Es gibt einen Unterschied zwischen dem für die Lautstärke maßgeblichen Schalldruck (\"Schallpegel\" genannt) und der die Tonhöhe bestimmenden Frequenz. Die Frequenz (Anzahl der Schwingungen/sec) wird in Hertz (Hz), der Schallpegel in Dezibel (dB) gemessen. Der Schallpegel wird vom Gehörgang über das Trommelfell bis zu den Gehörknöchelchen je nach Frequenz unterschiedlich stark weitergeleitet, deshalb hängt das Lautstärkeempfinden von der Frequenz des Schalls ab.
Der Mensch hört Töne von etwa 16 Hz bis 16 000 Hz.
Bei 0 dB hören wir nichts; Geräusche bis 30 dB empfinden als ruhig; dauernder Lärm über 85 dB macht schwerhörig.
1 dB Pegeländerung ist gerade noch hörbar. Bei mittleren Frequenzen und Pegeln ergibt ein Pegelunterschied von 10 dB eine Verdoppelung oder Halbierung des Lautstärkeeindrucks.
Nachfolgend eine Beispieltabelle über Hörempfindungen:
Schmerzgrenze 130 dB unerträglich
Rockkonzert, Düsentriebwerk 120 dB unerträglich
Presslufthammer 110 dB unerträglich
Diskothek, Sägewerk 100 dB unerträglich
Fabrikhalle, LKW 90 dB laut
Straßenverkehr, PKW 80 dB laut
Lautes Rufen, Mofa 70 dB laut
Büro 60 dB leise
Unterhaltung 50 dB leise
Flüstern 40 dB leise
Blättergeräusch 30 dB ruhig
Atmen 10 dB ruhig
Hörschwelle 0 dB Stille
Wenn wir großem (Schuss, Knall) oder länger andauerndem (Arbeitsplatz, Disco, Walkman) Lärm ausgesetzt sind kann es zu Hörschäden führen. Das Gehör kann sich nur in Grenzen wieder erholen, oder es kommt zu einem permanenten Dauergeräusch im Ohr (Tinnitus).
Wann müssen wir besonders aufpassen und wann kann es für unsere Ohren gefährlich werden? Hier ein paar Beispiele:
Ein großes Problem sind z.B. Walkmen und Stereoanlagen. Aus einem Walkman knallen ohne Umwege Schallpegel von bis zu 110dB in den Gehörgang. Ein vierstündiger Discobesuch entspricht einer 40-Stunden-Woche Lärmarbeit ohne Schutz. Es gibt auch laute Spielzeuge die für das Gehör sehr schädlich sein können; bei Spielzeugpistolen haben Experten einen Schalldruck von 180dB gemessen, dieser kann das Trommelfell zum Reißen bringen. Das sind oft so schwerwiegende Hörschäden, dass sie nicht geheilt werden können.
40 Schüler nahmen an einem Versuch teil, indem sie sich drei Stunden lang lauter Musik ausgesetzt haben. Es war eine Schülergruppe, der zuvor im ersten Test ein einwandfreies Gehör bestätigt wurde. Nach den drei Stunden in der Disco wurde bei allen Schülern/innen ein vorübergehender Hörverlust von mindestens 15 dB festgestellt, d.h., dass diese Jugendlichen das Knistern von Papier oder das Zirpen einer Grille nicht mehr hören würden.
Bei dieser Aktion wurden 54 Jugendliche getestet. 14 Schüler wiesen bereits bei der Hörprüfung vor dem Discobesuch Hörschäden auf - sie wurden nach dem Discobesuch nicht mehr getestet.
Neuere Untersuchungen zeigen, dass 20 bis 25 % der Jugendlichen an mehr oder weniger ausgeprägten Hörverlusten leiden. Die Ursachen sind meistens eben zu laute Musik bzw. zu hohe Schallpegel in Diskotheken oder Konzerten. So müssen nach Rockkonzerten häufig Jugendliche mit akuten Hörverlusten und oft mit einem begleitenden lästigen Ohrgeräusch ärztlich behandelt werden. In vielen Fällen ist eine Erholung des Hörvermögens nicht mehr möglich.
Die Härchenzellen in der Hörschnecke reagieren sehr sensibel auf Überbelastung und können durch laute Musik (ab 85 bis 90dB) geschädigt werden. Dabei ist die Gefährdung des Gehörs abhängig von der Schallenergie, d.h. von der Stärke und Einwirkungsdauer. D.h. dass ein starker Lärm in kürzester Zeit dieselbe Schädigung auslösen kann, wir ein geringerer Lärm in längerer Dauer.
Hörverlust wird am Anfang gar nicht bemerkt, denn Schwerhörigkeit kommt sehr langsam. Sie ist meist unheilbar. Deshalb sollte man sich keinem Lärm über 100dB aussetzen.
Weil die eingetretenen Hörschäden kaum mehr zu beheben sind, kann die Hilfe nur im Vermeiden von Hörschäden bestehen. Deshalb sollten am besten schon im Kindesalter Vorkehrungen getroffen werden. Laute Spielzeuge sollten Eltern aus dem Kinderzimmer nehmen oder gar nicht erst kaufen; so auch die Spielzeugpistole (wie oben aufgeführt). Ebenso sollten die Eltern vermeiden, dass ihre Kinder die Musik zu laut aufdrehen.
Wissenschaftler fordern deshalb von den Herstellern eine Lautstärkenbegrenzung in den Musikanlagen, vor allem in den Geräten für Kinder soll eine Sperre eingebaut werden. Ebenso wird von manchen eine gesetzlich durchzusetzende Lautstärkenbegrenzung in Discos gefordert.
Die Schweizerische Unfallversicherungs-Anstalt führte eine Untersuchung an Schülern durch. Dabei hatten bereits 25% Hörstörungen. Von diesen verwendeten nur ca. 33% einen Gehörschutz; die restlichen 2/3 setzten bei Lärmbelastung ihr Hörvermögen weiterhin aufs Spiel. Ein Gehörschutz würde den Schallpegel um 20 bis 50dB reduzieren, so dass auch bei lauter Musik eine Hörstörung nahezu ausgeschlossen ist. In der Schweiz ist wohl am 1.4.1996 eine Verordnung zur Einschränkung der Lautstärke in Diskotheken und Konzerten in Kraft getreten.
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