- Seit der Einrichtung des KZ Lichtenburg als erstes zentrales Schutzhaftlager für Frauen im Dezember 1937 wurde der Bedarf an weiblichen Aufseherinnen im Rahmen des SS-Gefolges ständig größer, vor allem, da weitere, z.T. wesentlich größere Frauenlager folgten (Ravensbrück 38/39, AuschwitzII-Birkenau 10.7.42, Mauthausen 5.10.43, Bergen-Belsen ab Sommer 44, etc.).
- Die Aufseherinnen in den Frauenlagern hatten am Gesamtpersonal der jeweiligen KZ lediglich einen Anteil von ca. 10%. Ihre Aufgabe war die in der inneren Bewachung unmittelbare Kontrolle der Häftlinge im Lager, die in der äußeren Bewachung eingesetzten Wachsturmbanne und die Lagerkommandantur (außer in manchen Außenlagern) waren weiterhin von männlichem Personal besetzt. Die offizielle Statistik vom 15. Januar 1945 besagt, daß neben ca. 37.000 Männern aus der Waffen-SS lediglich 3.500 Frauen in KZ als Wachpersonal tätig waren.
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