Unter Farbtemperatur versteht man ein Licht, wie es von einem "ideal schwarzen" Körper bei Erhitzen auf diese Temperatur ausgestrahlt werden würde. Ein so genannter schwarzer bzw. planckscher Strahler ist ein innen geschwärzter Hohlkörper mit einer kleinen Öffnung. Wenn man den Körper erhitzt tritt aus der Öffnung Strahlung aus, dessen Licht man der Temperatur des Strahlers zuordnet.
Verständlicher Weise ändert sich die Farbe des ausgestrahlten "Lichts" mit der Temperatur des Körpers. So werden z.B. Farben wie dunkelrot, die vom Menschen subjektiv als warme Farben empfunden werden, einer niedrigen Temperatur zugeordnet; Farben (blau) jedoch, die vom Mensch subjektiv als "kalt" empfunden werden ordnet man allerdings einer hohen Farbtemperatur zu.
Diese wird in Grad Kelvin gemessen, weshalb die Skala auch den Ursprung beim absoluten Nullpunkt von 0 Grad Kelvin (-273 °C) hat.
Besondere Bedeutung erlangte die Angabe der Farbtemperatur im Bereich der Farbfotographie.
Auch anderen Strahler wie z.B. Gasentladungslampen, wie Neonröhren können Farbtemperaturen zugewiesen werden, die aber keineswegs der eigentlichen Temperatur des Leuchtkörpers entsprechen müssen.
Weiters macht die Angabe der Farbtemperatur auch keine Aussage über die Strahlungsverteilung, sondern lediglich über die Farbgleichheit des betrachteten und des Planck\'schen Strahlers.
An einem grauverhangenen Tag entspricht das Licht in etwa einer Farbtemperatur von 6000 K. Das Licht eines strahlend blauen Himmels kann jedoch Werte bis zu 16000 K erreichen.
Da sich das Tageslicht von Sekunde zu Sekunde ändert, wurde es international gemittelt und man spricht von der Normlichtart D65 (D: Daylight; Oberflächentemperatur der Sonne: T = 6504 K).
Der "Normlichtart A", einem definiertem Kunstlicht, ordnet man die Temperatur T = 2856° K zu. Diese Lichtart empfiehlt sich daher für Objekte unter künstlicher Glühlampenbeleuchtung.
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