4.1) Rechnerische Grundlagen/
Die Fallhöhe im Krafthaus beträgt Hk=z(t)-h(t) wobei z die Höhe des Meerwasserspiegels und z die im Becken.
Für die Entleerung von Becken zum Meer arbeitenden Turbinen:
VB= bzw ein Volumsgesammtabfluss von QB=nq=-S(z)dz/dt
Gesamtleistung: Ng=nN(q,Hk); Volumabschluss: V= nqtT+Vw
4.2) Einbeckenanlage
In der Sperre die das Becken vom Meer trennt, sind die Wehr und Turbinenanlagen.
Das Wasser fließt bei der in einer Richtung arbeitenden Turbine nur in eine Richtung. In der anderen Richtung fließt das Wasser nur wenn die Schleusen öffnen. Das passiert wenn die Flut bis auf den Beckenwasserspiegel gestiegen ist. Die doppelt wirkende Einbeckenanlage unterscheidet sich lediglich durch Turbinen die in 2 Richtungen arbeiten können.
4.3) Zweibeckenanlage
Bei Zweibecken anlagen mit einem gemainsamen Krafthaus, wird der Wasserspiegelunterscheid zwischen Hoch und Tiefbecken genutzt.
Bei der Zweibeckenanlagen mit getrennt arbeitenden Becken, ergänzen sich die Becken bei Ebbe und Flut und haben somit keine Betriebspausen.
4.4) Dreibeckenanlagen
In Dreibeckenanlagen mit Zwischenkammer ist eine Zwischenkammer zwischen den drei Becken und dem Meer angeordnet, wobei das Krafthaus die meeresseitige Zwischenkammerwand ersetzt.
Die Becken können zeitweise mit dem Meer verbunden werden. Da die drei Becken abwechselnd das Krafthaus versorgen und vom Meer neues Betriebswasser erhalten müssen, sieht ein Vorschlag einen 6 Phasenbetrieb vor, welcher an das Steuerschema der Schleuse hohe Anforderungen stellt.
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