsam ist das Element der Planung.
Sind andere Ordnungselemente vorhanden, kommt es zu genauerer Unterscheidung der Wirtschaftssysteme.
Weitere Ordnungselemente gehen der Frage nach:
Wer ist Eigentümer der Produktionsmittel?
Welche Marktformen und
welche Unternehmensformen herrschen vor?
Welche Wirtschaftsprinzipien und
welche Preisbildungssysteme gelten?
Die ökonomisch relevanten Entscheidungen beim Produzieren, Investieren, Finanzieren, in der Einkommensverteilung und -verwendung werden über ein Planungssystem aufeinander abgestimmt. Es ist eine Tatsache, daß sich wirtschaftliches Handeln an der Knappheit der Güter (Gütermangel) orientiert.
Knappheitsdifferenzen zwischen den Gütern können durch
Plansalden in zentralen Güterbilanzen oder
Marktpreise
dargestellt werden.
Es ergeben sich zwei wirtschaftliche Grundordnungen:
Zentrale Verwaltungswirtschaft:
Eine staatliche Planbehörde koordiniert die zur Versorgung des Gemeinwesen nötigen wirtschaftlichen Handlungen durch ein Plansystem für eine bestimmte Planungsperiode = zentral gesteuertes Wirtschaftssystem
Marktwirtschaft:
Die zur Versorgung des Gemeinwesens notwendigen Güter werden über viele Einzelpläne hergestellt und auf den Märkten angeboten = dezentral gesteuertes Wirtschaftssystem
Der Plansaldo ist zugleich Indikator und zeigt die Knappheitsdifferenz an, die Gegenstand der Planung ist. Neben den theoretischen Grundmodellen der zentralen Verwaltungswirtschaft und der Marktwirtschaft gibt es in der Praxis unechte Mischsysteme. Die wesentlichen Elemente des einen Systems sind gepaart mit einigen Elementen des anderen Systems.
Ausgewogene Mischsysteme (50 : 50) gibt es nicht, da die verschiedenen Plansysteme nicht ineinandergreifen.
Die Marktwirtschaft ist eine Wirtschaftsordnung, in der hauptsächlich der Markt und die Marktpreise steuern, welche Güter in welcher Zahl erstellt werden, welche Produktionsfaktoren verwendet werden und an wen die erstellten Güter verteilt werden.
Notwendige Voraussetzungen für eine Marktwirtschaft sind
eine demokratische Staatsform,
das Privateigentum an Produktionsmitteln,
Wettbewerb,
die Freiheit des einzelnen, seine Geschäfte ohne staatliche Einmischung im Eigeninteresse zu verfolgen (nach Gewinn zu streben),
Gewerbe- und Vertragsfreiheit,
freie Wahl des Berufs und Arbeitsplatzes,
selbständige Spar- und Konsumentscheidungen sowie
freie Preise.
Der Nationalökonom Adam Smith schuf in seinem 1776 erschienenen Buch "Über Natur und Ursachen des Volkswohlstandes" das Modell einer reinen Marktwirtschaft: Darin kann der einzelne im Eigeninteresse handeln und sich unbehindert von direkten Staatseingriffen entfalten. Jeder Marktteilnehmer ist frei, den größtmöglichen persönlichen Nutzen aus seinem Handel zu ziehen. Das führt nach Smith automatisch zum größtmöglichen Wohlstand für alle. Der Staat darf in einer reinen Marktwirtschaft nur dafür sorgen, daß die Voraussetzungen für das Funktionieren der Marktwirtschaft geschaffen und eingehalten werden. Das von Smith und anderen geschaffene Modell einer reinen Marktwirtschaft ist nie vollkommen verwirklicht worden.
Diejenigen Wirtschaftssysteme Europas, die sich im 19. Jahrhundert weitgehend dem Modell annäherten, erreichten bei weitem nicht die gesteckten Ziele: Die Marktwirtschaft führte zu Monopolen, die den Wettbewerb außer Kraft setzten. Die Löhne der unselbständig Tätigen lagen am Existenzminimum und wurden als ungerecht empfunden. Es entstanden Wirtschaftskrisen mit Massenarbeitslosigkeit. Schließlich wurde ein Eingreifen des Staates notwendig.
Der Marxismus entwickelte als Gegenmodell zur Marktwirtschaft die Planwirtschaft. Sie ersetzt den Markt als Steuerungsinstrument durch eine zentrale Planung. Ein weiteres, drittes Modell ist die soziale Marktwirtschaft. In diesem Modell kommt dem Staat die Aufgabe zu, sozial nicht vertretbare Folgen der Marktwirtschaft zu verhindern. Das Modell lag dem wirtschaftlichen Wiederaufbau der Bundesrepublik Deutschland nach dem 2. Weltkrieg zugrunde: Der Staat schützt den Wettbewerb auf den Gütermärkten durch eine sozial ausgestaltete Wettbewerbsordnung und wacht über ihre Einhaltung.
1957 setzte Ludwig Erhard das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen durch, um zu verhindern, daß sich zu große Macht in den Händen von Unternehmen oder Unternehmensgruppen konzentrierte.
In einer sozialen Marktwirtschaft begegnet der Staat Konjunkturschwankungen mit konjunkturpolitischen Maßnahmen, z. B. Ausgaben durch die öffentliche Hand, um die Nachfrage anzuregen. Mit Struktur- und Bildungspolitik übernimmt er Aufgaben, die die private Initiative überfordern würden. Er schafft ein soziales Netz, um Beschäftigte und sozial Schwache abzusichern. Durch Steuern bzw. Steuererleichterungen korrigiert er die Einkommens- und Vermögensverteilung.
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