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deutsch artikel (Interpretation und charakterisierung)

Kaisern maria theresia


1. Drama
2. Liebe

STECKBRIEF: Geburtsjahr: 1717 Sterbejahr: 1780

Regierungszeit: 1740-1780 (40 Jahre)
Gemahl: Franz Stephan von Lothringen

Kinder: 16; 5 Buben und 11 Mädchen
"Taten": Abschaffung der Folter; 1756 Gesetz gegen Vampir-
glauben, Wahrsagerei, Schatzgräberei und Hexenver-
folgungen; Einführung der Schulpflicht




Maria-Theresia schlägt sich durch !!
Im Jahre 1740 schied Kaiser Karl Vx. ohne männliche Erbe aus dem Leben. Als seine Nachfolgerin trat Maria-Theresia an. Sie war noch jung und unerfahren als sie den Thron bestieg. Der Kaiser hatte sie noch nicht darauf vorbereitet. Die junge Herrscherin stand vor einer außerordentlich schwierigen Aufgabe. Die Staatskassen waren leer, die Verwaltung des Reiches schwerfällig und unzeitgemäß. Zu alledem war die Armee schlecht ausgerüstet und wenig
schlagkräftig.





Therese in misslicher Lage !!
Die europäischen Mächte hatten, mit Ausnahme Bayerns, die Erb-
folgeordnung Karsls VI. anerkannt. Trotzdem fiel
Friedrich II. von Preußen an der Spitze der Armee ohne Kriegser-
klärung in Schlesien ein. Die Lage der Regentin war verzweifelt.


Sie beschrieb sie so:
In diesen Umständen fand ich mich ohne Geld, ohne Kredit, ohne Armee,
ohne eigene Erfahrung und endlich auch ohne allen
Rat, als ich vom Preußenkönig angegriffen wurde. Niemand
glaube ich wird widersprechen, dass nicht leicht Beispiel in
der Geschichte zu finden ist, dass ein gekröntes Haupt in
misslicher Lage als ich seine Regierung angetreten hat.




Therese lässt sich nicht unterkriegen !!
Wider Erwarten gelang es Maria-Theresia, ihr Erbe erfolgreich zu ver-
teidigen. Schlesien ging zwar an Preußen verloren, aber ihr Gemahl
Franz Stephan von Lothringen wurde 1745 zum röm.-deutschen Kaiser
gekrönt. Der Verlust Schlesiens schmerzte sie allerdings tief. Im Sieben-
jährigen Krieg (1756-1763), in dem Österreich mit Frankreich ver-
bündet war, versuchte sie das wirtschaftl. gut entwickelte Land wieder
zurückzugewinnen. Dieses Ziel erreichte sie jedoch nicht.








Der preussische Gesandte über

Maria-Theresia
Niemand wird leugnen, dass sie eine schöne Frau genannt werden muss. Ihr Geist ist lebhaft und durchdringend. Mit einem sicheren Urteil verbindet sie das glücklichste Gedächtnis. Dabei beherrscht sie sich selbst dermaßen, dass es schwer ist , aus ihrer Miene zu erraten, was in ihrer Seele vorgeht. Die Art, wie sie mit den Leuten verkehrt,
ist so einnehmend, dass sie auch die Schüchtersten ermutigt. Sie ist sehr
arbeitsam und bemüht sich, das Staatswesen genau und vollständig
kennen zu lernen. Sie bespricht sich oft mit den Ministerien und wohnt mit großer Regelmäßigkeit deren Beratung bei. Insbesondere will sie gründlich unterrichtet werden über alles, was das Militärwesen angeht, und gibt sich jede Mühe, den Charakter und die Fähigkeit ihrer Generäle genau kennen zu lernen, was ihr auch hinreichend gelingt.




Neuer Erwerb Österreichs: Galizien !!
Im Jahre 1772 einigten sich Russland, Preußen und Österreich über die
Teilung Polens. Österreich erhielt bei diesem "Länderraub" Galizien..
Therese war darüber alles andere als glücklich.. An ihren Staatskanzler
Kaunitz, der mit ihrem ältesten Sohn Josef 2 die Teilung betrieben hatte,

schrieb sie:
In dieser Sache ist nicht nur das Recht himmelschreiend wider
uns, sondern auch die gesunde Vernunft. Ich muss bekennen, dass
ich mich schäme, mich sehen zu lassen.





Kaiserin, Ehefrau und Mutter
(Wie brachte sie das alles unter den Hut?)

Maria-Theresia führte mit ihrem Gemahl Franz Stephan eine glückl.,
vorbildliche Ehe. Nach seinem Tod im Jahre 1765 trug sie bis an ihr

Lebensende Trauerkleidung.
Einer ihrer Töchter klagte sie:
Ach, meine liebe Tochter, ich kann nicht trösten, unser Glück ist
übergroß. Du verlierst einen unvergleichlichen Vater und ich
einen Gatten, einen Freund, den einzigen Gegenstand meiner
Liebe.






Maria-Theresia an ihren Sohn

Josef 2.


Weihnachtsabend 1775
Es ist fürwahr ein großes Unglück, mit dem besten Willen verstehen
wir uns nicht. Ich kann wohl sagen, dass ich seit sechsunddreißig
Jahren mit nichts anderem beschäftig bin als mit dir. Sechs-
undzwanzig davon war ich glücklich. Aber das kann ich heutzu-
tage nicht sagen, denn ich kann nielmals Grundsätzen bei-
pflichten, die hinsichtlich der Religion und der Sitten zu wenig streng
sind. Zu sehr zeigst du deine Abneigung gegen die alther-
gebrachten Gewohnheiten und gegen die ganze Geistlichkeit, zu
sehr allzu freie Ansichten über Aufführung und Sittlich-

keit.




MARIA THERESIA REFORMIERT DEN STAAT

Die Heeresreform !
Das große Reich, das Maria-Theresia regierte, stand auf schwachen Beinen. Das hatte der Krieg gezeigt, den sie um ihr Erbe führen musste.
Die Herrscherin entschloss sich daher, einschneidende Reformen durch-
zuführen. Ihre ersten Maßnahmen galten dem Heer. Um die Aus-
bildung der Offiziere zu verbessern, gründete sie in Wiener Neustadt eine Militärakademie. Die Soldaten wurden nicht mehr angeworben,
sondern aus der Bevölkerung ausgehoben (rekrutiert). Adelige,
Geistliche, Bürger und Bergleute waren vom Dienst in der Armee aller-
dings befreit. Die Last des lebenslänglichen Wehrdienstes hatten aus-

schließlich die Bauern zu tragen.


Die Steuerreform !
Um die Mittel für das starke Heer, das sie schaffen wollte, auf-
zubringen, zog sie Adel und Geistlichkeit zur Steuerleistung heran.
Nun mussten auch diese beiden Bevölkerungsgruppen wie die Bürger und Bauern Grundsteuer zahlen. Um die Steuer möglichst genau berechnen zu können, wurde der gesamte Grund und Boden ver-
messen und in ein Grundbuch eingetragen. Die Herrscherin ließ auch
eine Volkszählung durchführen.

Die Reform der Verwaltung !
Therese reformierte auch die Staatsverwaltung. Sie schuf Zentral-
stellen (Ministerien), denen in den einzelnen Ländern die Gubernien
(heute: Landesregierung) untergeordnet waren. Diesen wiederum
unterstanden die Kreisämter (heute: Bezirkshauptmannschaften).
In diesen staatlichen Behörden waren Beamte tätig, welche die An-
ordnungen der Regentin rasch weiterzugeben hatten. Auf diese Weise
konnnte die Herrscherin ihren Willen durchsetzen.
Diese Neuorganisation der Behörden galt nur für die
böhmisch-österreichischen Länder. Ungarn blieb davon ausgenommen. Maria-Theresia ließ auch ein neues Strafgesetzbuch ausarbeiten.
Die Folter wurde abgeschafft (Vampirglauben, Hexenverfolgungen),
die Strafen gemildert. Für unsere Rechtsbegriffe waren sie noch immer streng genug.


Die Schulreform !
Wie in anderen Ländern konnten auch im Staat Theresias die meisten Menschen weder lesen noch schreiben. Die Herrscherin nahm sich vor, diesen Zustand zu ändern. Sie gab den Auftrag, in jedem Pfarrort eine
Trivialschule (Volksschule) einzurichten. In größerenStädten sollten Hauptschulen entstehen. Die "Allgemeine Schulpflicht" wurde
mit sechs Jahren festgesetzt. Den Einfluss der Kirche auf das Schulwesen drängte Maria-Theresia zurück: Die Hochschulen (Universiäten) wurden der staatlichen Aufsicht unterstellt.

Die Förderung der Wirtschaft !
Auch auf wirtschaftl. Gebiet setzte die Tatkräftige zahlreiche weit
blickende Maßnahmen. Sie beschränkte die Robottage der Bauern auf
höchstens drei Tage pro Woche und wies die Kreisämter an, die Ein-
haltung dieser Verfügung zu überwachen. In den von den Türken ent-
völkerten Gebiete im Banat, in Ungarn und in Siebenbürgen siedelte
sie Bauern aus Schwaben und Württemberger an.


Maria-Theresias Verhältnis zur Kirche !
Therese war persönlich eine fromme und gottergebene Frau.
Trotzdem beanspruchte sie das Aufsichtsrecht über die Kirche.
Anordnungen des Papstes durften ohne ihre Zustimmung in den Kirchen nicht verlesen werden. Sie schränkte auch die Zahl der Feiertage ein.


Die Verwaltung
vor nach

der Reform Maria-Theresias


Herrscher Herrscher
H H

Landstõnde Zentralbehörden
H H

Grundherr Gubernien
H H

Bauern Kreiskrõmer
H

Untertanen



Aus der allgemeien Schulordnung Maria-Theresias:
Beim Unterricht muss nicht bloß auf das Gedächtnis gesehen,
noch die Jugend mit dem Auswendiglernen über Gebühr geplagt,
sondern der Verstand derselben aufgeklärt, ihr alles verständlich
gemacht, und die Anleitung gegeben werden, über das Erlernte
sich ruhig und vollständig ausdrücken.






Militärakademie in Wiener Neustadt;
HEERWESEN bessere Bewaffnung und Ausbildung;

schlagkäftiges Heer
Besteuerung von Adel und Geistlichk.;
STAATSVERWALTUNG Schaffung eines Grundbuches;
staatliche Zentralbehörden

Abschaffung der Folter
RECHTSWESEN neues Strafgesetzbuch
Volks-und Hauptschule; einheitliche
SCHULWESEN Lehrpläne; staatliche Beaufsichtigung

der Universitäten
Begrenzung der Robotpflicht (Arbeit am
WIRTSCHAFTSPOLITIK laufeneden Band) der Bauern; Bau von
Manufakturen
Aufsichtsrecht des Staates über die
KIRCHENPOLITIK Kirche; Feiertage werden eingeschränkt;

der Jesuitenorden aufgehoben








Eine Geschichte zur Abschaffung der Folter, des Vampir-

glaubens und der Hexenverfolgungen !!
Im Jahre 1755 werde in Hermersdorf nahe der schlesisch-mährischen Grenze der Fall der angeblichen Vampirin Rosina Polakin bekannt.
Der Dahingeschiedenen wurden nächtliche Überfälle auf die Dorfbe-
wohner vorgeworfen. Als man ihr Grab öffnete, zeigte sich ihr Körper
erwartungsgemäß "im Vamirstande" er war also noch unverwest.
Die Familie der Verstorbenen wurde daraufhin gezwungen, die Leiche durch ein Loch in der Friedhofmauer zu ziehen und außerhalb des Gottesackers den Leib ihrer Angehörigen zu enthaupten und zu ver-
brennen. Diese damals wohl gängige Praxis hatte jedoch in jenem Falle
ein Nachspiel:
Als Kaiserin Maria-Theresia in Wien von der Sache hörte, entsandte sie zwei Ärzte zur genauen Untersuchung des Vorfalls.
Der Bericht entsetzte sie. Gerard van Swieten, ihr oberster Hofarzt, empfahl ihr, den "abstoßenden Aberglauben" durch Gestze zu verbieten..
Man erarbeitete einen Gesetzeserlass, der 1756 wirksam wurde, in dem
nicht nur der Vampirglauben, sondern auch gleichzeitig Wahrsagerei, Schatzgräberei und die unsäglichen Hexenverfolgungen verboten wurden.





FÜR IMMER UND EWIG
Der 12.2.1736 fiel auf einen Sonntag; das war ein Zufall des Kalenders. Ein Zufall jedoch sollte es nicht sein, dass er sich als der
drittletze Tag des Faschings präsentierte, wo Lust und Feiern gewöhnlich einem Höhepunkt zustreben. Aber nicht dieser Lust und des Feierns wegen wurde jener Tag für eine außerordentliche Veranstaltung gewählt-sondern aus Sparsamkeit.
Am 12.2.1736, abends sechs Uhr, sollen Maria-Theresia und Franz Stephan von Lothringen ein Paar werden. Seit Monaten sind die Hofämter mit "rauchenden Köpfen"über dicken Folianten gesessen,, um das Zeremoniell der Vermählung auszuarbeiten. Daraus eine kaiserliche, eindrucksvolle Angelegenheit zu machen, doch mit dem notwendigen Dekor auch zugleich möglichste Wirtschaftlkeit zu verbinden in Anbetracht der damaligen "calamitösen Zustände" in der kaiserlichen Kasse. Weswegen man sich ja auch schließlich geeinigt hatte, das er Ereignis in die letzten Faschingstage einzufügen, an welchen vom Hofe "ohne Demo ein und andere Lustbarkeiten angestellt zu werden pflegen und so die sonst doppelt erforderlichen Unkosten menagiert würden".
Tagelang hatte man in den Hof-Zeremoniell-Protokollen nachge-
schlagen, um zu erfahren wie es früher gewesen, denn der Kaiser hatte immer, wenn die Herren anfragten, zu wissen gegeben, "nach dem prioribus" zu kombinieren und sich danach zu richten, "wie es bei
meiner Schwester der Kurfürstin aus Bayern Beilager gehalten worden".
Kaiser Karl hat vermutlich bei diesem Entscheid seine eigenen Gedanken gehabt. Es liegt ihm nicht daran, die Hochzeit seiner Erstge-
borenen zu dem zu machen, was sie in Wirklichkeit ist:

zu einem europäischen Ereignis.
Er will im Gegenteil Therese nicht anders behandelt wissen als die Kaiserstöchter vergangener Zeit. Denn wenn sie, so lange er selbst noch am Leben, einen Buben bekommt, so ist dieser mit dem Augenblick seines ersten Schreies in dieser Welt der Thronfolger; und sie darf höchstens die Vormundschaft führen. [ . . .]

 
 

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