Wie bereits in der Vorbemerkung unter 2.1 erwähnt hat Böll seiner Erzählung die salvatorische Klausel vorangestellt: \"Personen und Handlung dieser Erzählung sind frei erfunden. Sollten sich bei der Schilderung gewisser journalistischer Praktiken Ähnlichkeiten mit den Praktiken der Bildzeitung ergeben haben, so sind diese Ähnlichkeiten weder beabsichtigt noch zufällig, sondern unvermeidlich.\" Die Klausel soll aufzeigen, daß die Erzählung frei erfunden wurde ,daß sie fiktiv ist. Auch juristisch sichert sich Böll somit gegen mögliche Verleumdungsklagen. In dem Zusatz \"unvermeidlich\" steckt eine Ironie, er zeigt die Parallelen zur Bildzeitung, sie werden nicht ausgeschlossen sondern eher bestätigt.
Die Bildzeitung und deren Berichterstattung diente Böll als Muster für die Zeitung. Die im Buch abgedruckten Zeitungstexte und die in den Text eingerückten fiktionalen Zeitungsausschnitte haben eine sehr große Ähnlichkeit mit denen der Bildzeitung. Es wird hier mit \"Balkenüberschriften, grammatikalischen Verkürzungen und umgangssprachlichen Redewendungen auf formal - sprachlicher, Übertreibungen bis zu Sensationalisierung auf inhaltlicher Ebene\" verfahren. Die \"Zeitung\" stillt das Verlangen der breiten Masse nach leicht Verdaulichem, leicht verständlichen und scheinbaren Erklärungen des Geschehens und die Sensationsgier auf das bloße Ereignis. Wie bei der Bildzeitung der Springerpresse wird dies durch bestürzende Titel, übertriebene Sensationen und Greueltat erreicht, das Aufzeigen von Fakten und hinterfragende seriöse Berichterstattung sind nicht gefragt.
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