Bei Beantwortung dieser Frage müssen sowohl Höhe und Umgebung als auch Bauart, Nutzung und Inhalt eines Gebäudes betrachtet werden.
Unabhängig von behördlichen Auflagen sollen Gebäude auf jeden Fall eine Blitzschutzanlage erhalten, wenn sie ihre Umgebung deutlich überragen und
eine \"weiche\" Dacheindeckung aus beispielsweise Holz, Reet, Stroh vorliegt oder normal- beziehungsweise leichtentflammbare Stoffe, z.B. als Dämmmaterial im Dachbereich, eingebaut sind, explosionsgefährliche Feststoffe, Flüssigkeiten oder Gase gelagert werden
einmalige, nicht wiederbeschaffbare Werte, wie in Museen, Kirchen oder Forschungs- und Entwicklungsabteilungen, vorhanden sind.
Der Technische Überwachungsverein (TÜV) Rheinland in Köln hat eine Checkliste erarbeitet, wonach der Einbau einer Blitzschutzanlage als notwendig, empfehlenswert oder unnötig bewertet werden kann.
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