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geschichte artikel (Interpretation und charakterisierung)

Regierung und verwaltung



2.1. Sächsische Herrscher 1656 - 1680 Kurfürst Johann Georg ll. (*1613 - 1680)
1680 - 1691 Kurfürst Johann Georg lll. (*1647 - 1691)
1691 - 1694 Kurfürst Johann Georg lV. (*1668 - 1694)
1694 - 1733 Friedrich August l. (der Starke) (*1670 - 1733)
1733 - 1763 Kurfürst Friedrich August ll. (der Gerechte) (*1669 - 1763)



2.2. Beamte und Gesetze

Vor dem 17. Jhd:
Die Gesetzgebung, Rechtssprechung und Verwaltung richtet sich stark nach dem Willen und der Macht der Regierenden. Für ganz Deutschland galt das sogenannte "Gemeinsame Recht". Doch durch die "Federführung der italienischen Rechtsschulen unter dem Einfluss des römischen Rechts" zersplitterte das deutsche Reich.


Im 17./18. Jhd.:
Man wollte nun die Verhältnisse Sachsens ändern bzw. verbessern. So wurden verschiedene Einrichtungen geschaffen:
· Einsetzung eines Kammerpräsidenten in der Zentralverwaltung
· Gründung des Bergrats - Kollegiums
· Errichtung des geheimen Kriegsrats - Kollegium

Doch das von den albertinischen Wettinern regierte Sachsen bildete verfassungs- und verwaltungsrechtlich noch keine Einheit. Es war von Kurfürst Moritz in fünf Kreise gegliedert worden. Diese waren selbstständige Standesherrschaften.
Anfang des 18. Jhd. wurden weitere Behörden geschaffen:
· Der Statthalter (da August oft in Polen war)
· Das Generalrevisionskollegium, Auftrag: Abstellen der Missstände im Steuerwesen, Heranziehung eines pflichtbewussten und exakt arbeitenden Beamtentum
· "Das Generalakzisekollegium als neue, nur dem Landesherrn verantwortliche oberste Steuerbehörde für die gegen den Willen der Landstände eingeführte, für Sachsen völlig neuartige indirekte Steuer
· Das Geheime Kabinett als oberste Zentralbehörde des Landes mit je einem Departementminister für die auswärtigen, die inneren und die Militärangelegenheiten" (erste Behörde dieser Art in den deutschen Ländern: der König regierte nicht mehr mit und unter seinen Geheimen Räten, sondern verkündete aus seinem Kabinett seinen unumstößlichen Willen.
· Das Oberrechnungskollegium als zentrale Revisionsbehörde aller landesherrlichen Kassen
· Das Generalkriegsgericht

Ein weiterer wesentlicher Grundsatz für den Absolutismus ist die Berufung leitender Staatsbeamter aus anderen Staaten. Das betraf für Kursachsen:
Hans Adam von Schöning, Anton Egon Fürst von Fürstenberg, Baron von Löwendal, Christpoh Heinrich Graf von Flemming, August Graf von Wackerbarth, Georg Graf von Werthern, Ernst Christpoh Graf von Manteuffel.
Sachsen hatte auch eine geordnete, neuartige Staatsverwaltung:
· Veröffentlichung der Gesetz, Verordnungen, Mandate und Landtagsabschiede in einem bis dahin unbekannten Gesetzbuch (= Codex Augusteus, Druck: seit 1724 in Leipzig)
· Herausgabe eines Staatshandbuches in Gestalt des Hof- und Staatskalenders, erstmalig 1728
· Landesweite statistische Erfassung der Amtsregalien, Einkünfte und Nutzungen nach einem einheitlichen Schema
· neue und exakte Landesvermessung
· Gründung der ersten Staatsbank 1698 in Deutschland, Sitz: Leipzig
· Errichtung einer Landeslotterie, 1715
· Einführung des Gregorianischen Kalenders, 1700
· Einführung schriftlicher Messrelationen, ab 1729

"An der Spitze des Kabinetts stand als erster Präsident der Oberhofmarschall Pflugk. Zum Kabinett gehörten weiter General Flemming als Minister für die Auswärtigen Angelegenheiten und der Obersteuer- und Akzise- Direktor Hoym für Inneres und Finanzen. Ohne Ministeramt war der Chef des Geheimen Kriegskollegiums im Kabinett vertreten. Später wurden Minister des Kabinetts zugleich zu Direktoren des Geheimen Rates und zu Kanzlern der Landesregierung ernannt, so dass im Kabinett die Leiter aller zentralen Kollegien als Minister- Konferenz vereint waren. [...]
Zur Beratung wichtiger ressortübergreifender {4} Fragen entstand erneut eine Minister- Konferenz, die teils mit, teils ohne Landesherrn tagte."
Daran haben manchmal auch die Konferenz- Minister des seit Beginn des Jahrhunderts Geheimes Konsilium genannten Geheimen Rates teilgenommen.
Das Kabinett hatte sich als wichtigste Behörde des sächsischen Staates durchgesetzt. Die Minister, oder auch Staatssekretäre, trugen die Entscheidungsfragen aller Fachkollegien dem Landesherrn vor.
Aber auch August der Starke hat Behörden gegründet, die für die Entwicklung Sachsens wichtig waren:

· Kommerzkollegium (siehe 3.3.)
· Kollegium für Erhebung der Generalkonsumtionsakzise

· Oberrechenkammer zur Rechnungsprüfung
Dann nach August gegründete Kollegien:
· Geheimes Finanzkollegiums, zuständig für Kammer-, Berg-, Akzise- {5} und Kommerziensachen; förderte Wirtschafts- und Finanzverwaltung im Sinne des aufgeklärten Absolutismus












 
 

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