die USA verzichteten jedoch damit keineswegs auf eine eigenständige Weltmachtpolitik
die erhielt die angestrebte Handlungsfreiheit ihre wirtschaftlichen Ziele (Open-Door-Poltik) durchzusetzen
die isolationistischen Prinzipien standen dabei in keiner Weise im Wege
25. August 1921 Friedensvertrag mit Deutschland
. garantierte der USA ausdrücklich alle Rechte und Privilegien des Versailler Vertrages
. band sie jedoch nicht an entsprechende Bündnisverpflichtungen
ähnliche Verträge wurden auch mit Österreich und Ungarn unterzeichnet
in Lateinamerika setzt die USA ihre "Dollardiplomatie" und "big stick policy" fort
besonders gespannt gestaltet sich die Lage zu Mexiko, da Amerika dort vor allem seine aggressiven Ölinteressen verfolgte
die USA verwendete zur Durchsetzung ihrer Ziele weitestgehend wirtschafts- und finanzpolitische Methoden
es kam auch weiterhin zu Interventionen, wenn die ökonomischen Interessen der USA gefährdet waren (z.B. in Honduras (1924), Nicaragua (1926), China (1927))
aggressive Hegemonialpolitik Japans im Fernen Osten
amerikanisch-japanischer Gegensatz, aufgrund eines großen japanischen Flottenbauprogrammes, wurde auf der Washingtoner Konferenz thematisiert
Washingtoner Konferenz (12.11.1921-6.2.1922)
. USA sichert ihre Vormachtinteressen im fernöstlichen und pazifischen Raum
. Vergrößerung ihrer internationalen Wirkungskreise
. Ausgleich von Positionsverlusten aufgrund des Nichtbeitritts zum Versailler Vertrages und des Völkerbundes
. bestand aus drei großen Teilen
. Viermächtepakt: USA, Frankreich, Großbritannien, Japan achten gegenseitig die insularischen Besitzungen der anderen Staaten im Stillen Ozean
. Open-Door-Vertrag: zwischen USA, Frankreich, Großbritannien, Japan u.a. die Grundsätze der Open-Door-Politik für China wurden niedergelegt
. Flottenvertrag: zwischen USA, Großbritannien, Japan, Frankreich, Italien setzte amerikanische und englische Seeflottenstärke auf gleiches Verhältnis fest (5:5:3)
in die europäische Politik griff die USA nur noch ein, um ihre wirtschaftlichen Interessen zu sichern
die amerikanische Haltung zielte hauptsächlich auf das Erreichen von Stabilität ab
nur ein wirtschaftlich stabiles Europa könnte vor revolutionären Erschütterungen sicher sein, einen zuverlässigen Markt für amerikanische Kapitalinvestitionen bilden und seine Kriegsschulden bezahlen
die USA wollte die Stärkung Deutschlands und die Rückzahlung der Kriegsschulden durch Frankreich
1924 Daws-Plan
. Stabilisierung der deutschen Wirtschaft durch englische und amerikanische Kredite, um Zahlungsfähigkeit zu erhalten
. die ab 24/25 zu zahlenden Reparationen wurden der allgemeinen Wirtschaftslage Deutschlands angepaßt
. Gesamtbetrag der Reparationen wurde nicht festgelegt
Ergebnis:
Finanzkreislauf der Nachkriegszeit
Frankreich wurde damit in seine Grenzen gewiesen und vor all zu hohen Reparationsforderungen gegenüber von Deutschland abgehalten
für die USA brachte dies die Anerkennung ihrer internationalen finanziellen Führungsrolle und die Stärkung ihrer Position in Europa
mit den westlichen "Schuldnerländern" schloß man in den Jahren 23-26 Verträge zu deren Rückzahlung über einen Zeitraum von 62 Jahren und einem Zinssatz von 2% ab
die isolotorische Politik der USA zeigte sich in der Folgezeit hauptsächlich in der Verweigerung von politischen Verpflichtungen
1924 weigerte man sich das Genfer-Protokoll zu unterzeichnen; Garantieabkommen zur friedlichen Regelung von Konflikten; man befürchtete politische Verbindlichkeiten
1925 lehnte man den Beitritt zur Genfer-Konvention über Waffen- und Munitionshandel ab, weil darin eine Einschränkung Entscheidungsfreiheit der Waffenlieferung an kriegführende Staaten bestand
1925 USA unterzeichnete als einzige Großmacht nicht das Genfer-Protokoll über das Verbot der Verwendung von erstickenden oder giftigen Gasen, sowie bakteriologischen Mitteln im Krieg
1928 auch im Kriegsächtungspakt (Briand-Kellogg-Pakt) konnte die USA ihre Interessen durchsetzen
. internationaler Vertrag über die Ächtung des Krieges
. USA wollte Stabilisierung der Beziehungen zwischen den Großmächten, um eigene Position außerhalb des Völkerbundes zu stärken und eigene Handlungsfreiheit auszubauen
. wichtiger Schritt bei der Formulierung des Gewaltverzichts als Völkerrechtsnorm
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