Nirgends auf der Welt wurde der Nachweis erbracht, daß die Todesstrafe die Kriminalitätsrate gesenkt oder das Ausmaß politischer Gewalt verringert hat. Wo immer die Todesstrafe angewandt wird finden sich unter den Opfern unverhältnismäßig viele Arme und Angehörige rassischer oder ethischer Minderheiten. Immer wieder fallen ihr auch nachweislich Unschuldige zum Opfer. Die Todesstrafe ist eine Verletzung grundlegender Menschenrechte.
Italien, Kroatien und Mazedonien traten dem Zweiten Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte bei, das die Abschaffung der Todesstrafe zum Ziel hat. Die Zahl der Vertragsstaaten erhöhte sich somit auf 29. Die Zahl der Vertragsstaaten des 6. Zusatzprotokolls zur Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, dessen Intention ebenfalls die Abschaffung der Todesstrafe ist, lag Ende des Berichtsjahres bei 23, die des Protokolls der Amerikanischen Konvention zur Abschaffung der Todesstrafe bei 3. Eine Reihe anderer Länder hatten die genannten Zusatzprotokolle gezeichnet und damit ihre Absicht bekundet, ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auch beitreten zu wollen.
Die Frage, warum es sie in den USA als Möglichkeit im Gegensatz zu Europa gibt, ist einzig und allein mit unterschiedlicher Prioritätssetzung in der Entwicklung der Rechtssysteme zu erklären. Schließlich könnten auch unzählige Beispiele für US-amerikanische Rechtsnormen angeführt werden, die weit grundrechtsfreundlicher ausgerichtet sind als die selbe Materie betreffende Rechtsnormen in Westeuropa (etwa fremdenrechtliche Bestimmungen oder Bestimmungen zum Schutz von Minderheiten(3)). Die Todesstrafe wird dort als Möglichkeit der Durchsetzung rassistischer und klassistischer Positionen akzeptiert, wo sie vorhanden ist. Der Umkehrschluß, daß sie dort, wo sie nicht vorhanden ist, auch nicht akzeptiert würde, ist nicht belegbar (und außerdem wenig glaubwürdig).
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