Terrorismus in Deutschland
Der Terrorismus in Deutschland wurde hauptsächlich von der RAF geprägt.
Gegründet wurde die Rote-Armee-Fraktion, eine linksextremistische
Terrororganisation, am 14. Mai 1970. Ihre Anschläge richteten sich gegen
das imperialistische Herrschaftssystem der BRD, was sie durch Ermordungen
und Entführungen von Repräsentanten aus Staat, Wirtschaft und Militär
erreichen wollten. Sie finanzierten sich durch Banküberfälle und
Waffenhandel. Ausgebildet wurden sie in einem palästinensischen
Trainingscamp, wo sie nach dem Vorbild der südamerikanischen Stadtguerilla
Kampftechniken - Erschießung, Entführung, Sabotage - erlernten.
Hervorgegangen war die RAF aus einer Studentenbewegung, die am 2. April
1968 in Frankfurt am Main zwei Kaufhäuser in Brand gesteckt hat. Sie
wollten damit gegen die Gleichgültigkeit protestieren, mit der in
Deutschland der Vietnamkrieg aufgenommen wurde. Daraufhin wurden vier
Verdächtige festgenommen, unter denen sich die späteren
Gründungsmitglieder der RAF, Andreas Baader und Gudrun Ensslin, befanden.
Sie wurden zu drei Jahren Zuchthaus verurteilt, konnten jedoch vorher
untertauchen. Nachdem Baader erneut gefasst wurde, konnte er mit
Waffengewalt befreit werden, wobei eine Person schwer verletzt wurde.
In den Jahren, in denen die RAF aktiv war, haben sie eine Vielzahl von
Straftaten begangen. Dabei wurden auch Tote und Verletzte in der
Zivilbevölkerung in Kauf genommen.
So wurden z.B. im Mai 1972 in der BRD Brand- und Sprengstoffattentate
verübt, bei denen etwa 60 Personen verletzt und vier getötet wurden. Im
Juni 1972 konnten daraufhin Baader, Ensslin, Meinhof, Meins und Raspe, die
zu der Zeit führenden Köpfe der 1. RAF- Generation, festgenommen werden.
Um den Terrorismus zu bekämpfen, beschloss die Bundesregierung
mehrheitlich in den Jahren 1973 und \'74 die Anti-Terror-Gesetze.
Am 13. September 1974 begannen 31 RAF - Gefangene den 3. kollektiven
Hungerstreik, um Druck auf den Staat auszuüben und ihre
Handlungsunfähigkeit zu demonstrieren. Nach fast zweimonatigem
Hungerstreik starb schließlich Holger Meins.
Im November \'74 begann erneut eine lange Serie von Attentaten. Die
"Bewegung 2. Juni\" und die 2. RAF-Generation wollten die Häftlinge durch
Erpressung befreien. Dazu entführten sie am 27. Februar 1975 Peter Lorenz,
um ihn gegen gefangene Mitglieder dieser Bewegung auszutauschen.
Erneut reagierte die Regierung auf die Serie der Attentate und
verabschiedete im August 1976 das sogenannte zweite "Anti-Terror-Paket\",
dass unter anderem den neuen Straftatbestand der "Bildung terroristischer
Vereinigungen\" einführte (Paragraph 129a).
Im Zeitraum von Mai 1975 bis 28. April 1977 wurde der Prozeß gegen die 1.
RAF-Generation in Stuttgart im umgebauten Hochsicherheitstrakt geführt.
Während dieses Prozesses beging Ulrike Meinhof im Mai 1976 Selbstmord. Die
übrigen RAF-Mitglieder wurden zu lebenslanger Haft verurteilt.
Am 5.September 1977 wurde der Arbeitgeberpräsident Hanns-Martin Schleyer
entführt. Mit dieser Aktion wollten die RAF-Mitglieder die Freilassung von
11 Gefangenen erreichen, doch die Regierung ging nicht auf ihre
Forderungen ein. Um diesen Nachdruck zu verleihen, entführten die
Terroristen am 13. Oktober 1977 die Lufthansamaschine "Landshut\" und
zwangen sie zur Landung in Mogadischu. Der Flugkapitän Jürgen Schumann
wurde dabei erschossen. Kurz vor Ablauf des Ultimatums stürmte die GSG 9,
die Anti-Terror-Einheit der BRD, das Flugzeug und befreite die Geiseln,
wobei die Entführer getötet wurden. Die Anführer der RAF begingen am
nächsten Tag Selbstmord, nachdem sie im Gefängnis über Radio von dem
Scheitern der Aktion erfahren hatten. Am selben Tag, dem 19. Oktober 1977,
wurde Schleyers Leiche im Kofferraum eines Autos gefunden.
Seit den achtziger Jahren erhielten RAF-Mitglieder, noch zusätzlich zu der
Guerilla-Kampfausbildung, Ausbildung und Unterschlupf in der DDR. Dort
erhielten sie von der Stasi eine neue Identität und finanzielle
Unterstützung. Nach dem Fall der Mauer konnten verschiedene ehemalige
RAF-Mitglieder identifiziert und verhaftet werden.
Im April 1992 erhielt das Bundesjustizministerium von der RAF ein
Schreiben, dem sogenannten "Augustpapier\", in dem diese ihre Aktionen für
gescheitert erklärt und das Ende der Gewalt ankündigt.
Am 27.Juni 1993 kam es zu einem spektakulären Todesfall eines ehemaligen
RAF-Terroristen, Grams, in Bad Kleinen. Dieser kam nach einer Schießerei
mit der GSG 9 ums Leben. Es wurde jedoch nie genau geklärt, ob er durch
die GSG 9 erschossen wurde oder Selbstmord beging.
Zu einem weiteren terroristischen Anschlag, mit dem die RAF aber nicht
direkt in Verbindung stand, kam es am 5.September 1972 bei den Olympischen
Spielen in München. Dort überfielen palästinensische Terroristen das
olympische Dorf und nahmen Sportler und Betreuer der israelischen
Mannschaft als Geiseln. Sie forderten die Freilassung von Gleichgesinnten
aus israelischen Gefängnissen, wobei sie mit der Ermordung der Geiseln
drohten. Die Bundesregierung verhandelte mit der israelischen Regierung,
die die Forderungen jedoch kategorisch ablehnte. Trotzdem ging die
Bundesregierung zum Schein auf die Forderung ein und stellte einen
Hubschrauber, der die Terroristen zum Flughafen Fürstenfeldbruck brachte,
wo ein Flugzeug wartete. Dieses wurde jedoch von Scharfschützen und
Polizisten bewacht, die die Geiseln befreien sollten. Dieser Einsatz
schlug fehl, elf Geiseln, fünf Terroristen und ein Polizist kamen ums
Leben. Daraufhin wurde zur besseren Bekämpfung des Terrorismus die GSG 9
gegründet, die in Mogadischu ihren ersten großen Einsatz hatte.
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