Die Bundesregierung unter Willy Brandt schloß 1970 entsprechende Verträge mit der UdSSR und Polen, wodurch gleichzeitig der Abschluß des Viermächteabkommens über Berlin (1971) ermöglicht wurde, und suchte ein "geregeltes Nebeneinander" mit der DDR herzustellen. 1973 traten die beiden deutschen Staaten gleichzeitig den Vereinten Nationen bei. Um das Verhältnis zwischen den beiden deutschen Staaten auf eine neue Grundlage zu stellen, nahm die Regierung im Rahmen ihrer neuen "Ostpolitik" 1970 erstmals Kontakte auf Regierungsebene mit der DDR auf. 1972 wurde der "Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR" (Grundvertrag) geschlossen. Die beiden Staaten verpflichteten sich gutnachbarlichen Beziehungen zu entwickeln, auf Gewaltanwendung zu verzichten und die Unabhängigkeit und Selbständigkeit in inneren und äußeren Angelegenheiten gegenseitig zu respektieren. Jeder der beiden Staaten sichtete am Regierungssitz des anderen eine Ständige Vertretung ein. Die Bundesrepublik Deutschland lehnte es jedoch ab, die DDR völkerrechtlich als Ausland anzuerkennen.
Der Grundvertrag und andere Abkommen zwischen den beiden deutschen Staaten brachten beträchtliche Erleichterungen, insbesondere im Transitverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Westberlin und in bezug auf Reisen von Bundesbürgern in die DDR. Die grundlegenden Gegensätze blieben jedoch bestehen. Um neu erwachten Hoffnungen auf Wiedervereinigung bei der eigenen Bevölkerung zu begegnen, betrieb die DDR eine Politik strikter "Abgrenzung" und entfernte 1974 aus ihrer Verfassung alle Hinweise auf den Fortbestand der deutschen Nation. Den Besucherverkehr aus der Bundesrepublik suchte die Regierung der DDR einzuschränken, indem sie 1980 den Betrag, der bei der Einreise obligatorisch in DDR-Währung einzutauschen ist, drastisch erhöhte. Konsequent bestritt sie das Bestehen besonderer Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten; sie forderte wiederholt die Herstellung normaler diplomatischer Beziehungen und die Umwandlung der beiderseitigen Ständigen Vertretungen in Botschaften.
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