2.1 Ausbildungsvoraussetzungen
r /
r />
Ausbildungsvoraussetzungen sind eine abgeschlossene Realschulausbildung oder eine andere gleichwertige Ausbildung oder eine nach dem Hauptschulabschluss abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer oder das Abitur an einem Gymnasium. Wünschenswert wäre ein Praktikum im sozial-/ pflegerischen Bereich von sechs Monaten.
Es ist die Vollendung des 18. Lebensjahres notwendig.
Die Ausbildung ist für Frauen und Männer gleich. Dennoch liegt der Anteil der weiblichen Auszubildenden bei etwa 90 %.
Der Körper der Ausbildungsbewerber (Seh- und Hörvermögen, körperliche Einsatzfähigkeit, gute Stimme) muss gesund und belastungsfähig sein. Unerlässlich ist flüssiges Reden, gute laut- und schriftliche Beherrschung der deutschen Sprache. Diese Voraussetzungen werden bei einer Aufnahme- und Eignungsprüfung und einer ärztlichen Untersuchung an der Lehranstalt beurteilt. Da die Zahl der Ausbildungsbewerber die Kapazität der Lehranstalt übersteigt, werden meistens nur die Bewerber mit dem Abitur oder dem Realschukabschluss und einer abgeschlossenen Ausbildung um medizinischen oder im sozialen Bereich genommen.
Die hohen theoretischen Ansprüche der Ausbildung und die geforderte Reife der angehenden Therapeuten im Umgang mit den Patienten sind verantwortlich für dieses Auswahlverfahren. Ausgewählt wird man z.B. nach einem persönlichen Gespräch, der schriftlichen oder mündlichen Prüfung, der Bewertung schulischer Leistungen.
Weitere Zugangsvoraussetzungen sind: Nachweis über eine Ausbildung in erster Hilfe ( Voraussetzung für die Zulassung der Prüfung), ein phoniatrisches Gutachten, ein audiologisches Gutachten und das polizeiliche Führungszeugnis.
-10-
2.2 Ausbildungsinhalte
Im einzelnen gliedert sich die Ausbildung wie folgt:
Theorie im medizinisch-sprachpathologischen Bereich:
. Anatomie und Physiologie: Zelle und Gewebe, zentrales Nervensystem, Hörorgan, Sprech- und Stimmorgane, Funktion der Atmungsorgane
. Pathologie: Krankheit und Krankheitsursachen, Reaktionen , Entzündungen, Wunden und Wundheilung
. Logopädie: Erhebung der Vorgeschichte und des Befundes, Therapie nach logopädischen Kriterien, Patienten und Angehörige beraten
. Phoniatrie: Sprachentwicklung, Stimmstörungen, Störungen der Nasalität, Behandlung von Patienten nach Kehlkopfoperationen, soziale Ursachen und Folgen bei Erkrankung des Stimmapparats
. Audiologie einschließlich Pädaudiologie und Hörgeräteakustik: Hörprüfmethoden bei Kindern und Erwachsenen, akustische Grundlagen
. Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde: Erkrankungen des Hörorgans, der Nase, des Rachens, des Kehlkopfes
. Aphasiologie: verschiedene Aphasieformen (Verlust des Sprechvermögens/ Sprachverständnisses), begleitende Hirnleistungsstörungen
. Pädiatrie und Neuropädiatrie
. Neurologie
. Psychiatrie
. Kinder- und Jugendpsychiatrie
. Kieferheilkunde
Theorie im sozial- und sprachwissenschaftlichen Bereich:
. Psychologie
. klinische Psychologie
. Pädagogik
. Sonderpädagogik
. Soziologie
. Linguistik
. Phonetik
. Berufs-und Gesetzkunde
Praktische Ausbildung:
Hospitationen in:
. Logopädie
. Phoniatrie
. Anderen fachbezogenen Bereichen
-11-
Praxis der Logopädie unter Supervision:
. Befunderhebung
. Therapieplanung
. Therapiedurchführung
. Beratungsgespräche
. Behandlungsproben
Interdisziplinäre Praktika:
. Audiologie
. Psychologie einschließlich Selbsterfahrungstechniken
Eigenerfahrung und Schulung der Auszubildenden:
. rhythmisch-musikalische Erziehung
. Stimmbildung
. Sprecherziehung
2.3 Ausbildungseinrichtung
Logopäden werden an wechselnden Lernorten (Schule und Praxisstelle) ausgebildet. Der theoretische und praktische Unterricht wird in Unterrichts- und Seminarräumen, Hörsälen und Praxisräumen abgehalten. Die praktische Ausbildung absolviert man in den Behandlungsräumen der logopädischen Praxen, Krankenhäusern und anderen Einrichtungen, wo Logopäden tätig sind.
Gelernt wird natürlich auch zu Hause. Der umfangreiche Unterrichtsstoff erfordert, nicht nur zur Prüfungsvorbereitung, häusliche Nacharbeit.
Ausbildungsstätten sind:
. Krankenhäuser, Kliniken
. Logopädische Praxen
. Arztpraxen, Kinderarztpraxen, Gemeinschaftspraxen
. Kinderheime
. Sonderkindergärten
. Rehabilitationszentren
. Sonderschulen
. Sanatorien
. Gesundheitsämter
. Berufsfachschule
. Therapeutische Tagesstätten
. Behindertenheime
.Unterrichtsräume
.Praxisräume
-12-
Hier in Deutschland gibt es 57 Lehranstalten für Logopäden, davon sind 16 staatliche und 41 private Einrichtungen.
In Hamburg erfolgt die Ausbildung zur Logopädin an der staatlich anerkannten:
Berufsfachschule für Logopädie
im Werner Otto Institut
der Evangelischen Stiftung Alsterdorf
Bodelschwinghstraße 23
22337 Hamburg
Tel: 040/ 50773151 (Sekretariat)
Fax: 040/ 50773211
Das WERNER OTTO INSTITUT:
Das Sozialpädiatrische Zentrum der Evangelischen Stiftung Alsterdorf begleitet entwicklungsverzögerte und behinderte Kinder und deren Familien aus dem gesamten Norddeutschen Raum- so früh wie möglich und so umfassend wie nötig. Ein Team aus Ärzten, Psychologen und Therapeuten klärt den Grund für die Entwicklungsverzögerung ab und entwickelt ein Therapiekonzept. Die Behandlung können im Institut oder bei einem niedergelassenen Therapeuten erfolgen. Für Kinder, die nicht zu regelmäßigen Terminen in das Sozialpädiatrische Zentrum kommen können; besteht die Möglichkeit der mobilen Frühförderung zu Hause.
Reichen die ambulanten Möglichkeiten für Diagnostik und Therapie nicht aus, kann das Kind- oft gemeinsam mit einem Elternteil- für einen begrenzten Zeitraum auch stationär aufgenommen werden.
-13-
2.4 Ausbildungsaspekte
Körperliche Aspekte in der Ausbildung:
. Körperlich leichte Arbeit
. Überwiegend im Sitzen, auch wechselnd mit Gehen und Stehen
. In geschlossenen, temperierten Räumen
. In einer Praxis
. Selbständige eigenverantwortliche Tätigkeiten
. Vereinzelt Hausbesuche
. In einer medizinischen Einrichtung:
. Mehr Teamarbeit, engere Zusammenarbeit mit anderen Heilberufen
. Fast ständiger Kontakt mit Behinderten und Umgang mit Angehörigen
. Neben der praktischen Ausbildung Vorlesungen und Seminare in Unterrichtsräumen mit vorwiegendem Sitzen
Psychische Aspekte in der Ausbildung
. Untersuchung von Patienten, Stellen von Diagnosen, Erarbeiten von Behandlungskonzepten, Anleiten von und Üben mit Patienten, dabei auch Körperkontakt mit Menschen jedes Alters
. Betreuen von Patienten über einen längeren Zeitraum
. Konfrontation mit den ,, Schicksalsschlägen" anderer Menschen
-14-
2.5 Ausbildung
Die Ausbildung dauert drei Jahre und ist in sechs Semester geteilt. Dabei handelt es sich um eine Vollzeitausbildung (12 Wochen Ferien pro Jahr). Die Ferien richten sich nicht nach den Hamburger Schulferien. Es besteht gegebenenfalls die Möglichkeit, dass eine andere Ausbildung im Umfange ihrer Gleichwertigkeit angerechnet wird, was zur Befreiung von einzelnen Ausbildungsfächern führen kann. Wegen der zeitlichen und inhaltlichen Gliederung besonders der praktischen Ausbildung ist eine Verkürzung der Ausbildungsdauer nicht möglich.
Die Ausbildungsinhalte sind in ihrer Kombination stark auf die Erfordernisse der klinisch-therapeutischen Tätigkeit der Logopädin abgestimmt. So umfasst die Ausbildung 2100 Stunden praktische Ausbildung und 1740 Stunden theoretischen Unterricht. Zielsetzung der praktischen Ausbildung ist es, die Studierenden unter Superversion in die Arbeit mit kommunikationsgestörten Patienten einzuüben. Die praktische Ausbildung beinhaltet u.a. Praktika in der Stimm- und Sprecherziehung sowie der musikalischen Erziehung, außerdem Hospitationen in verschiedenen Fachbereichen, z.B. der Phoinatrie und Logopädie, und Praktika in der Psychologie.
Die Berufsfachschule für Logopädie, Hamburg ist eine staatlich anerkannte Privatschule. Die Ausbildungskosten betragen monatlich 350,-DM, das heißt im Jahr um die 4200,-DM, in Euro monatlich 180,-Є, im Jahr 2200,-Є.
Im Preis enthalten sind die Kosten für Lehrmittel, Fotokopien etc.
Der Ausbildungsbeginn ist jedes Jahr Mitte Oktober. Bewerbungen müssen in der Zeit vom 01.05. bis spätestens 30.11. des Vorjahres bei der Berufsfachschule eingereicht werden. Pro Lehrgang werden zur Zeit 20 Schüler angenommen. Wartelisten werden nicht geführt. Bewerbungsbestätigungen werden nicht verschickt, ebenso keine telefonischen Rückfragen. Rückmeldung über die Entscheidung erfolgen Ende Januar.
Die Bewerbung muss folgende Unterlagen enthalten:
Ausgefüllter Bewerbungsbogen (anfordern, ist gegen Einsendung eines frankierten (0.56,-Є) Umschlag erhältlich)
Geburtsurkunde als Fotokopie
Selbstverfasster, handschriftlicher Lebenslauf (tabellarisch) sowie ausführliche Angaben zur Entscheidung eine Ausbildung in dem Beruf zu machen
Kopien von Zeugnissen (Schulabschluss, Berufstätigkeit, Praktika)
Ein Paßfoto, das nicht älter als drei Monate ist
Unvollständige Bewerbungen werden nicht berücksichtigt
Die eingereichten Unterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist.
Für die Bewerbungsunterlagen keine Mappe verwenden.
-15-
2.6 Kosten
Für eine Auszubildende Logopädin gibt es folgende Kosten:
. Schulgeld ( nur an privaten Ausbildungsstätten). Sie sind meistens monatlich zu bezahlen.
. Kosten für die Lehr- und Lernmittel
. Nebenkosten
. Anmeldegebühr
. Kosten für die Eignungsprüfung
. Prüfungsgebühr
Die Höhe der Kosten ist von Schule zu Schule unterschiedlich und muss erfragt werden. Dennoch kommen auch noch Kosten für die Fahrt zur Berufsfachschule, für Arbeitskleidung oder eine auswärtige Unterbringung zu.
2.7 Prüfung
Am Ende der Ausbildung wird vor einem Prüfungsausschuß eine staatliche Prüfung abgelegt. Die Prüfung umfasst einen schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil. Zusätzlich finden an manchen Lehranstalten nach dem 2. oder 3. Semester eine theoretische und praktische Vorprüfung statt. An einigen Schulen ist für die Zulassung zum Abschlussexamen die Vorlage einer schriftlichen Hausarbeit erforderlich.
Mit der erfolgreich bestandenen Prüfung erwirbt man die Berechtigung,
die gesetzlich geschützte Berufbezeichnung
|