2.1. Inquisition
Im 11. Jahrhundert erreichte die katholische Kirche den Höhepunkt ihrer Macht.
Diese erreichte sie, indem sie die totale Kontrolle über die Informationstechnik
dieser Zeit, das geschriebene Wort, ausübte. Somit hatte sie auch die Macht,
Botschaften und Informationen in ganz Europa zu verbreiten. Es kam auch zu
einer Wiederbelebung des Handels, sogar mit dem Orient. Dies führte dazu, daß
nicht nur neue Waren, sondern auch fremde, neue Ideen und Glaubensideen nach
Europa kamen. Da Geduld und Überredungskunst bei den neuen Sekten keinen
Erfolg brachten, und diese immer mehr Macht, Zulauf und Zuspruch erhielten -
die Kirche stand zu dieser Zeit, auf Grund ihrer Machtstruktur und dem negativen
Verhalten vieler Oberer, in keinem sehr gutem Licht - griff die Kirche und auch
der weltliche Teil zu Methoden dieser Bedrohung zu begegnen. Sowohl in
Deutschland, England als auch in Frankreich war es üblich, Ketzer öffentlich
anzuprangern, zu verstümmeln und häufig dem Scharfrichter auszuliefern. Die
Inquisition wurde nach dem Auftreten der Albigenser und der Waldenser zum
Selbstschutz der katholischen Kirche.
Im Jahre 1184, das offiziell als das Geburtsjahr der Inquisition gilt, veröffentlichte
Papst Lucius III. einen Erlaß, worin die Bischöfe und Erzbischöfe aufgefordert
wurden, jede Gemeinde ihres Bistums zweimal im Jahr zu besuchen, um dort
zuverlässige Menschen ausfindig zu machen, die dabei helfen sollten, Ketzer zu
entlarven und einem kirchlichen Prozeß zuzuführen. Es gab zwar schon vorher
Kirchengerichte, allerdings wurde erstmals eine solche Maßnahme von höchster
Stelle angeordnet. Die Inquisition wurde als Kommission gegründet, die
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Untersuchungen durchführen sollte. Durch die Verfolgung von Häretikern und
Ketzern sollte der Glauben rein gehalten werden. Auf diese Art wurde versucht,
die Anerkennung der katholischen Kirche zu erreichen. Die Päpste glaubten
allerdings, daß sie durch die Einrichtung der Inquisition Milde und Gnade walten
ließen. Dies stimmte jedoch zum Teil, denn vor allem in England, Schottland und
Skandinavien, Länder in denen es bis ins 15. Jahrhundert zu keiner Ausübung der
Inquisition kam, urteilten örtliche geistliche Gerichte über die Ketzer. Die Richter
waren sehr streng, da sie sich nicht, wie die päpstliche Kommision, an die Regeln
des Inquisitionsverfahrens halten mußten.1215 wurde vom 4. Laterankonzil die
Auslieferung der Ketzer an die weltliche Macht gefordert. Die Bestrafung wurde
geregelt durch das Konzil von Toulouse im Jahre 1229. Papst Gregor IX.
zentralisierte 1231/32 die Inquisition zu einer päpstlichen Behörde. Diese wurde
von den so genannten Inquisitoren - meist Dominikaner - verwaltet, um die
örtlichen Bischöfe zu entlasten. (2/3)
2.2. Hexenbulle und Hexenhammer
In der Mitte des 15. Jahrhunderts drang der Hexenwahn von Süddeutschland in
Richtung Norden vor. Maßgegblich an dieser Entwicklung beteiligt waren die
gelehrten Domonikanermönche Heinrich Kramer (lat. Henricus Institoris) und
Jacob Sprenger. Sie stießen allerdings bei deutschen Fürsten, Bischöfen und
Stadtregierungen auf Unverständnis und Ablehnung. Aus diesem Grund bat
Heinrich Kramer, der seit 1479 das Amt eines Inquisitors von Oberdeutschland
inne hatte, den Papst um Hilfe. Diese Bitte stieß sofort auf offene Ohren. Papst
Innozenz VIII. (1484 - 1492) erließ am 5. Dezember 1484 die " Hexenbulle ".
Darin stimmte er ohne Widerspruch der Meinung des fanatischen Inquisitors bei,
daß die Hexensekte eine große Gefahr für Deutschland und vor allem für Kirche
und christlichen Glauben darstelle. Aus diesem Grund sollten Sprenger und
Institoris bei der Aufdeckung und Vernichtung der teuflichen Verschwörung von
der gesamten Obrigkeit unterstützt werden.
Die " Hexenbulle " wurde durch den Buchdruck weit verbreitet und fand große
Beachtung. Diese Gegebenheit machten sich die zwei Inquisitoren zu Nutze,
indem sie die " Hexenbulle " der dicken Ausgabe des Hexentraktes beihefteten.
Dieses Buch veröffentlichten sie 1487 unter dem Namen " Malleus maleficarum "
in deutsch: " Der Hexenhammer ". Dieses enthielt in drei Teilen, in 42 Kapiteln
und 35 Fragen alles, was geistliche Gelehrsamkeit und praktische Erfahrung bis
zu diesem Zeitpunkt über Hexerei festgestellt hatte. Ebenso Erläuterungen zum
Umgang mit Hexen. Das Buch wurde in den nächsten 200 Jahren zur " Bibel des
Hexenwahns ". Es ist festzustellen, daß der " Hexenhammer " eines der
schlimmsten Bücher der Weltgeschichte ist, auch wenn man die Umstände der
damaligen Zeit mit berücksichtigt. In diesem Buch wurden die schlimmsten
Abartigkeiten unter dem Deckmantel der Kirche publiziert. Zu bemerken ist auch
der abgründige Frauenhaß, der in diesem Buch zum Ausdruck kommt. Die Frauen
werden als " unvollkommene Tiere " bezeichnet: dumm, wollüstig, verlogen, eitel
und glaubensschwach. Also sind sie im Gegensatz zu den Männern eine leichte
Beute für den Teufel.
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Zusätzlich raten Sprenger und Kramer zur Anwendung jeder Art von
Grausamkeit und Gewalt, um Hexen und Hexenmeister zu überführen. Es wäre
auch legitim, sie mit falschen Versprechungen zu locken.
Der " Hexenhammer " löste den Hexenwahn nicht aus, allerdings sorgte er für das
völlige Vergessen der Vernunft. Dies alles geschah nicht im Mittelalter, sondern
zu Beginn der Neuzeit, in der die Idee der Freiheit geboren wurde und der
Forschergeist des Menschen erste größere Triumphe feierte. (1/3)
2.3. Carolina von Kaiser Karl V.
Als Carolina bezeichnet man die " peinliche Gerichtsordnung Kaiser Karl V. ",
die 1532 die gesetzliche Grundlage für die Durchführung der Hexenprozesse
lieferte. Die Carolina ( Constitutio Criminalis Carolina ) galt als allgemeines
Gesetzbuch in Verbindung mit einer Strafprozeßordnung und war bis Ende des
18. Jahrhunderts allgemeinhin gültig. In ihr war festgelegt, wie ein Verdacht zu
bewerten war, welche Anforderungen an die Zeugen zu stellen waren und wie
schwer und wie lange gefoltert werden durfte. Als " peinliche Frage " bezeichnete
man die Folter oder die Tortur. (1/3)
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