Erschießen: Hinrichtungen durch Erschießen werden entweder durch einen Einzelschützen oder durch ein Exekutionskommando ausgeführt. Das Hinrichtungsopfer stirbt durch Verletzungen lebenswichtiger Organe wie beispielsweise des Herzen, durch Schädigung des zentralen Nervensystems oder durch Verbluten.
Der elektrische Stuhl: Nachdem das Opfer auf einem eigens dafür gebauten Stuhl festgeschnallt ist, befestigen die Vollstrecker angefeuchtete Kupferelektronen an Kopf und Bein des Häftlings, und zwar an solchen Stellen, die vorher glattrasiert wurden, um einen wirkungsvollen Kontakt zwischen den Elektroden und der Haut sicherzustellen. Dann werden für kurze Zeit starke Stromstöße ausgelöst. Der Tod tritt durch Herzstillstand und Lähmung der Atemwege ein.
Die Gaskammer: Bei dieser Methode wird das Opfer in einer luftdichten Kammer auf einen Stuhl geschnallt. Dann wird Zyanid-Gas in die Kammer geleitet, das den Gefangenen tötet, sobald er es einatmet. Der Tod tritt durch Ersticken ein.
Die tödliche Injektion: Bei der Hinrichtung durch die Giftspritze wird dem Opfer eine Überdosis eines schnell wirkenden Betäubungsmittel, kombiniert mit einem chemischen Lähmungsmittel injiziert.
Enthauptung: Bei dieser Methode wird der Kopf mit einem Schwert vom Körper abgetrennt. Die Enthauptung gibt es aber nur noch in Katar, Saudi-Arabien und in der Arabischen Republik Jemen.
Steinigen: Beim Vollzug der Todesstrafe durch Steinigung wird das Opfer normalerweise vorher bis zum Hals in die Erde eingegraben oder auf eine andere Weise festgehalten. Der Tod tritt durch Ersticken oder durch Verletzungen am Kopf ein.
|