Nachdem Hitler seine innerpolitische Macht gefestigt hatte, begann er, seine außenpolitischen Ziele und seine Rassenideologie umzusetzen. Er betrieb entgegen den Bestimmungen des Versailler Vertrags eine massive Wiederaufrüstung. Seine aggressive Außenpolitik erzielte zunächst Erfolge. Er erzwang unter anderem den Anschluss Österreichs und des Sudetenlandes an das Deutsche Reich. 1939 besetzte er den Rest der Tschechoslowakei. 1935 kam das Saarland nach einer Volksabstimmung zurück an das Deutsche Reich, 1938 erfolgte der Anschluss Österreichs. 1939 ließ Hitler Böhmen und Mähren besetzen. England und Frankreich verfolgten zunächst eine Appeasementpolitik (Appeasement= englisch für Beschwichtigung: Ein politischer Begriff, der Beschwichtigung oder Nachgiebigkeit eines Staates gegenüber anderen Staaten bedeutet) und unternahmen deshalb nichts gegen Hitlers Vorgehen.
Mit den Nürnberger Gesetzen von 1935 schuf Hitler die juristische Grundlage für die Umsetzung seiner antisemitischen Ideologie. Diese waren Gesetze "zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre". Sie richteten sich gegen die Juden und schlossen sie aus dem "deutschen Volkskörper" aus: Mischehen zwischen Deutschen und Juden wurden verboten; Juden konnten nicht mehr Reichsbürger sein; Beamte, Soldaten, Bauern, Studenten u.a. mussten beweisen, dass sie arisch, das heißt nicht jüdischen Blutes waren. Die von den Nationalsozialisten geschürte Judenfeindlichkeit eskalierte in der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 in der Reichskristallnacht, in der in ganz Deutschland amtlichen Angaben zu Folge von Nationalsozialisten 814 Läden geplündert, 171 Wohnhäuser zerstört, 191 Synagogen in Brand gesteckt, 91 Juden ermordet und 36 Juden schwer verletzt wurden.
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