Ein wichtiger Faktor bei der Entstehung der Städte war der Zusammenschluß der Stadtbewohner zu einem rechtsfähigen Organ. Kaufleute, Handwerker und auch teils stadtherrliche Dienstmannen spielten dabei eine große Rolle. Das Streben der Stadtbürger nach mehr Autonomie, wurde von dem Stadtherrn gewöhnlich unterdrückt. So nutzten die Bürger Schwächeperioden ihres Stadtherrn um ihre Ziele zu erreichen. Es bestanden aber auch gemeinsame Interessen die beide Parteien folglich umsetzen wollten.
Der Markt wurde als eine wichtige Ursache in dem Stadtwerdungsprozeß ermittelt. Der Markt als Ort des Warenaustausches stellt die Hauptfunktionen der mittelalterlichen Stadt dar. Im Frühmittelalter wurde der Markt an Bischofsitzen, Klöstern, Pfalzen und den Kaufmannswiken abgehalten.
In der Karolingerzeit wurde dann das Marktregal herausgebildet. Der Herrscher kontrollierte den Handelsverkehr und garantierte den reisenden Kaufleuten Schutz. Selbst der Markt stand unter dem Schutz des Königs (Marktfrieden). Wer den Marktfrieden verletzte, wurde mit dem Königsbann belegt und mußte sechzig Schillinge Strafe zahlen.
Das Königtum leitete aus dieser allgemeinen Schutzfunktion sein Marktregal ab, d.h. die Errichtung neuer Märkte, bei bestehenden Märkten wurde eine Genehmigung notwendig.
Damit der Marktfrieden durchgesetzt werden konnte, wurde die Marktgerichtsbarkeit eingesetzt, d.h. der Markt wurde aus der allgemeinen Gerichtsbarkeit getrennt. Der Marktherr beauftragte das Gericht alle Marktstreitigkeiten zu behandeln. Die Urteile wurden schnell entschieden. Den Urteilsfinder unterstützten meist rechtskundige Kaufleute, so entwickelte sich ein Kaufmanns- und Marktrecht.
Dieses "Schöffenkollegium" kann eine Ursache für das Entstehen der städtischen Selbstverwaltung bilden. Auf den Märkten herrschte größtenteils Geldverkehr. Während das königliche Marktregal in engem Bezug zu dem Münz- und Zollrecht stand, überließ jedoch der König dem Marktherrn das Münzregal. Aufgrund der Münzprägung entstand ein anerkanntes, vom jeweiligen Münzherrn garantiertes Zahlungsmittel. Für die Münzherren war es ein gutes Geschäft, weil meist jedes Jahr eine Umprägung stattfand (12 alte Pfennige ergaben 9 neue).
Als Marktherr treten neben dem König geistliche und weltliche Feudalherren auf. Diese erhalten auch die Urkunde für Markt, Münz- und Zollrechte, auch wenn diese zugunsten der Marktbewohner ausgestellt wurde.
Im 10.und 12. Jahrhundert war der Markt sowohl rechtlich als auch topographisch stark in der herrschaftlichen Struktur integriert. Die Anlehnung an Herrschaftszentren und kirchliche Mittelpunkte garantierten den Kaufleuten und Handwerkern Schutz, Recht und Frieden.
Die Entwicklung vom Markt zur Stadt verlief langsam und wurde später von den Kaufleuten, Händlern, Handwerkern und Gewerbetreibenden vollzogen.
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