Tiefgreifende Reformen konnten von Maria Theresia erst nach dem Ende des Österreichischen Erbfolgekrieges (1748) in Angriff genommen werden.
Aber auch davor versuchte sie sich an einer Umstrukturierung der Behörden und einer Trennung von Verwaltung und Justiz. Das neugegründete Haus-, Hof- und Staatsarchiv sollte den Überblick über die staats- und verwaltungsrechtlich relevanten Urkunden gewährleisten.
Wie Maria Theresia einen Verwaltungsapparat schuf, der im wesentlichen bis 1848 bestehen blieb Die gegen den Widerstand des Adels, der schärfere Kontrolle fürchtete, erfolgte Schaffung einer Zentralbe¬hörde, der die politische und Finanzverwaltung unterstellt war, geht auf den aus Schlesien stammenden Grafen Friedrich von Haugwitz zurück, der von preußischen Reformmaßnahmen in Schlesien inspiriert worden war. An dem so geschaffenen Apparat, der im wesentlichen bis 1848 bestehen blieb, nahm Staatskanzler Kaunitz nur oberflächliche Veränderungen vor.
Daß die Kirche staatlicher Kontrolle unterworfen werden sollte Kaunitz war die treibende Kraft hinter einer Reihe von Maßnahmen, die darauf abzielten, die Kirche der staatlichen Kontrolle zu unterwerfen.
"Charakteristisch sind namentlich Maßnahmen gegen die monastischen Institutionen, wie etwa das Verbot eines Ordenseintrittes vor dem 24. Lebensjahr. [...] Andere Verordnungen galten einer Überprüfung der Verbindungen des österreichischen Klerus mit der Kurie; die Steuerfreiheit der Geistlichkeit wurde beseitigt. Diese Maßnahmen sind um so auffallender, als Maria Theresia persönlich noch ganz einer Kirchenfrömmigkeit älteren Stiles, ohne jede aufklärerische Note, huldigte und [...] gegen Protestanten und Juden recht intolerant sein konnte."
Wie Maria Theresia dem Landmann zu Hilfe kam Die besondere Fürsorge Maria Theresias galt dem Landmann:
"Die Beseitigung der grundherrlichen Steuereinhebung und die Einschränkung der Patrimonialgerichtsbarkeit, [niedere Privat-Gerichtsbarkeit, die dem Grundherren zukam, selbstverständlich auch in Streitfällen zwischen ihm und dem Bauern] dann die konsequente Scheidung von bäuerlichem und herrschaftlichem Besitz durch den theresianischen Kataster [staatliches Grundstücksverzeichnis] von 1751 machten sich für den Bauern doch fühlbar."
Von einer wirklichen Bauernbefreiung oder der Beseitigung der Leibeigenschaft war allerdings keine Rede.
Wie Maria Theresia das Schulwesen reorganisierte ... Auch die 1774 vorgenommene Neuorganisation des Schulwesens zu deren Durchführung Maria Theresia Abt Felbiger von Sagan in Preußisch-Schlesien berufen hatte, sollte nicht überschätzt werden, namentlich nicht die mit dieser Reform verkündete Schulpflicht. Als ob nun die schulpflichtige Jugend samt und sonders dem Übel der Kinderarbeit entzogen gewesen wäre und sich nurmehr dem Erlernen des Lesens, Schreibens und Rechnens gewidmet hätte.
... und die Folter Abschaffte Endlich war die Abschaffung der Folter - nach der Einführung der Schulpflicht das zweite Stichwort, das einem in aller Regel zu den mariatheresianischen Reformen einfällt - der Landesmutter kein allzu dringendes Herzensanliegen, denn sie erfolgte erst 1776. Und zwar erst nach langen Bemühungen des Staatsrates Joseph von Sonnenfels. Daß der Mann getaufter Jude war, wird in Darstellungen österreichischer Geschichte meist diskret verschwiegen. Die Taufe konnte einen Juden unter günstigen Bedingungen von allen Schikanen befreien und ihm eine glänzende Karriere eröffnen. Von Religion war noch die Rede und nicht von "Rasse". Wenn Maria Theresia übrigens bei Audienzen mit Juden sprach, pflegte sie sich hinter einem Paravent zu verbergen.
Daß Joseph II. endlich die Leibeigenschaft abschaffte Joseph II. (1780 - 1790) führte die von Maria Theresia eingeleitete Trennung von Justiz und Verwaltung fort und schränkte die Patrimonialgerichtsbarkeit noch weiter ein. 1781 schaffte er die Leibeigenschaft ab. Selbstverständlich wurde der Bauer damit noch nicht zum freien Eigentümer seines Bodens. Joseph II. traf Verfügungen (Urbarialregulierung von 1789), die auf eine gleichmäßige Besteuerung von Herren- und Bauernland abzielten, aber von seinem Bruder und Nachfolger Leopold II. (1790 - 92) zurückgenommen wurden. Auch zu der von Joseph II. angestrebten Ablösung der bäuerlichen Robotdienste kam es nicht. "[...] es waren mehr bürokratische Bedenken und geringe Einsicht der Regierungsstellen als grundherrliche Widerstände, die diesen Plan vor Ausbruch der Revolution von 1848 nicht mehr Wirklichkeit werden ließen." Es leuchtet ein, daß die Herren im Prinzip nicht viel gegen eine Ablösung der Frondienste einzuwenden hatten, denn diese wurden widerwillig und schlecht versehen.
Wie das Toleranzpatent die Religionsfreiheit herstellte, die Juden von allen möglichen Schikanen befreite, ihnen aber noch keine staatsbürgerlichen Rechte zugestand Mit dem Toleranzpatent gewährte Joseph II. im gleichen Jahr Lutheranern, Calvinisten und Griechisch-Orthodoxen bürgerliche Gleichstellung mit den Katholiken. Die Juden befreite das Toleranzpatent von einer Reihe diskriminierender Verordnungen: Von nun an war es ihnen erlaubt, Hochschulen und Akademien zu besuchen, jeglichen Handel und jedes Handwerk auszuüben, ihren Wohnort innerhalb der Stadt frei zu wählen, öffentliche Lokale zu frequentieren, sowie an Sonn- und Feiertagen auch vor zwölf Uhr das Haus zu verlassen, Bekleidungsvorschriften und Leibmaut (eine Abgabe, die von auswärtigen Juden beim Passieren der Stadttore eingehoben wurde und der Maut für Kleinvieh entsprach) wurden abgeschafft.
Verboten war den Juden die Benützung der hebräischen Schrift und der hebräischen bzw. jiddischen Sprache in Urkunden. (Christliche Drucker stellten jüdische Setzer und Korrektoren ein und taten nun, was ihre jüdischen Kollegen nicht durften. Anton Schmid war in diesem Gewerbe so erfolgreich, daß er dafür sogar in den Adelsstand erhoben wurde.)
Vorgeschrieben war den Juden seit 1787, (deutsche) Familien- und Vornamen zu tragen. Manch einer war seither infolge der Willkür kaiserlicher Beamter durch einen lächerlichen Namen gezeichnet. Oft wurden einfach die Bezeichnungen von Farben oder Gebrauchsgegenständen zur Namensgebung herangezogen.
Das Toleranzpatent betonte, daß die Anzahl der Juden keineswegs vergrößert werden sollte. Verboten blieb die Bildung einer offiziellen Gemeinde in Wien, verboten auch eine Wohnungsnahme in Niederösterreich, "es sey denn, daß sie ... eine Fabrik errichten oder sonst ein nützliches Gewerb einführen" wollten. Mit diesem Angebot - Aufenthaltsgenehmigung für unternehmerische Initiative - stand Joseph ganz in der Tradition der Judenpolitik seiner Vorgänger. Die volle bürgerliche Gleichstellung der Juden ließ in Österreich bis 1867 auf sich warten.
Wie Joseph II. Zahlreiche Klöster aufhob Klöster, die mit keinen Leistungen auf dem Bildungs- oder Krankenpflegesektor aufwarten konnten - mehr als 400 an der Zahl - ließ Joseph II. aufheben.
Daß Joseph II. das Allgemeine Krankenhaus errichten ließ Die Fürsorge für Kranke und Arme sollte nicht allein der Kirche überlassen werden: Unter Joseph II. Wurde vor allem das Allgemeine Krankenhaus errichtet. Dazu kam eine Reihe weiterer Einrichtungen auf dem Gebiet des Gesundheitswesens und der Fürsorge.
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