Swing war für die NS-Ideologen \'jüdisch entartet und aus dem Urwald entsprungenes Niggergedudel\' und wurde deshalb verboten. In den meisten Cafés und Tanzlokalen waren deshalb überall von der Reichsmusikkammer gut sichtbare Schilder angebracht worden, mit der Aufschrift \'Swing tanzen verboten!!!!!!\'.
Doch die Nazis beliessen es nicht dabei. Hauptsächlich Musik von Schwarzen, also Swing, wurde verboten, das heisst, man durfte die Songs gewisser Interpreten nicht mehr am Radio spielen und ihre die Platten wurden aus den Regalen der Musikgeschäfte entfernt.
Insgesamt verfertigten die Nazis vier Listen mit unerwünschter Musik, die allerdings nicht nur Namen von Swing-Musikern, sondern vor allem auch von anderen Ausländern enthielten.
Wenn die Lieder eine der folgenden Kategorien zuzuordnen waren, wurden sie auf diese Liste gesetzt.
- Amerikanische Hotmusik in übertriebener Form
- Swing-Musik
- Entartete Musik
- Die Form der Wiedergabe/Darbietung/Bearbeitung widerspricht dem Empfinden des deutschen Volkes
- Übertriebene Hotmusik, die dem Empfinden des deutschen Volkes
widerspricht.
- Die Aufnahme entspricht wegen ihrer übertriebenen Jazzinstrumentierung nicht
dem Empfinden des deutschen Volkes
In der Folgezeit wurden über 300 Mitglieder der Swing-Jugend verhaftet. Sie kamen als \'Schutzhäftlinge\' ins Hamburger Gestapo-Gefängnis und ins KZ Fuhlsbüttel. Die Verachtung der Nazis gegenüber der Swing-Jugend zeigte sich darin, dass sie dort zu besonders schweren Arbeiten herangezogen wurden.
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