Die Frau als Hausfrau und Mutter musste dem deutschen Volk möglichst zahlreichen und "erbgesunden" Nachwuchs gebären. Ihre Hauptaufgabe war es, ihren Nachwuchs im Sinne des Nationalsozialismus zu erziehen und die Führsorge für ihre Familie zu tragen. Das war das von der nationalsozialistischen Führung propagierte Frauenbild. Dementsprechend wurde um die "deutsche Mutter" ein regelrechter Kult veranstaltet: Mütter mit vier und mehr Kindern erhielten das "Mutterkreuz", und die NS-Frauenschaft ließ es sich nicht nehmen, junge Mütter mit ihren neugeborenen Kindern zu beglückwünschen. (wie auf dem Photo zu sehen ist)
3.Die Rolle der Frauen während des Nationalsozialismus
Mit der Bejahung des Nationalsozialismus verloren die Frauen das Wahlrecht und die Möglichkeit den Beruf als Advokaten auszuüben. Die Parteien und die Gewerkschaften wurden abgeschafft und es entstanden die nationalsozialistischen Frauenvereine. Bis zum Kriegsausbruch wurden sie auf die Rolle als Mütter und Hausfrauen beschränkt: die erfolgreichen Ergebnisse im Bereich der Gesetzgebung, die sie in den vorigen Jahren erreicht hatten, wurden plötzlich zunichte gemacht. Außerdem darf nicht vergessen werden, dass die jüdischen Frauen und die Frauen, die aus rassistischen gründen verfolgt wurden, emigrieren mussten oder in Konzentrationslager deportiert wurden.
Während des Weltkrieges zwang der Mangel an Arbeitskräften die Frauen in den Waffenfabriken zu arbeiten, um de Männer zu ersetzen, die gerade im Krieg waren: die traditionellen Rollen wurden umgekehrt.
4. Frauen und Mädchen im Konzentrationslager
Die häufigsten Disziplinarstrafen, die im Sinne der "Lagerordnung" der Konzentrationslager angewandt wurden, waren:
Die Prügelstrafe
Das Pfahlbinden
Das Strafstehen
Das Strafexerzieren
Der Arrest
Die Postsperre
Der Kostenentzug
Das harte Lager
Die Prügelstrafe
Für die Prügelstrafe bestand eine zentrale Anweisung. Sie wurde auf dem Prügelbock vollzogen. Der Prügelbock war ein besonders konstruierter Holztisch, auf dem derjenige , der bestraft werden sollte, auf dem Bauch liegend, den Kopf tiefer, das Gesäß hochgespannt und die Beine nach vorne gezogen, festgeschnallt wurde. Der Bock war in allen Lagern ein bekanntes Exekutionsinstrument. Es wurden 5 bis 25 Schläge mit Stock, Peitsche und Ochsenziemer verabreicht. Dies wurde in einem Zeitraum von je 14 Tagen bis zu viermal wiederholt.
Im Frauen-KZ Ravensbrück betrug die Anzahl der Schläge zwischen 25 und 50, geschlagen wurde mit einem Ochsenziemer und jeden Dienstag und Freitag war "Prügeltag". Neben starken Schmerzen war die Prügelstrafe für Frauen auch sehr demütigend, denn sie wurden in der Gegenwart von SS-Leuten, dem Lagerarzt und der Obersaufseherin ausgepeitscht. Eigentlich musste die Lagerführung bei Verhängen der Prügelstrafe erst in Berlin um die Bestätigung bitten und der Lagerarzt musste das Einverständnis und die Zustimmung abgeben, dass der Häftling auch gesund sei. Jedoch in Wirklichkeit war es so, dass der Häftling zuerst ausgepeitscht wurde. Ob dann in Berlin überhaupt angefragt wurde, hing von der "Schwere des Vergehens" ab. Bei kleineren Vergehen verfügte die Lagerleitung aus eigener Machtbefugnis die gleiche Strafe. Beim Vollzug der Prügelstrafe musste der Häftling die Schläge laut mitzählen. Kam er mit dem Zählen jedoch nicht nach, wurde die Strafe wiederholt.
Das Pfahlbinden
Noch gefürchteter als die Prügelstrafe war das Pfahlbinden. Die Hände wurden mit einem Strick auf dem Rücken des Häftlings eng zusammengebunden, dann wurde der Körper hochgehoben und der Strick an einen Haken gehängt, welcher in zwei Meter Höhe in einem Baum angebracht war, so dass die Füße in der Luft hingen. Das ganze Körpergewicht lastete also an den nach hinten gebogenen Gelenken. Die Mindestdauer des Aufhängens betrug eine halbe Stunde. Doch es war nicht selten drei Stunden dort zu hängen. Diese Bestrafung wurde mindestens zweimal wöchentlich vollzogen.
Das Strafstehen
Beim Strafstehen mussten die Häftlinge bei jedem Wetter stundenlang auf dem Appellplatz der Lager unbeweglich stehen bleiben. Abends standen die Häftlinge, nach schwerster, zehn- bis zwölfstündiger Arbeit, an der Mauer, bis die Dunkelheit einbrach.
Arrest
Eine der schwersten Lagerstrafen war die Verurteilung zu Arrest, der im sog. Bunker verbüßt werden musste. Viele Häftlinge mussten wochenlang im Bunker verbleiben, nicht selten in Dunkelarrest. Es gab für die Eingesperrten keine Bewegung im Freien. Die Nahrung bestand aus Wasser und Brot. Nur an jedem vierten Tag erhielten die Gefangenen eine Kelle Wassersuppe. Meist waren sie auch noch an die Wand gekettet. Verschärfungen waren z.B. die sog. "Hundezellen" in Dachau und die Stehzellen in Sachsenhausen, die gerade Raum genug für einen Menschen in liegender bzw. aufrechter Haltung boten. Der Arrest konnte durch jeweils 25 Schläge zu Beginn und Ende diese Strafe verschärft werden.
Kostenentzug
Eine andere harte Strafe war der Kostenentzug, der manchmal für einen ganzen Block oder für das ganze Langer angeordnet wurde. Angefangen von dem Essensentzug für eine Mahlzeit wurde diese Strafe gesteigert bis zum Kostenentzug an mehreren Tagen hintereinander oder für zwei, vier oder sechs Sonntage.
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