Bezüglich der Nutzung des Internets im Unterrichts sind einige rechtliche Fragen zu klären. Neben der zur Zeit öffentlich diskutierten Problematik illegaler Angebote, wie z.B. Pornographie und politische Hetze, stellt sich für die schulische Nutzung vor allem die prinzipiell mit Internet-Angeboten verbundene Frage nach dem Copyrightschutz.
Hier ist zu unterscheiden, ob das Angebot selbst durch Urheberrechte gegen Reproduktion, d.h. auch Vervielfältigung im Rahmen des Unterrichtseinsatzes, oder in den Internet-Dokumenten verwendete Materialien wie Bilder oder andere eingebundene Dokumente, durch Copyright geschützt sind. Letztere Möglichkeit bringt die Problematik mit sich, daß für die rechtliche Situation einer Quelle keine Garantie bestehen muß, da die Angebote des Internet zum Großteil durch Privatpersonen eigenverantwortlich bereitgestellt werden und keinem direkten Einfluß von Kontrollorganen, wie es z.B. bei den Medien der Fall ist, unterliegen. Dies bedeutet, daß bereits im Internet-Dokument durch den Autor tolerierte Verstöße gegen Urheberrechte, wie z.B. Zitieren ohne Quellenangabe oder Verwendung von urheberrechtlich geschützten Photographien, vorliegen können. Gerade die Verwendung solcher Dokumente im Unterricht erweist sich als äußerst kritisch, da hier (wenn auch unwissentlich) die Rechte Dritter verletzt werden können.
Erschwerend kommt hinzu, daß ausländische Dienstanbieter legal Informationen im Internet anbieten können, die in Deutschland jedoch aufgrund unterschiedlicher Rechtslage verboten sind.
Nach Klärung dieser rechtlichen Thematik bestehen weitere Einschränkungen durch die Schulverordnungen selbst, die sich jedoch vor allem auf Dokumente wie Videofilme oder Zeitungsausschnitte beziehen. Der Einsatz des Internet, speziell des World-Wide-Web, ist in diesem Zusammenhang noch nicht erfaßt, die Rechtslage ist folglich noch ungeklärt.
Da es bei einem Internet-Dokument nicht immer möglich ist, die urheberrechtliche Situation genau festzustellen, ist bis zur eindeutigen juristischen Klärung dieser Thematik die Schulung der Nutzer zu eigenverantwortlicher, kritischer Einschätzung der einzig mögliche Weg, die Einführung des Internet an Schulen weiterhin zu forcieren, und gleichzeitig rechtliche Schwierigkeiten durch die Nutzung zu vermeiden.
Da der Einsatz des Internet im Unterricht bereits heute von staatlicher Seite, durch Initiativen wie "Schulen ans Netz", gefördert wird, ist eine Rechtssicherheit schaffende, gesetzliche Regelung, im Sinne einer eigenverantwortlichen Nutzung, für schulbezogene Recherchen abzusehen.
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