Glühbirne, Metallfadenlampe /
eine Lichtquelle mit einem durch elektrischen Strom zur Weißglut erhitzten Glühfaden. Eine Glühlampe besteht aus einem luftleeren oder mit neutralem Gas (Argon, Argon-Stickstoff-Gemisch, Krypton oder Xenon) gefüllten Glaskolben. Der Glühfaden ist meist aus Wolfram, seltener aus Osmium, Tantal oder Graphit (Kohlefadenlampe). Metallglühfäden sind im Allgemeinen gewendelt (Einfach- oder Doppelwendel). Allgebrauchslampen, meist mit Schraubfassungen (Edisongewinde) ausgerüstet, werden für Leistungsaufnahmen von 15-2000 Watt hergestellt. Sie erreichen eine durchschnittliche Lebensdauer von 1000 Stunden. Speziallampen, z. B. für Projektoren, haben meist eine niedrigere Lebensdauer. Von Projektorlampen wird außerdem eine möglichst gleichmäßige Spektralverteilung des Lichts verlangt; bei gewöhnlichen Glühlampen überwiegt der Gelb-Rot-Anteil. Zweifaden- oder Biluxlampen für Kraftfahrzeuge haben zwei Glühfäden: einen für Fernlicht, der im Brennpunkt des Scheinwerfers liegt, und einen für Abblendlicht, der davor angeordnet ist (mit Reflektor).
Geschichte
Die Entwicklung der Glühlampe setzte 1879 mit der Kohlefadenlampe von T. A. Edison ein. In Patentprozessen stellte sich aber heraus, dass H. Goebel schon 25 Jahre früher solche Lampen gebaut hatte. 1889 schlug der Chemiker C. Auer von Welsbach Glühlampen mit Metallfäden vor, die er dadurch gewann, dass er eine Paste mit Osmium durch feine Düsen drückte und diesen Faden dann trocknete und bei Luftabschluss glühte. Ein gezogener Draht, und zwar aus Tantal, wurde zum ersten Mal 1903 benutzt. Etwa von 1910 an setzte sich das Wolfram durch, nachdem es gelungen war, Verarbeitungsverfahren für dieses Metall zu entwickeln. Bis zu diesem Zeitpunkt waren die Glaskolben luftleer; um 1910 schlug der Amerikaner J. Langmuir vor, die Kolben mit einem neutralen Gas zu füllen und den Draht zu wendeln.
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