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geschichte artikel (Interpretation und charakterisierung)

Zuchtstute oder arbeitspferd?



Im Nationalsozialismus spielt der Mann die Hauptrolle in der Politik, der Arbeitswelt und im Militär.
Die Frau hingegen soll ihren Gatten im Kreis der Familie Geborgenheit schenken.

Hitler, 1932: "Der Mann ist Organisator des Lebens, die Frau seine Hilfe und sein Ausführungsorgan."

Den berufstätigen und allein stehenden Frauen wurde das Leben durch schlechte Bezahlungen und hohe Steuern zusehends erschwert.
Hitler wollte die Frau zu ihrer ursprünglichen Aufgaben, der Mutterschaft, zurückführen.

Hitler: "Die Frau hat die Aufgabe schön zu sein und Kinder zur Welt zu bringen."

Jedoch im Krieg mussten viele Frauen die Aufgaben und Berufe der Männer übernehmen. Dies stärkte ihr Selbstbewusstsein und führte zu vielen Frauenbewegungen.
[Philosoph: Hegel (18./19. Jhdt)  These/Antithese]


1.1 Guten Blutes

Im Nationalsozialismus wurde die nordisch - arische Auslese gefördert, was zum brutalsten Rassenwahn unserer Geschichte führte
(d.h. Deutsche durften nur Deutsche oder nordisch Abstammende ehelichen - vorehelicher Geschlechtsverkehr war der Frau (!) verboten)

Jedoch wurde es auch Deutschen, die nach dem Ehegesundheitsgesetzes erbkrank waren, verboten zu heiraten oder Kinder zu zeugen.

Nach dem Ehegesundheitsgesetz (1935):
Eine Ehe darf nicht geschlossen werden, wenn einer der Verlobten an einer vererbbaren Krankheit (zum Beispiel angeborener Schwachsinn, erbliche Blindheit, schwere erbliche körperliche Missbildungen,.) leidet.


Vor einer Heirat musste ein Ehetauglichkeitszeugnis ausgestellt werden.
Es kam zu Zwangsterilisationen, die ohne die Einwilligungen der/ des Betroffenen durchgeführt werden konnten.

Im "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" steht, dass jeder/ jede auch gegen seinen Willen sterilisiert werden konnte, wenn er/ sie erbkrank war.
Bis Kriegsende wurden rund eine halbe Million Männer und Frauen zwangssterilisiert.
Die ärztliche Schweigepflicht galt in Bezug auf Sterilisation nicht.
Viele Frauen wollten mit Hilfe sog. "Trotzschwangerschaften" der Sterilisation entgehen, was dazu führte, dass 1935 ein neues Gesetz in Kraft trat, das Schwangerschaftsabbrüche bis zum 6. Monat legalisierte
(lebensgefährlich für Mutter; BIO - 3. Monat alle grundlegenden Organe bereits vorhanden)

Deutsche, die nicht erbkrank waren, hatten die "Zehn Gebote der Gattenwahl" zu beachten (zum Beispiel: 1. Gedenke, dass du ein Deutscher bist
2. Du sollst, wenn du erbgesund bist, nicht ehelos bleiben
3. Halte deinen Körper rein
5. Wähle als Deutscher nur einen Gatten gleiches oder nordischen Blutes
10. Du sollst dir möglichst viele Kinder wünschen)

Die Rassenpolitik Deutschlands enthielt das gesamte Spektrum zwischen Zuckerbrot und Peitsche.


1.2 Die Geburtenschlacht

In der NS- Zeit erfolgte eine sozialpolitische Aufwertung und ideologische Verherrlichung

der Mutterschaft.

Hitler: "Jedes Kind, das eine Mutter zur Welt bringt, ist eine Schlacht, die sie besteht für Sein oder Nichtsein ihres Volkes."


Dies bezeichnet man als Mutterkult.

Flammende Verantwortungsappelle und verschärfte Strafandrohungen für Schwangerschaftsabbrüche, die bei Deutschen als Volksverrat bezeichnet wurden, hebten die Geburtenrate drastisch.

Nachwuchsverweigerung, Unfruchtbarkeit und der voreheliche Geschlechtsverkehr der Frau - nicht aber des Mannes - waren im 2. WK akzeptierte Scheidungsgründe.

1942 wurde zur weiteren Geburtensteigerung das Mutterschutzgesetz erlassen, das für alle weiblichen Gefolgschaftsmitglieder galt.
Dieses besagte, dass werdende Mütter nicht beschäftigt werden durften, wenn dies Mutter oder Kind gefährdete.
6 Wochen vor der Niederkunft musste jede Frau von jeglicher Arbeit befreit werden.

Nach der Geburt durften die Arbeitsnehmerinnen 6 Wochen (Für stillende Mütter 8 Wochen) zu Hause bleiben.
Auch durften Frauen aufgrund einer Schwangerschaft nicht gegen ihren Willen entlassen werden.

1936 führte Hitler das Kindergeld ein, das uns bis heute erhalten blieb.

1938 stiftete er das Ehrenkreuz der deutschen Mutter, das ab sofort jeden Muttertag verliehen wurde.
Die Trägerinnen des Mutterkreuzes genossen viele zusätzliche Vorzüge. Diese Auszeichnung wurde in 3 verschiedenen Abstufungen verliehen:


BRONZE - 4 Kinder

SILBER - 6 Kinder
GOLD - 8 Kinder



1933 wurde das Ehestandsdarlehen eingeführt.



Aus dem Ehestandsdarlehne:
Das Reich fördert Eheschließungen durch Ehestandsdarlehen. Reichsangehörige, die die Ehe miteinander eingehen, kann ein Ehestandsdarlehen im Betrag von bis zu 1000 RM gewährt werden.


Voraussetzung war zum Beispiel, dass die künftige Ehefrau sich verpflichtete, ihre Tätigkeiten als Arbeitsnehmerin so lange nicht nachzukommen, als dass das Ehestandsdarlehen nicht restlos getilgt war.

Bei jedem Kind, wurde die Rückzahlung um 25% verringert. Mit 4 Kindern war das Darlehen "abgekindert", es war also keine Rückzahlung mehr nötig.

Das Mindestalter bei Eheschließungen betrug für den Mann 21, für die Frau hingegen nur 16 Jahre, mit der Begründung, dass der Mann erst in diesem Alter die nötige geistige und sittliche Reife zur Familiengründung erlangt.
Zusätzlich war die Berufsausbildung abgeschlossen und die Wehrpflicht geleistet.
Der Frau aber sollte das jugendliche Alter kein Hindernis sein, da dadurch die Jahre der Gebärfähigkeit verlängert wurden.

Bevor die Frau heiratete, hatte sie einen Mütterschulungskurs zu besuchen.


1.3 Frauen in der Politik


Aus einer Rede Joseph Goebbels:
"Es wird Ihnen nicht unbekannt sein, dass die nationalsozialistische Bewegung die Frau aus der Tagespolitik fernhält. Sie ist deshalb bitter befehdet worden, aber zu Unrecht. Nicht weil wir die Frau nicht achten, sondern weil wir sie zu hoch achten, haben wir sie aus dem politischen Ränkespiel ferngehalten. Aber es darf dabei nicht ungesagt bleiben, dass Dinge, die dem Mann gehören, dem Mann auch verbleiben müssen. Den ersten, besten und ihr gemäßesten Platz hat die Frau in der Familie und die wunderbarste Aufgabe, die sie erfüllen kann, ist die, ihrem Land und Volk Kinder zu schenken."





Aus einem Monolog Hitlers:
"Ein Frauenzimmer, das sich in politische Sachen einmischt, ist mir ein Gräuel. 99% aller Beratungsgegenstände sind Männerdinge, die sie nicht beurteilen können."


Hitler lehnte auch die Angleichung der Frauenlöhne mit der Begründung ab, dass grundsätzlich nur der Mann verdient.


Gertrude Scholtz-Klink, die Reichsfrauenführerin, drückte die Stellung der Frau so aus:
"Die deutsche Frau soll so sein, dass sie alles, was von ihr gefordert wird, gern tut."


1.4 Im Krieg

Während dem Krieg wurde der Vorsatz Hitlers, die Frauen zu ihrem "ureigenen Beruf der Mutterschaft" zurückzuführen gänzlich über den Haufen geworfen.

Da die Männer an der Front zu kämpfen hatten, mussten die Frauen ihre Gatten in der Landwirtschaft und im Berufsleben ersetzen.
Sie arbeiteten sowohl in Rüstungsbetrieben, als auch auf den Feldern und als Schaffnerinnen, Briefträgerinnen etc.


Anweisungen an BDM:
"Zwischen Jungen und Mädel gibt es hier keinen Unterschied mehr."


Hitler machte vor allem die Geburtenentwicklung nach dem "Endsieg" Sorgen:
"Nach diesem Krieg werden wir 3 - 4 Millionen männerlose Frauen haben. Der sich hiermit ergebende Geburtenausfall wäre für unser Volk gar nicht zu ertragen."


Daraufhin wurden die Vielweiberei und die Ehe zu dritt erlaubt.
Auch Ferntrauungen waren gestattet.

1939 stellte Himmler den sog. Zeugungsbefehl aus:
"Vor dem Einrücken soll auch jeder unverheiratete Mann eine Frau schwängern."

 
 

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