Nach dem Tod des Grafen ALBERT III. von Tirol (1253), kamen dessen Besitzungen an den Grafen MEINHARD I. von Görz.
Dessen Söhne teilten das Erbe im Jahre 1271:
- ALBERT GÖRZ erhielt Istrien und das Pustertal
- MEINHARD II. erhielt Tirol.
1281 wurde MEINHARD II. "Hauptmann" von Kärnten. Dieser wurde dadurch so mächtig, dass sein Sohn Heinrich sogar vorübergehend die böhmische Königswürde erhielt (1307-1310). Dieser vermählte seine Tochter Margarete Maultasch mit dem Luxemburger Johann Heinrich von Böhmen.
Nach der Belehnung mit Kärnten, verzichteten die Habsburger im FRIEDEN VON ENNS 1336 auf ihre Südtiroler Ansprüche. Dafür gaben die Luxemburger Kärnten auf.
LUDWIG IV. der Bayer konnte sich in Tirol nicht durchsetzen; er belehnte Johann Heinrich (Margaretes Gatten) mit Tirol. Die Tiroler vertrieben ihn, die Ehe wurde für ungültig erklärt und Margarete vermählte sich mit LUDWIG VON BRANDENBURG (Sohn des Kaisers). Margarete Maultasch überlebte ihren zweiten Gemahl und auch ihren Sohn MEINHARD III., der mit Margarete, der Schwester RUDOLFS IV., vermählt war.
1363 - VERTRAG ZU BOZEN: Margarete Maultasch traf mit Rudolf IV. zusammen und verschrieb den Habsburgern die Grafschaft Tirol; das Land an der Etsch, das Inntal und alle ihre Besitzungen in Bayern. Sie dankte ab und starb im Jahre 1369.
MAXIMILIAN I. gewann Osttirol und das Pustertal dazu. Im bayrischen Erbfolgekrieg dann auch Kufstein, Kitzbühel und Rattenburg.
Der 1. Erbvertrag mit den Luxenburgern:
1364 versöhnten sich die Habsburger mit den Luxemburgern. Kaiser KARL IV. genehmigte die Übergabe Tirols und schloss einen gegenseitigen Erbvertrag:
Sollte KARL IV., sowie seine Söhne WENZEL und JOHANN HEINRICH, ohne Nach- kommen sterben, so sollten die böhmischen Länder an die Habsburger fallen; umgekehrt galt die Abmachung für RUDOLF IV. und seine Brüder, sowie die Mitglieder des ungarischen Königshauses.
1364 DIE RUDOLFINISCHE HAUSORDNUNG:
(zur Regelung der Erbfolge und Versorgung aller Familienmitglieder).
Alle männlichen Habsburger sollten alle habsburgischen Länder gemeinsam besitzen. Dem Ältesten stand das Recht der Repräsentation und der Steuereintreibung zu (auch die standesgemäße Ausstattung der anderen Familienmitglieder).
1365 starb RUDOLF der Stifter, ohne Nachkommen zu hinterlassen.
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