Voraussetzung ist in vitro Fertilisation. Findet statt, vor Einsetzten der befruchteten Eizelle in Mutterleib( es besteht noch keine Schwangerschaft). Im 8-Zellstadium wird Embryo Zelle entnommen und untersucht.
In Deutschland gesetzlich verboten.
Gründe dieselben wie bei PD.
Ziel: Diagnostik bereits am Embryo im Reagenzglas.
Es werden nur gesunde Embryonen transplantiert.
Problem: "Selektion"- Schwangerschaft auf Probe
Wenn Erbkrankheit, dann erfolgt gar keine Transplantation keine
Abtreibung mehr nötig, "Tötung" der Embryonen mit Erbkrankheiten
( Frage: Wann beginnt menschliches Leben?, ist behindertes Leben
lebenswert?)
Rechtlich:
. 1.1GG
. 1.1.91, EschG: absoluter Schutz des Embryo ab Kernverschmelzung
. 28.5.93,Urteil des 2. Senats des BundesVerfger.: Leben des Ungeborenen hat Vorrang vor der Selbstbestimmung
Vorteile:
. psychische Belastung für Mutter geringer, da keine Schwangerschaft und so noch keine Bindung zu Kind
. Vermutung: leiden des Kindes geringer , da Embryo noch nichts spürt ( keine Nervenzellen) , Fötus von 28 Wochen bei Abtreibung schon.
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