Die Mitlgiedsländer sind Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Schweden, Spanien und Portugal.
Die Aufgaben und Kompetenzen der EU werden durch gemeinsame Organe wahrgenommen. Oberstes Organ der EU ist der Ministerrat (Rat der Europ. Union), der sich aus je einem Vertreter (Fachminister) der Regierungen der Mgl.staaten zusammensetzt.
Als Exekutive fungiert unter Leitung eines Präsidenten die Kommission der EU, die (seit 1995) aus 20 Mgl. besteht, welche von den Regierungen der Mgl.staaten im gegenseitigen Einvernehmen für vier Jahre ernannt werden; Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Spanien und Italien entsenden jeweils zwei Mgl., die restl. Staaten jeweils ein Mitglied.
Diese EU-Kommissare sind für einen bestimmten Zuständigkeitsbereich verantwortlich z.B. Verkehr, Umwelt, Finanzen, Landwirtschaft). Das Europäische Parlament wird direkt gewählt und hat Befugnisse bei der Gesetzgebung, der Kontrolle und der Verabschiedung des Haushalts. Dem Europäischen Gerichtshof als Judikative der EU obliegt zur Sicherung und Wahrung des Rechts die Auslegung und Anwendung des Gemeinschaftsrechts. Daneben bestehen der Europäische Rechnungshof, der Europäische Rat und zahlr. beratende Ausschüsse.
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