Begriff pos. Recht bzw. Rechtspositivismus:
Das positive Recht ist das vom Staat (aufgrund seines Gewaltmonopols) gesetzte und durch- zusetzende Recht, dessen Gültigkeitsbereiche als "Öffentliches Recht"(z.B. Verfassungs-
Recht, Strafrecht) und als "Privatrecht"(z.B. Familienrecht, Erbrecht) bezeichnet werden. Der Staat legitimiert im Prinzip die von ihm erlassenen Gesetze, es besteht dabei die Gefahr, daß der Staat ungerechte Gesetze erläßt, da er an keine ethischen Grundsätze gebunden ist, er ist somit frei in seinen Entscheidungen.
Im Gegensatz dazu haben wir das Naturrecht, welches man als unabhängiges Recht betrachten kann, an dem sich das staatliche Recht zu messen hat. Das Naturrecht besteht im Prinzip nur aus gerechten Grundsätzen.
Das positive Recht gliedert sich in:
Öffentliches Recht und Privatrecht(Zivilrecht)
- Völkerrecht - Bürgerliches Recht
- Schuldrecht
- Kirchenrecht - Sachenrecht
- Familienrecht
- Prozeßrecht - Erbrecht
- Strafrecht - Handelsrecht
- Gesellschaftsrecht
- Staats- und Verfassungsrecht - Aktienrecht
- Wechsel- und Scheckrecht
- Verwaltungsrecht - Wirtschaftsrecht
- Polizeirecht
- Beamtenrecht - Urheber- und Erfinderrecht
- Steuerrecht
- Verkehrsrecht - Gewerbeordnung
- Sozialrecht
- und andere
Arbeitsrecht
Wettbewerbsrecht
STAAT PERSON PERSON PERSON
Funktionen des Rechts: (bezogen auf die demokratisch rechtsstaatliche Ordnung)
Sicherung des inneren Friedens
- durch ein geregeltes Verfahren - eben das Recht - werden gewaltsame Wege der Konflikt-
lösung unterbunden; die Rechtsnorm greift aber schon vorher, es dient der Konfliktvorbeu-
gung durch die eindeutige Regelung von Rechten, Pflichten und Verfahrensweisen. Im Prin-
zip kommt es zu einer Ablösung der Faustrechtsgesellschaft durch geordnete und aner-
kannte Rechtsabläufe.
Freiheitssicherung
- das Recht schützt unseren Freiheitsraum vor Übergriffen anderer, es sichert ebenfalls unsere
Freiheit vor Übergriffen des Staates(darauf basiert das Prinzip des Rechtsstaates) und es
stellt uns Handlungsmöglichkeiten zur eigenverantwortlichen Gestaltung unserer persön-
lichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zur Verfügung(z.B.Verträge, Firmengründung oder
Schenkung).
Sicherung rechtlicher Freiheit
- "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich" (GG Art. 3,1)
Sozialer Ausgleich
- Damit rechtliche Freiheit zu wirklicher Freiheit wird müssen materielle Voraussetzungen
gegeben sein, ansonsten schlägt soziale Ungleichheit in soziale Unfreiheit um. Der Staat ist
aufgerufen zu aktivem Eingreifen in das wirtschaftliche und gesellschaftliche Geschehen
zur Stützung der Schwachen und Beschränkung der Starken(darauf basiert das Prinzip des
Sozialstaates).
Steuerung gesellschaftlicher Prozesse
- z.B. die Begrenztheit von Ressourcen, mögliche Gefahren neuer Technologien oder Verän-
derungen in der Alterspyramide erzwingen ein planendes und regulierendes Eingreifen des
Staates. Wettbewerbsregulierung, Konjunktursteuerung, Raumplanung, Umweltschutz,
Familien- und Bevölkerungspolitik - als zentrales Instrument für solche Steuerungsprozesse
fungiert die staatliche Gesetzgebung und Rechtssetzung als bewußte Gestaltungsmöglich-
keit des menschlichen Daseins.
Die Geschichte des Rechts dargelegt in wesentlichen Eckpunkten
- Gesetzbuch des Hammurapi (altbabylonische Gesetzessammlung) 18. Jh. v. Chr.
- Das Gesetz des Manu(niedergeschrieben von altindischen Priestern) 2. Jh. v. Chr.
- Das Zwölftafelgesetz der Römer(Spaltung in Besitzende, Sklaven) 451 v. Chr.
Patrizier(reiche Freie), Plebejer(arme Freie) Kampf Untergang
d. Gentilordnung(edle Ordnung), Verschmelzung d. Patrizier+Plebejer
- Gesetzbuch des Kaisers Justinians, Gaiusinstitutionen(röm. Geschichts- 150 n. Chr.
schreiber) gehen auf 12-Tafelgesetz ein
- Mailänder Edikt (Religionsfreiheit für Christentum) 313 n.Chr.
- erstes geschriebenes Recht in Deutschland "lex saalica" ca. 500 n.Chr.
- Versuch gesamtes röm. Reich in corpus iurès justizianum zus.zufassen 533 n.Chr.
es kommt später zur Ausbildung eines Feudalsystems; Entwicklung von
der Urgesellschaft zum feudalen System
- Magna Carta als Kompromiß zw. Zentral- und Partikulargewalt in England 1215 n.Chr.
- Schweizerischer Bundesbrief "wir wolln seyn eyn einzig Volk von Brüdern" 1291 n.Chr.
- Goldene Bulle in Dtl. (schloß Papst von dt. Königswahl aus)
- Stadtrechte franz. Städte unter Ludwig dem XI . 14. Jh.n.Chr.
- "Carolina" auf Reichstag in Regensburg als Reichsgesetz beschlossen 1532
- Annahme der Petition of Rights (mehr Rechte für Untertanen) 1628
- Bill of Rights (Macht des Königs wurde z.B. i. Bezug a. Kirche eingeschr.) 1689
- Reichszunftgesetz in Dtl. (pol. Org. der Gesellen verboten) 1731
- Handelsrechte gehen in das Common Law ein (England) 2.Hälfte 18. Jh.
- Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte in Frankreich August 1789
- Verfassung Frankreichs, Gesetz "Le Chapelier" 1791
- Verfassung der Jakobiner 1793
- "code civil" unter Napoleon nach 1804
- Schaffung eines einheitl. Dt. Nationalstaates 1871
- Eintreten des Bürgerlichen Gesetzbuches BGB 1. 1. 1900
- Beschluß der Weimarer Verfassung 11. 8. 1919
- Machtübernahme Hitlers, Einschränkung der allgemeinen Freiheit 1933
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