Aufgrund der Wirren kommt es zu keiner Verbesserung der wirtschaftlichr Situation, so dass die Nationalversammlung am 10. Oktober nicht nur die Zwangsenteignung (Umwandlung in Nationalgüter) der Kron- und Emigrantengüter, sondern aufgrund des Antrags des Bischofs Talleyrand von Autun auch der kirchlichen Besitztümer (10 % der Landesfläche).
Dies ist aufgrund der Überordnung des Staates über die Religion (Präambel) und aufgrund der These, dass die Vernunft den Staat begründet, leicht zu legitimieren, was allerdings seitens des Klerus analog dem Adel einen Hass gegen die Revolution hervor ruft.
Da diese Ländereien nicht schnell veräußert werden könne, werden "Assignaten" (Anweisungen) auf diese ausgegeben (Art Hypothek). Aufgrund der übertriebenen, inflationösen Ausschüttung der Assignate auf die Güter haben diese keinen reellen Gegenwert mehr und werden bald sogar noch nichtmal mehr von den Bettlern angenommen.
Nach der Zerschlagung der Mönchsorden müssen die Kleriker gemäß der "Zivilverfassung des Klerus" vom 12. Juli 1790 einen Eid wie Beamte auf die Verfassung schwören, wodurch eine frz. Nationalkirche geschaffen werden soll; der Papst lehnt dies ebenso wie der großteil der Geistlichkeit entschieden ab, wodurch eine Art Kirchenspaltung eingeleitet wird.
Die Phase der Kooperation zwischen Königshaus und Nationalversammlung wire durch die misslungene Flucht des Königs nach Varennes im Juni 1791 beendet, wodurch endgültig der Eindruck entsteht und verbreitet wird, dass der König einen Putsch plant.
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