Historisches
vor etwa fünfzehn Jahren wurde das Prinzip des indirekten Softwarevertriebs mit vorheriger Prüfphase entwickelt
die Programme werden mit freigegebener Kopiererlaubnis nach dem Schneeballprinzip verteilt
Anfänge bei den Hobbyprogrammierern
immer mehr größere Softwarefirmen entdeckten diesen günstigen Vertriebsweg
nach Prognosen soll dies die wichtigste Methode der Zukunft sein, Software zu vertreiben
Begriffsklärung und Copyright
der Urheber bzw. Copyrightinhaber von Software nimmt seine Rechte voll und ganz wahr
den Nutzern werden folgende Rechte eingeräumt:
. die Software darf eine gewisse Zeit probehalber benutzt werden, ohne Lizenzgebühren dafür zahlen zu müssen
. die Software darf im Rahmen der Lizenz benutzt werden, wenn sie Lizenzgebühren bezahlt haben
weitergehende Rechte werden nur durch den Programmautor eingeräumt, so z.B.:
. das Recht die Software kopieren und unentgeltlich weitergeben zu dürfen
. das Recht die Software zu Lehr- und Bildungszwecken unentgeltlich zu nutzen
. das Recht Lizenzgebühren nach Lust und Laune zu sorgen
die Vorstellungen über den Begriff Shareware sind jedoch sehr vielfältig, so daß die unbedingt die Nutzungs- und Lizenzbedingungen der Sharewareautoren zu beachten sind
Shareware ist rechtlich eine kommerzielle Software, die als fertiges Programm vertrieben wird
Shareware ist als Standardsoftware zu betrachten; ein Unterschied besteht lediglich im Vertriebskonzept
der Nutzer ist bereits in der Probezeit an den Lizenzvertrag gebunden, insofern dieser zulässig und zumutbar ist
Haftungsrecht
der Shareware-Anbieter haftet für sein Programm entsprechend der Grundsätzen für den Softwarekauf
auf Shareware ist das Produkthaftungsgesetz voll und ganz anwendbar
ein Haftungsausschluß ist in keiner Weise zulässig, etwaige Ausschlußklauseln sind ungültig
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