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deutsch artikel (Interpretation und charakterisierung)

Der aufbau des deutschen bildungssystems


1. Drama
2. Liebe

1.Definition Bildung, bewusste, planmäßige Entwicklung der natürlich vorhandenen geistigen und körperlichen Anlagen des Menschen

2.1Primarstufe

Die Grundschule als erste Pflichtschule umfasst die Jahrgangsstufen 1-4 Altersgruppe 6-10 Jahre, in Berlin und Brandenburg die Jahrgangsstufen 1-6 (6-12 Jahre). Sie wird von allen Kindern im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht gemeinsam besucht, sofern sie am Unterricht mit Erfolg teilnehmen können. Neben den Grundschulen gibt es im Primarbereich auch Sonderschulen. Wie im Grundgesetz festgelegt, sind die Grundschulen fast ausschließlich öffentliche Schulen.
Von der Jahrgangsstufe 3 an werden die Schüler zunehmend von Fachlehrern unterrichtet und damit auch auf den Übergang in die Schulen des Sekundarbereichs vorbereitet, in denen das Fachlehrer-Prinzip herrscht.
Ziel der Grundschule ist es, den Schülern die Grundlage für eine weiterführende Bildung zu vermitteln. Die Grundschule sieht ihren Auftrag darin, Kinder mit unterschiedlichen individuellen Lernvoraussetzungen und Lernfähigkeiten so zu fördern, dass sich die Grundlagen für selbständiges Denken, Lernen und Arbeiten entwickeln sowie Erfahrungen zum gestaltenden menschlichen Miteinander vermittelt werden. Sie erwerben so eine Basis zur Orientierung und zum Handeln in ihrer Lebenswelt sowie für das Lernen in weiterführenden Schulen im Sekundarbereich.

2.2Sekundarbereich I

Im Sekundarbereich I bauen die allgemein bildenden Schulen auf der gemeinsamen Grundschule auf. In der Mehrzahl der Länder handelt es sich dabei um die Hauptschule, die Realschule, das Gymnasium und die Gesamtschule. Die Gestaltung der Schularten und Bildungsgänge des Sekundarbereichs I geht vom Grundsatz einer allgemeinen Grundbildung, einer individuellen Schwerpunktsetzung und einer leistungsgerechten Förderung aus.

Die Aufnahme in eine weiterführende Schule erfolgt in der Regel auf der Grundlage einer Empfehlung der Grundschule, die allgemeine Angaben zur Entwicklung des Kindes in der Grundschule enthält und mit einer Gesamtbeurteilung über die Eignung für den Besuch weiterführender Schulen abschließt.
Ein Abschlusszeugnis erhalten die Schüler am Ende der Bildungsgänge im Sekundarbereich I, sofern sie die 9. bzw. 10. Jahrgangsstufe erfolgreich abgeschlossen haben. In einigen Ländern gibt es für den Erwerb dieser Abschlusszeugnisse zentrale Prüfungen auf Landesebene. Am Gymnasium, das auch den Sekundarbereich II umfasst, wird am Ende der 10. Jahrgangsstufe in der Regel kein Abschlusszeugnis ausgestellt, sondern die Berechtigung zum Besuch der Gymnasialen Oberstufe erteilt. Schüler, die das Ziel des Bildungsganges nicht erreicht haben, erhalten ein Abgangszeugnis. Auf den Abschlusszeugnissen werden die erworbenen Abschlüsse und Berechtigungen zum Übergang in weiterführende Bildungsgänge vermerkt.


2.3Sekundarbereich II

Die Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen für die 16 - 19-jährigen im Sekundarbereich II umfassen allgemein bildende Schulen und berufliche Schulen in Vollzeit- oder Teilzeitform sowie die Ausbildungsbetriebe des dualen Systems.
Die Gymnasiale Oberstufe umfasst die Jahrgangsstufen 11-13 (in zwei Ländern die Jahrgangsstufen 10-12 bzw. 11-12) und gliedert sich in der Regel in eine einjährige Einführungsphase und eine zweijährige Qualifikationsphase. Aufbauend auf dem Unterricht im Sekundarbereich I treten nach der Einführungsphase in der Qualifikationsphase halbjährige Kurse an die Stelle des Klassenverbandes. Dabei tragen Grundkurse und Leistungskurse zu einer wissenschaftspropädeutischen Ausbildung auf unterschiedlichem Lernniveau bei, wobei die Grundkurse eine grundlegende Ausbildung und die Leistungskurse eine exemplarisch vertiefte Ausbildung vermitteln. Ziel des Lernens und Arbeitens in der Gymnasialen Oberstufe ist die Allgemeine Hochschulreife, die zum Studium an einer Hochschule berechtigt, aber auch den Weg in eine berufliche Ausbildung ermöglicht.

2.4Berufsausbildung

Die Berufsausbildung für die 16 - 19-jährigen im Sekundarbereich II erfolgt in beruflichen Schulen in Vollzeit- oder Teilzeitform sowie in Ausbildungsbetrieben des dualen Systems.

Das duale System bietet Ausbildung an zwei Lernorten: im Betrieb und in der Berufsschule. Ziel der Ausbildung im dualen System ist es, eine breit angelegte berufliche Grundbildung und die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendigen fachlichen Fertigkeiten und Kenntnisse in einem geordneten Ausbildungsgang zu vermitteln. Der erfolgreiche Abschluss befähigt zur Berufsausübung als qualifizierte Fachkraft in einem von ca. 355 anerkannten Ausbildungsberufen.

2.5Sonderschulwesen

Sonderpädagogische Förderung soll das Recht der behinderten und von Behinderung bedrohten Kinder und Jugendlichen auf eine ihren persönlichen Möglichkeiten entsprechende schulische Bildung und Erziehung verwirklichen.
Lehrpläne, die hinsichtlich der Bildungsziele, Unterrichtsinhalte und Leistungsanforderungen denjenigen der allgemeinen Schulen (Grundschule und Bildungsgänge der Hauptschule, der Realschule und des Gymnasiums) entsprechen, sind Grundlage der Arbeit an allen Sonderschulen. Schulen für Lernbehinderte und Geistigbehinderte arbeiten nach eigenen Richtlinien, die wie alle anderen Lehrpläne durch das Kultusministerium des jeweiligen Landes erlassen werden.

 
 

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