Die Westmächte beriefen in ihren Zonen einen Parlamentarischen Rat zur Beratung einer Verfassung nach Bonn. Dieser verabschiedete 1949 das Grundgesetz für die Bundesrepublik als freiheitlich dekokratisch-parlamentarischen Rechtsstaat mit dem Anspruch, "auch für jene Deutschen gehandelt (zu haben), denen mitzuwirken versagt war". In der sowjetischen Zone beschloß der von der SED beherrschte Deutsche Volkskongreß, ebenfalls mit gesamtdeutschen Anspruch, die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik.
Die Teilung Deutschlands wurde besiegelt mit der Konstituierung der Bundesrepublik Deutschland am 7.9.1949 aufgrund der Wahlen zum ersten Deutschen Bundestag und der Gründung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) am 7.10.1949, nachdem sich der vom Volkskongreß gebildete Deutsche Volksrat als Provisorische Volkskammer konstituiert hatte. Die Wiedervereinigung Deutschlands blieb zunächst erklärtes Ziel beider Staaten. Von seiten der Bundesrepublik Deutschland wurden gesamtdeutsche freie Wahlen, von seiten der DDR gesamtdeutschen Beratungen paritätisch zusammengesetzter Gremien gefordert. Eine sowjetischen Note von 1952 bot die Wiedervereinigung Deutschlands unter der Bedingung seiner Neutralisierung an.
Von westlicher Seite wurde das Angebot nicht auf seine Ernsthaftigkeit geprüft. Die Berliner Vier¬mächte¬konferenz 1954 brachte keine Resultate. Die schon früh einsetzende Einbeziehung der beiden deutschen Staaten in die Bündnissysteme der jeweiligen Schutzmächte fand ihren Abschluß 1955 mit dem Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur NATO und dem Beitritt der DDR zum Warschauer Pakt.
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