Zitat: "Ein Abenteuerroman könnte kaum anders geschrieben werden als ein Kriminalroman: Abenteuer in unserer Gesellschaft sind kriminell". (B. Brecht)
Definition:
Zunächst ist die Kriminalliteratur von der Verbrechensliteratur zu unterschei¬den. Obwohl sich der Begriff Kriminalliteratur aus dem lateinischen crimen = Verbrechen ableitet, ist die Unterscheidung in die zwei Teilbereiche Verbre¬chensliteratur und Kriminalliteratur notwendig geworden.
Die Verbrechensliteratur versucht, die Motivation des Verbrechens, seine äuße¬ren und inneren Konflikte und seine Strafe zu klären. Zur Verbrechensliteratur gehören Werke wie der "König Ödipus" des Sophokles oder Dostojewskis "Schuld und Sühne".
Auch die Kriminalliteratur beschäftigt sich, wenn meistens auch nur am Rande, mit dem Verbrechen und mit der Strafe, die den Verbrecher ereilt. Der Unter¬schied zur Verbre¬chensliteratur sind die in ihr dargestellten Anstrengungen, die zur Aufdeckung des Verbrechens und zur Bestrafung des Täters notwendig sind. Erst die Frage, wer die Anstrengung unternimmt und wie sie unternommen und erzählt werden, führt dann zu einer weiteren Untergliederung. Insofern wird der Begriff Kriminalliteratur heute als Oberbegriff verwendet.
Die meisten Literaturwissenschaften unterteilen die Kriminalliteratur in zwei idealtypi¬sche Stränge, die sich berühren können, sich aber normalerweise auf¬grund inhaltlicher oder formaler Kriterien auseinanderhalten lassen. Den einen Strang bilden der Detektiv¬roman bzw. die Detektiverzählung (der Begriff De¬tektiv kommt aus dem Englischen: to dedect = aufdecken, enthüllen), den anderen Strang bilden der Thriller (der Begriff kommt ebenfalls aus dem Englischen: to thrill = schauern, erbeben) oder der kriminalistische Abenteueroman bzw. der kriminalistischen Abenteuergeschichte.
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