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geschichte artikel (Interpretation und charakterisierung)

Gesellschaftsordnung und das Öffentliche leben



Die Gesellschaft gliederte sich in 3Teile, KNECHTE - FREIE MÄNNER - KÖNIGE. Die Grundlage dieser Teilung stammte aus einem Edda-Lied.
Die erste Gruppe waren, nur in den seltensten Fällen Sklaven, im Sinne wie uns heute Sklaven bekannt sind, die meisten waren Knechte, die schwere Arbeiten verrichteten. Knechte konnten sich relativ leicht freikaufen, da die Knechtschaft auch eher als "Ungnade" zu betrachten ist. Bei Kindern aus gemischten freien und unfreien Elternpaaren differenzierten sich deren Freiheit von Land zu Land verschieden, doch prinzipiell waren Kinder von Freigelassenen frei.

Die Gesellschaftsschicht der freien Männer war hierarchisch gegliedert. Diese Schicht war auch unter dem Namen "Bondi" bekannt, der auf dem altgermanischen Stammes- und Sippensystem "der Personen und Redefreiheit basierte". Ein freier Mann musste einen festen Wohnsitz und eine eigene Hausgemeinschaft besitzen und außerdem musste er versuchen seinen Boden fruchtbar zu erhalten. Ebenso musste ihm die Hälfte des von ihm bewohnten Landes gehören. Umso länger Land im Besitz eines freien Mannes oder seiner Familie war desto höher stand dieser in der Rangordnung. Freie Männer konnten an Prozessen und an anderen öffentlichen Angelegenheiten im thing teilnehmen. Ein sehr großes Interesse eines solchen Mannes war es, in den Genuss von Recht zu kommen, dass für ihn, bei einem Verbrechen, eine vollständige Wiedergutmachung bedeutete. Durch diese Vorrechte hoben sich frei Männer von der Gesellschaft ab. Es gab natürlich auch freie Männer, die keine Bondi waren. Zu diesen zählten Verwalter, Freigelassene oder Lagerarbeiter, da es für ehrenwerte Männer nicht ehrbar war sich auf einem Stück Land zu betätigen. Könige sind kaum erwähnt.

In der Wikingergesellschaft ließen sich spezielle Berufe erkennen. Es gab die Gesetzgeber, die die Kenntnis vor dem Gesetz gründeten und eine hohe Position in der Gesellschaft innehatten. Diese Männer wurden ,durch ihr Wissen über das Gesetz, oft um Rat gefragt und ihnen stellte man auch oft Fragen, die sie zu beantworten hatten. Der nächste Berufszweig waren die Ärzte-Wunderärzte und Heiler. Sehr oft wurden diese Aufgaben von Frauen durchgeführt, da ihnen durch ihr Bewusstsein für Traditionen magische Kräfte nachgesagt wurden. Die Tätigkeit brachte großes Ansehen, da die Frauen auch in der Gesetzestätigkeit mitwirken konnten.
All diesen war das Eigentum und die Freiheit im Rahmen der Sippe gegeben.

Nun kommen wir zu der Stellung der Frau in der Gesellschaft. Die Frauen besaßen einen besseren Standpunkt als viele ihrer Genossinnen irgendwo anderes auf der Welt. Wikingerfrauen hatten relativ wenig Einschränkungen. Doch die Hochzeit konnte auch ohne der Zustimmung der Frau erfolgen, da es sich um gesellschaftliches Ereignis handelte und so Gefühle keinen Platz hatten. Frauen war es vorbehalten sich um Nahrung und um den gesamten Haushalt zu kümmern, ebenso musste sie Kleidungsstücke anfertigen. Die Traditionen wurden fast nur von Frauen erhalten und so sagte man vielen Hexenkünste nach. Während die Männer aufbrachen, bewirtschafteten Frauen deren Ländereien.
Trotz aller Fähigkeiten und Befugnissen besaß der Mann, das Recht über die Kinder. Diese hatten erst ein Recht zu leben, wenn der Vater sie anerkannt hatte. Namen der Kinder wurden nicht willkürlich ausgesucht, sondern variierten von Zeit und Ort, doch eines ist sicher, dass auf Ahnen zurückgingen. Die Kinder waren mit frühestens 12 und spätestens 15 oder 16 Jahren volljährig. War ein Kind unehelich, so wurde es aus der Erbfolge ausgeschlossen, was nur der Vater ändern konnte und dieser konnte das Kind auch durch ein Ritual in die Sippe auf nehmen.

In der Wikingergesellschaft gab es zwei wohltätige Organisationen. In der Ersten wurde Sorge für die Armen getragen, falls deren Sippe selbst nicht für sie sorgen konnte und so übernahm der Bezirk, die Provinz oder sogar das Land die Versorgung. Die zweite Institution war ähnlich, einer uns heute bekannten Versicherung. Die Einrichtung bekämpfte die Armut und stand für Vieh- oder Brandschäden ein. Sie war auf einen geografischen Raum festgelegt. Die Dritte und letzte Gesellschaftsschicht waren die vornehmen Leute. Diese betätigten sich nur vornehm und aus diesen gingen zwei Geschlechter hervor, aus diesen Könige proklamiert wurden. Um auch wirklich König zu werden, musste deren Abstammung sehr weit rückverfolgt werden können, deshalb gab es wahrscheinlich auch nur diese zwei Geschlechter. König war man nicht von Natur aus sondern musste anerkannt und durch Riten gefestigt werden. Ein König war es nicht in unserem Sinn, da dieser nicht über dem Gesetz stand und dessen Autorität von einem Häuptling eingeschränkt war. So kann man auch die Anfangsbewegung der Wikingerexpansion erklären, da es keine Macht gab, die verschieden Entwicklungen einschränkte. Die Aufgaben eines Königs waren Ehre, Sicherheit und das Wohlergehen des Volkes zu bewahren und nicht Kriegsheer zu sein .
Das thing war die wichtigste skandinavische Institution, und diese hatte 3 Funktionen. Es diente zum Handel, da Geschäfte oft getätigt und viele Märkte abgehalten wurden. Zweitens entschied man Rechtsstreitigkeiten, erließ Gesetzte und drittens hatte es religiöse Bedeutung, da es ursprünglich an Kultstellen abgehalten wurde. Mit diesen 3 Funktionen war somit das öffentliche Leben eines Wikingers voll abgedeckt. Es ist möglich, das diese Gesellschaft, die sich ein fruchtbares Jahr und Frieden als Ziel setzte, das thing ursprünglich als logistischen und juristischen Rahmen für die Unternehmungen sah.
Wie oben erwähnt, war eine wichtige Funktion des things , "Recht zu sprechen". Diesem Begriff wurde in der normannischen Gesellschaft viel Bedeutung beigemessen. Ein Verstoß gegen eines der Gesetzte war gleichzeitig ein Angriff auf den heiligen Charakter der geschädigten Person, seiner eigenen Familie, ohne der der Angeklagte nicht existieren konnte, und auch gegen die Gemeinde in der er lebt. Wenn es zu einer Schädigung kam, musste diese auch wieder gutgemacht werden, mit einer "Wiedergutmachung". Damit war nicht die Todesstrafe gemeint, da man von dem Ableben des Angeklagten keinen Vorteil gewann, sondern es war "Mannbuße" gemeint, die durch das Gesetzt festgelegt war. Es waren verschieden Strafen zur Wiedergutmachung vorgesehen. Es gab die "Verbannung" , die auf 3 Jahre verhängt wurde, die endgültige Ächtung und die Friedlosigkeit. Ebenso gab es den "Waldgang" als Strafe, hier musste der Verurteilte durch den Wald irren, und man durfte weder von jemanden aufgenommen werden, noch Nahrung erhalten. Bei schweren Vergehen verlor der Verurteilte seinen heiligen Charakter und war somit kein Mensch mehr sondern nur mehr ein Wolf, und aus der Gesellschaft wurde er auch ausgestoßen, was äußerst schwer war , da die Wikinger eine starke Zugehörigkeit Gemeinschaft besonders zur Familie besaßen. Zu diesen schweren Verbrechen zählten Vergewaltigung, Ermordung eines Schlafenden oder am Boden Liegenden.
Das thing wurde an Orten, in der Nähe von Kultstätten abgehalten. Es war eine Versammlung für frei Männer, die dort einstimmige Entscheidungen und Urteile fällten. Alle Männer besaßen eine uneingeschränkte Redefreiheit. Vor den Versammlungen gaben die Männer ihre Waffen ab um das schmeißen der Waffen wegen einer Unstimmigkeit zu vermeiden. Über Jahre hin erlangten die Könige immer mehr Macht und versuchten so auch die Oberhand über das thing zu beanspruchen, doch das thing verblieb, eine sakrale auf der Gemeinschaft basierende Institution , woran selbst die Christianisierung nichts ändern konnte.
Wie schon erwähnt war der Handel, auch dem thing unterstellt. Es gab damals kaum Städte sondern mehr Versammlungsorte, an denen jährlich Handwerker, Händler und Amtsträger zusammen trafen. Man könnte diese Orte auch leicht als Handelszentren bezeichnen. Haithabu ist mit Sicherheit, einer der bekanntesten und häufig genannte Handelsplatz. Der Ort verfügte über eine Festungsanlage, die von einer halbkreisförmigen zum Hafen offenen Mauer umgeben war. Die Stadt war in mehrere Viertel geteilt, in denen jeweils verschiedene Handwerke betrieben wurden. Etwa um 800 v. Chr. kam es in Folge des Handels zwischen der friesischen Küste und dem Ostseeraum, zum aufstieg des Zentrums. Die Stadt war dicht besiedelt und unterhielt Handelsbeziehungen zu ganz Europa. Haithabu war mit Sicherheit auch die erste Stadt, die eigene Münzen prägen ließ. Im Jahre 1066 n.Chr wurde das Zentrum von den Wenden geplündert, dass den Untergang der Stadt und der Wikingerzeit bedeutete. Es waren viele Städte vorhanden, die den Wikingern als Ausgangsbasis dienten. Viele von diesen lagen auch im schon vorhanden oder erst gegründet, im Ausland und den vorhandenen Orten gaben die Wikinger oft wichtige Impulse.

 
 

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