Mit der Öffnung der Grenzen zw. DDR und BR Deutschland (9. 11. 1989) trat in der öffentl. Diskussion - national und international - die Frage eines einheitl. dt. Staates auch in seiner histor.-polit. Problematik immer stärker in den Vordergrund. Der Min.-Präs. der DDR, H. Modrow, forderte eine Vertragsgemeinschaft als Ziel einer dt.-dt. Zusammenarbeit. Ausgehend von diesen Vorstellungen stellte Bundeskanzler H. Kohl einen Zehn-Punkte-Plan auf (28. 11. 1989), wonach die dt. Einheit über eine Konföderation erreicht werden sollte. Die aus den ersten freien Wahlen in der DDR (18. 3. 1990) hervorgegangene Regierung einer großen Koalition unter Min.- Präs. L. de Maizière strebte eine zügige Vereinigung an. In einem Staatsvertrag zwischen der BR Deutschland und der DDR (in Kraft seit 1. 7. 1990) wurden die Grundzüge einer Vereinigung beider Staaten, bes. durch eine Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion vereinbart. Dem zw. den Regierungen der DDR und der BR Deutschland ausgehandelten Einigungsvertrag (Sept. 1990) stimmte der Bundestag nach heftigen Kontroversen am 20. 9. 1990 zu, so daß der Beitritt zum 3. 10. 1990 wirksam werden konnte.
Der dt.-dt. Einigungsprozeß wurde begleitet von Verhandlungen der vier Siegermächte und der beiden dt. Staaten ( 2+4-Verhandlungen), um eine Einbettung in ein europ. Sicherheitskonzept zu erreichen. Polen forderte für sich eine Teilnahme an den Verhandlungen, weil seine Westgrenze von einer Vereinigung der beiden dt. Staaten berührt ist. Der dt. Bundestag (8. 11. 1989 und 8. 3. 1990) und die Volkskammer der DDR betonten die Endgültigkeit der poln. Westgrenze.
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