Mit dem Begriff Flottengesetze werden im allgemeinen die Gesetze bezeichnet, die im Deutschen Kaiserreich von 1871 bis 1914 zur Marinerüstung erlassen wurden. Die in den Anfangsjahren des Reichs sehr schwache Marine wurde sukzessive - und gegen den hinhaltenden Widerstand des Reichskanzlers Otto von Bismarck, der England nicht provozieren wollte - zu einem mächtigen Kriegsinstrument ausgebaut. Der Staatssekretär im Reichsmarineamt, der spätere Großadmiral Alfred von Tirpitz, war der Schöpfer der Flotte. In hartem Ringen um die notwendigen Geldmittel konnte Tirpitz mehrere Flottengesetze im Reichstag durchbringen. Diese sahen den systematischen Ausbau der kleinen deutschen Flotte vor, wobei nach intensiven Diskussionen das Schwergewicht auf die Schlachtflotte gelegt wurde. Diese sollte nicht nur die deutschen Küsten schützen können, sondern so stark sein, daß ein Kampf gegen sie für jeden Gegner ein großes Risiko darstellen würde. Daneben wollte Tirpitz Deutschland durch eine starke Flotte für Großbritannien als Bündnispartner attraktiv machen. Dieses sah Deutschland allerdings als größten Konkurrenten an und betrieb die Einkreisungspolitik gegen das Reich. Im 1. Weltkrieg vermied die Royal Navy die von Tirpitz erhoffte Entscheidungsschlacht in der Deutschen Bucht. Stattdessen betrieb sie die Fernblockade der Nordsee. Der Großteil der Flotte musste aufgrund des Versailler Vertrags zerstört oder an die Siegermächte übergeben werden.
Deutsches Reich
Deutsches Reich war die offizielle Bezeichnung des 1871 auf Betreiben des preußischen Ministerpräsidenten Otto von Bismarck gegründeten ersten deutschen Nationalstaates. Das Deutsche Reich ging aus dem unter preußischer Vorherrschaft stehenden Norddeutschen Bund hervor, nachdem Preußen sich im Deutschen Krieg gegen Österreich und dessen verbündete deutsche Staaten, im Deutsch-Französischen Krieg 1870/71 gegen die benachbarte Großmacht Frankreich durchgesetzt hatte.
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