Kernkraftwerke besitzen eine Reihe von Barrieren, die zwei Funktionen erfüllen. Sie schirmen die Direktstrahlung ab und sie verhindern das Austreten radioaktiver Stoffe. Alpha- und Betastrahlen werden durch das Kühlwasser abgeschirmt. Das Reaktordruckgefäß verringert die Gammastrahlung auf den 100 000sten Teil der Strahlung im Reaktorkern. Eine fast vollständige Abschirmung der verbleibenden Gammastrahlung und der Neutronenstrahlung geschieht durch einen 2 m dicken Schild aus Stahlbeton, der das Reaktordruckgefäß umgibt. Sicherheitsbehälter und Reaktorgebäude bilden weitere Barrieren, so daß außerhalb des Reaktors kaum direkte Strahlung aus dem Reaktor austritt.
Das Reaktorgebäude erfüllt auch gleichzeitig den Schutz von äußeren Einwirkungen wie Flugzeugabsturz, Erdbeben oder Explosionsdruckwellen.
Einige der Barrieren zur Strahlenabschirmung sind gleichzeitig Sicherheitsbarrieren gegen das Austreten radioaktiver Stoffe. Es sind im einzelnen :
. das Kristallgitter des Brennstoffes selbst,
. die Brennstabhülle,
. das Reaktordruckgefäß mit dem angeschlossenen Rohrsystem des Primärkühlkreises,
. der Sicherheitsbehälter mit Dichthaut,
. Rückhalteeinrichtungen für flüssige und gasförmige radioaktive Stoffe.
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