Joseph II begann damit dass er die Zensur einschränkte. Das hatte zur Folge, dass er selbst zum Opfer der Presse wurde und so 1781 ein Zensurgesetz einführte, dass eine strenge Kontrolle der Presse und der Druckschriften vorsah. Das Gesetz wurde aber verschieden behandelt und deshalb hatte er mit der Kirche wegen dem Anwachsen von kirchenfeindlichen Literaturen einen neuen Feind.
Die Rechtsreform von Maria Theresia, Trennung von Justiz und Verwaltung, wurde weitergeführt. Joseph führte 1786 ein allgemeines bürgerliches Gesetzbuch ein. In dem die Ehe als bürgerlicher Vertrag aufgeführt war, was selbstverständlicherweise wieder großen Widerstand seitens der Kirche aufkommen ließ.
Das josephinische Strafgesetz löste 1787 die Costitutio Criminalis Theresiana ab. Darin war die Prozessordnung neu geregelt und die Todesstrafe wurde abgeschafft, sie war nur noch im standrechtlichen (Militärgericht) Sinne vertreten. Als Gegenstück dazu sah das jetzige Recht aber schwere Kerker-, Arbeits- und Züchtigungsstrafen vor, da er auch die Folter abschaffte.
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