1. Freier Güterverkehrr /
Nach Angaben der zuständigen türkischen Behörden wurden seit dem letzten Regelmäßigen Bericht ungefähr 1200 Normen erlassen. Im Rahmen der Zollunion ist die Angleichung der technischen Vorschriften der Türkei bis Ende 2000 vorgesehen. Gegenwärtig sind 80% der türkischen Normen an die EU-Normen angeglichen.
2. Freizügigkeit
Im Bereich der gegenseitigen Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise wurden keine Fortschritte erzielt. Obwohl den Inhabern europäischer Diplome und beruflicher Befähigungsnachweise in der Türkei Anerkennungsbescheinigungen ausgestellt werden, erhalten sie immer noch zu zahlreichen Berufen keinen Zugang. Dieser ist weiterhin türkischen Staatsangehörigen vorbehalten. Keine Fortschritte sind bei den Bürgerrechten und bei der Freizügigkeit von Arbeitnehmern zu verzeichnen.
3. Freier Dienstleistungsverkehr
Bei der Liberalisierung des Dienstleistungssektors wurden kleinere Fortschritte erzielt, insbesondere bei den nichtfinanziellen Dienstleistungen. Die Bankregulierungs- und Aufsichtsbehörde ist inzwischen voll arbeitsfähig und übernimmt Aufgaben, die zuvor beim Finanzministerium und der Zentralbank lagen. Dieses System gewährleistet eine ausreichende Unabhängigkeit von der Politik. Bei den Versicherungen und anderen Finanzdienstleistungen ist seit dem letzten Regelmäßigen Bericht kein großer Fortschritt bei der Angleichung an den Besitzstand zu verzeichnen.
4. Freier Kapitalverkehr
Die Türkei hat eine Reihe von EU-Richtlinien zum freien Kapitalverkehr und zur Vorbeuge der Geldwäsche in ihre Gesetze aufgenommen und ist nun für die Einhaltung dieser verantwortlich.
5. Gesellschaftsrecht
Im Bereich des Gesellschaftsrechts sind keine Fortschritte zu verzeichnen. Die Türkei hat das Zollgesetz Nr. 4458 über den Schutz der Rechte an geistigem Eigentum verabschiedet, das im Februar 2000 in Kraft trat. Dieses neue Gesetz dient der Bekämpfung von Markenfälschungen und von Piraterie beim Urheberrecht.
6. Kartellrecht
Seit dem letzten Regelmäßigen Bericht hat die Türkei ihr Kartellrecht weiter an den Besitzstand und entsprechend den Verpflichtungen aus der Zollunion angeglichen. Das Wettbewerbschutzgesetz wurde 1994 verabschiedet. 1999 wurden im Rahmen einer Änderung die Strafen für Verstöße verschärft.
7. Landwirtschaft
Der Agrarsektor spielt in der türkischen Wirtschaft eine wichtige Rolle. Den Landwirten wird nahegelegt, anstelle von Haselnüssen, Tee, Zuckerrüben und Tabak alternative Kulturen anzubauen (Programm zur Förderung von Ersatzkulturen). Für den durch den Übergang zu weniger rentablen Kulturen verursachten Einkommensverlust werden Ausgleichszahlungen gewährt. Insgesamt werden 540 Mio. € bereitgestellt.
8. Fischerei
Verglichen mit der Situation im Jahr 1999 sind keine Fortschritte im Bereich Fischerei zu verzeichnen.
9. Verkehrspolitik
Im Bereich Straßenverkehr wurden bei der Verabschiedung von Rechtsvorschriften noch keine weiteren Fortschritte erzielt, obwohl es scheint, dass einige Praktiken bei der Marktorganisation und den Berufsnormen denen der EG ähnlich sind. Bei der Luftfahrt und im Eisenbahnsektor sind keine Fortschritte zu verzeichnen.
10. Steuern
Bei der MwSt wurde im Januar 2000 eine Gesetzesänderung vorgenommen, um die Behandlung steuerbefreiter Einfuhren an den Besitzstand der Gemeinschaft anzupassen. Den verfügbaren Angaben zufolge hat die Türkei seit dem letzten Regelmäßigen Bericht sehr wenig Anstrengungen unternommen, um ihr Steuerrecht an den Besitzstand anzugleichen.
11. Wirtschafts- und Währungsunion
Die gegenwärtige Rechtslage erlaubt es der Regierung immer noch, zur Deckung vorübergehender Finanzierungslücken begrenzt und für kurze Zeit auf Mittel der Zentralbank zurückzugreifen. In der Praxis allerdings nutzt das Finanzministerium diese Möglichkeit selten
12. Statistik
Die Türkei arbeitet erst seit Kurzem mit Eurostat zusammen. Bislang ist MEDSTAT der wichtigste Rahmen für die statistische Zusammenarbeit der EG mit der Türkei. Im Juni 2000 fanden zwischen dem Nationalen Institut für Statistik der Türkei (SIS) und Eurostat erste Diskussionen statt.
13. Sozialpolitik und Beschäftigung
Beim Arbeitsrecht ist seit 1999 keine weitere Angleichung erfolgt, obwohl das Ministerium für Arbeit und Soziale Sicherheit einen Ausschuss zur Angleichung des Arbeitsrechts an den Besitzstand eingesetzt hat.
Kinderarbeit ist weit verbreitet und gibt weiterhin Anlass zu größter Besorgnis.
Im Bereich Gleichbehandlung wurden keine weiteren Rechtsvorschriften der EG umgesetzt. Im Bereich Gesundheit und Sicherheit wurden ebenfalls keine Fortschritte erzielt.Das staatliche Gesundheitssystem ist mit zwei großen Problemen konfrontiert, nämlich seiner unzureichenden Ausstattung mit öffentlichen Mitteln (der Anteil am Haushalt sank von 4,7% im Jahr 1992 auf 2,6% im Jahr 1998) und der im Allgemeinen unzureichenden Präsenz des Gesundheitsapparats. Eine Reform des staatlichen Gesundheitswesens ist dringend erforderlich.
14. Energie
Hier sind keine Fortschritte seit 1999 zu verzeichnen.
15.Industriepolitik
Der Staat hat sich zu umfassenden Privatisierungen verpflichtet, die in der Vergangenheit nicht so schnell wie erwartet vorangekommen sind. Die Türkei hat sich für das Jahr 2000 das Ziel gesetzt, aus Privatisierungserlösen ungefähr 8,5 Mrd. € einzunehmen.
16. Kleine u. mittlere Unternehmen
Untenehmen mit weniger als 250 Angestellten machen fast 65% der Beschäftigten im verarbeitenden Gewerbe der Türkei aus. Sie konzentrieren sich vor allem auf die traditionellen Sektoren (85% aller KMU sind in den Sektoren Lebensmittel und Getränke, Textilien, Holzverarbeitung, Papier, Metallverarbeitung tätig).
Der Erlass über staatliche Investitionsbeihilfen für KMU ist der zentrale Rechtsakt über die staatliche Beihilferegelung und muss von der Kommission auf seine Vereinbarkeit mit dem Besitzstand geprüft werden.
17. Wissenschaft und Forschung
Seit dem letzten Regelmäßigen Bericht hat die Türkei in diesem Bereich einige Fortschritte erzielt .In den letzten Jahren beteiligte sich die Türkei verstärkt an den europäischen Forschungsaktivitäten. Kürzlich wurde sie Mitglied der Europäischen Zusammenarbeit im Bereich wissenschaftlich-technische Forschung .
18. Aus- und Weiterbildung
Wie weit die Umsetzung der EG-Richtlinie über die Kinder von Wanderarbeitnehmern vorangeschritten ist, muss noch geklärt werden.
19. Telekommunikation und Informationstechnologien
Bei der Schaffung von mehr Wettbewerb im Bereich der Telekommunikationsnetze und dienste hat die Türkei Fortschritte erzielt. Jedoch ist die Regelungsbehörde nach dem neuen Telekommunikationsgesetz nicht unabhängig vom Einfluss der etablierten Netzbetreiber und vom Staat
20. Kultur
Im Oktober 2000 ratifizierte die Türkei das Protokoll zum Übereinkommen des Europarates über das grenzüberschreitende Fernsehen, das sie bereits unterzeichnet hatte.
21. Regional- und Strukturpolitik
Zwar existiert in der Türkei eine Regionalpolitik, doch haben die Vorbereitungen zur Umsetzung strukturpolitischer Maßnahmen noch nicht begonnen.
22. Umwelt
Keine Vorschriften in Bereichen wie bei Luftqualität, Abfallmanagement, Wasserqualität, Naturschutz, Kontrolle der industriebedingten Umweltverschmutzung und Risikomanagement, Chemikalien, GVO, ozonschädigende Substanzen, nukleare Sicherheit und Strahlenschutz zu erkennen.
23. Verbraucherpolitik und Gesundheitsschutz
Die Harmonisierung mit den Gemeinschaftsvorschriften ist sehr gering. Die bestehenden Verbrauchervereinigungen müssen gestärkt und unabhängige Behörden für die Marktaufsicht und die Durchsetzung geschaffen werden.
24. Justiz und Inneres
In den Bereichen Einwanderung und Grenzkontrollen wurde damit begonnen, Personal auszubilden und einen Dialog über Einwanderungsfragen anzustoßen. Im Rahmen des Informations-, Reflexions- und Austauschzentrums für Fragen im Zusammenhang mit dem Überschreiten der Außengrenzen und der Einwanderung fand ein Treffen statt.
25. Zollunion
Am 5. Februar 2000 trat der neue türkische Zollkodex in Kraft. Die Vorschriften wurden hier nahezu vollständig angeglichen, aber deren Anwendung in der Praxis weist bei den Freizonen und den Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung immer noch kleine Unterschiede auf.
- Die Türkei ist das einzigste Land der Beitrittskandidaten das mit der EU bereits eine Zollunion gebildet hat .
26. Außenbeziehungen
Im Bereich der Außenwirtschaftsbeziehungen ist insgesamt eine hohe Übereinstimmung zwischen der EU und der Türkei festzustellen. Es muss weiter geprüft werden, inwiefern die türkischen Vorschriften über Güter mit doppeltem Verwendungszweck, Textilien und die Angleichung an den Besitzstand im Bereich Ausfuhrkredite mit den Politiken der EU vereinbar sind. Ferner fand im Rahmen der WTO eine gute Koordinierung zwischen der Türkei und der EU statt
27. Außenpolitik (GASP)
Entsprechend den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Helsinki vom Dezember 1999 kam es zu einer Intensivierung des im Rahmen des Assoziations¬abkommens und der betreffenden Entschließungen des Assoziationsrats eingerichteten politischen Dialogs.
28. Finanzkontrolle
Die Türkei ergriff spezifische Maßnahmen, um die öffentliche interne und externe Finanzkontrolle und Transparenz zu verbessern
29. Finanzbestimmungen
Die Statistiken wurden verbessert und die Verbesserung des Finanzmanagements und der Transparenz wurden als eines der wichtigsten Ziele im Haushaltsbereich erkannt. Die Steuerverwaltung wurde gestärkt. Die Weltbank hat eine Überprüfung der öffentlichen Ausgaben und der Institutionen und der IWF eine Überprüfung der Haushaltstransparenz durchgeführt.
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