Definition der Kriegsbeute (nach Ferdinando Bonna) :
Kriegsbeute entsteht, wenn ein römisches Heer in einem bellum publice indictum den Feind besiegt und ihm bewegliche und unbewegliche Dinge abnimmt; hierbei zu beachten, daß laut Polybios anscheinend vormals öffentliches Eigentum öffentlich bleibt, während privates in Privateigentum übergehen kann; im Ganzen wurde die Kriegsbeute praeda genannt; diese wurde in drei Teile unterteilt;
1. für die Soldaten nach Feldschlachten und dem Triumph
2. für den römischen Staat
3. für den Feldherrn; letztere werden als manubia bezeichnet;
ebenfalls schien die Verteilung der Kriegsbeute allein dem Feldherren zu unterliegen; allerdings gab es eine Einschränkung, die jedoch nicht gesetzlicher Natur war; kein Gesetz verlangte vom Feldherren, möglichst viel von seinem Beuteanteil zu stiften, aber er hatte die moralische Pflicht dazu; desweiteren kam durch solch Stiftungen an die Öffentlichkeit hinzu, daß er sich so als Wohltäter für die Gemeinschaft darstellen konnte und seine Taten für lange Zeit in der Öffentlichkeit in Erinnerung blieben
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