Für Betreuer und Bezugspersonen (Eltern) ist offene Kommunikation über Sexualität mit all ihren Erscheinungsformen ein Problem.
Die eigene Meinung, Scham... trägt dazu bei wie ich mich im Umgang mit Sexualität verhalte. Die eigene Person (Betreuer) muß Stellung beziehen und für sich selbst ausmachen, wie oder wo stehe ich zu dem Thema Sexualität.
Hier stellt sich die Frage, hat der Betreuer das Recht alle Wünsche und Vorstellungen des beh.Menschen zu erfahren und er (Betreuer) bleibt im Dunkeln. Der beh. Mensch wird für uns zu einem gläsernen Menschen, wir wissen alles über ihn, seine Fähigkeiten und Schwächen sind uns bekannt.
Doch das müssen sie ja auch, um überhaupt irgendwelche Hebel ansetzen zu
können.
Zu Fragen, soweit sie sich nicht auf den eigenen Intimbereich beziehen, sollte offen Stellung bezogen werden. Auch muß eine offene Sexualaufklärung betrieben werden, da der beh. Mensch von zu hause oft wenig oder falsche Informationen mitbekam und somit verzerrte Vorstellungen von Sexualität hat.
Bezugspersonen(Betreuer) stehen behinderten Menschen tagtäglich am Nächsten. Ihr Kontakt beschränkt sich nicht nur auf Kommunikation. Viele Behinderte Menschen brauchen Hilfe bei der Verrichtung des Alltags, waschen, duschen, Toilette, anziehen. Betreuer sind meist die einzigen (körperlichen) Kontaktmöglichkeiten. Wünsche entstehen
In Extremfällen kann der Betreuer mißbraucht werden, indem der beh. Mensch die Pflege sexualisiert.
Für viele behinderte Menschen sind Bezugspersonen und Betreuer die einzige Kontaktstelle zur Außenwelt, wenn die gesammte Kommunikation durch die Behinderung erschwert wird und erst Zeit bedarf um mit fremden Menschen kommunizieren zu können.
Hier müssen Betreuer motivierend und unterstützend wirken, daß auch einmal z.B ein Ausflug eines einzelnen Bewohners ermöglicht wird, denn in der großen Gruppe ist es schwierig Kontakte zu knüpfen.
Mitbewohner können Partner fürs Leben werden, sei es innerhalb oder selbständig außerhalb der WG. Für beide wäre es unmöglich alleine zu leben.
Durch Unterstützung des Partners wird der Alltag außerhalb der Wohngruppe selbständig gemeistert.
Wie auch bei nichtbehinderten Menschen kommt Mißbrauch vor.
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