Die Hauptanklagepunkte beziehen sich zwei auf konkrete Vorwürfe.
. Die Durchführung der Selektion von Insassinnen zum Rücktransport von der Munitionsfabrik ins KZ Auschwitz. Dies bedeutete den sicheren Tod für die ausgewählten Frauen.
. Das Verhalten während der Bombennacht, in der sie den in der Kirche eingesperrten Frauen nicht aufschliessen, als diese Feuer fängt.
Durch die Aussage, freiwillig von ihrer sicheren Arbeitsstelle bei Siemens zur SS gegangen zu sein, verstärkt sie den Eindruck, eine Nationalsozialistin zu sein. Im Verlaufe des Prozesses manövriert sie sich selber immer mehr in eine Sackgasse. Sie probiert, sich mit dem Hinweis auf ihre Verantwortung und ihr Pflichtbewusstsein zu verteidigen. Dies ist jedoch töricht und sie erscheint damit als eine prinzipiell uneinsichtige Täterin. Ihr hochmütiges, verhöhnendes Erscheinungsbild bei der Urteilsverkündung führt ihr während des Prozesses gezeigtes Verhaltensmuster weiter. Ihr wurde durch den Umstand, dass sie ihren Analphabetismus nicht offen legen wollte, ungerechtfertigt die Hauptschuld angelastet.
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